Geschrieben von dasschweinannalena am 20.09.2010, 21:31 Uhr |
Wohnsitze
Guten Abend.
Kennt sich hier einer mit Melderecht aus?
Ich würde gern wissen, unter welchen Bedingungen man einen Zweitwohnsitz eintragen lassen kann. Muß man dann eine bestimmt Zeit X im Monat dort leben?
Kann der Kindesvater das Kind mit Zweitwohnsitz bei ihm anmelden, ohne das das Einverständnis der Mutter vorliegt? (Gemeinsames Sorgerecht)
Steht es ihm zu, das zu tun, wenn Kind nur während des Umgangs dort Zeit verbringt?
Ich danke für eure Hilfe.
Grüße
vom Schwein
Re: Wohnsitze
Antwort von +emfut+ am 20.09.2010, 21:50 Uhr
Einfach anmelden kann er nicht, wenn Ihr GSR habt - da braucht er Deine Zustimmung. (Du seine übrigens auch, wenn Du Dein Kind ummelden möchtest.)
Bevor Du zustimmst: erkundige Dich genau, ob Dir dadurch Nachteile entstehen bzgl. Kindergeld, Erziehungsgeld, H4, Unterhalt, Unterhaltsvorschuß etc. pp. Ansonsten schadet es nicht. Man muß sich am Zweitwohnsitz auch keine bestimmte Zeit aufhalten.
Mein Ex wollte die Kinder bei sich melden, damit die ARGE ihm eine größere Wohnung zahlt. Ich habe mich geweigert - die ARGE hat dann auch ohne Meldung der Kinder die größere Wohnung bezahlt. Es reichte die Umgangsvereinbarung. Daß die Kinder vielleicht drei mal dort waren und dort nie übernachtet haben, erwähne ich mal lieber nicht... Soll mir egal sein.
(Er hat die Wohnung noch, bezahlt sie inzwischen selber. Er hat die Wohnung untervermietet an illegale Kumpel und macht wohl einen guten Schnitt. Kürzlich hat er Fumi gesagt, sie dürfe da wohnen, wenn sie bei mir ausziehen möchte. Das Kind ist kürzlich 14 geworden. Aber das nur nebenbei.....)
Gruß,
Elisabeth.
Re: Wohnsitze
Antwort von dasschweinannalena am 20.09.2010, 22:02 Uhr
Selbstverständlich plant er das nicht ohne Nutzen daraus ziehen zu können.
Er möchte gern einen Teil des Steuerfreibetrages für Erziehungs-, Ausbildungs- und Betreuungsbedarf beanspruchen.
Ich werde nicht zustimmen, befürchte aber, daß es dennoch tatsächlich möglich sein könnte, Kind _ohne_ mein Einverständnis umzumelden. Ging bei mir nach Umzug nämlich auch. Wenn du da hingehst, weiß doch keiner, daß eine Trennungssituation besteht.
Es geht _nur_ ums Geld. Schließlich hat er an zwei Wochenenden auch Unkosten. Daß er das hälftige Kindergeld bekommt und nicht zu den Kinderbetreuungskosten beitragen muß, reicht anscheinend nicht.
Grüße
vom Schwein
Re: Wohnsitze
Antwort von Fru am 20.09.2010, 22:11 Uhr
Und, hast Du dadurch irgendwelche Nachteile? Muß eigentlich immer und bei jeder Gelegenheit schmutzige Wäsche gewaschen werden??? So lange Du keine Nachteile hast, dann laß ihn doch...
Re: Wohnsitze
Antwort von dasschweinannalena am 20.09.2010, 22:18 Uhr
Ich habe dann Nachteile, nämlich finanzielle. Und nicht wenig.
Das hat nichts mit schmutziger Wäsche zu tun.
Ich trage sämtliche Kosten für unser Kind, die über den (Mindest-)Unterhalt hinausgehen Warum sollte ich Nachteile in Kauf nehmen, damit er finanziell besser dasteht ohne daß er Kosten hat???
Re: Wohnsitze
Antwort von Fru am 20.09.2010, 22:22 Uhr
Ich hab ja extra geschrieben: wenn Du keine Nachteile hast...
Man hat Nachteile
Antwort von nociolla am 20.09.2010, 22:27 Uhr
Uns würde damals gesagt das es nur geht das Kind bei beiden anzumelden wenn es eine 50 /50 Regel gibt beim Umgang .
Und dann Verliert man die Steuerklasse 2 da die ja für den Elternteil ist der
Alleine erzieht und das ist bei 50 / 50 nicht .
Bei den Kita / Hortgebühren müssen dann beide Einkommen angegeben werden und danach bezahlt werden .
Du hast nicht mehr die Krankentage für das Kind alle sondern auch 50 / 50 .
Da wo das Kind gemeldet ist geht auch das Kindergeld hin bei zwei Meldungen wie festgelegt , kann aber schnell geändert werden da das Kind ja da gemeldet ist .
Er kann die Betreuungskosten nicht zur 1/2 absetzen von der Steuer wenn sie von deinen Konto weggehen soweit ich weiß das geht nur wenn er 1/2 überweißt und du die andere 1/2 .
Noci
Re: Wohnsitze
Antwort von dasschweinannalena am 20.09.2010, 22:28 Uhr
und von schmutziger Wäsche, von der du gar nicht weißt. :-)
Re: Man hat Nachteile
Antwort von dasschweinannalena am 20.09.2010, 22:30 Uhr
Es geht _nicht_ um das Absetzen der Betreuungskosten, sondern um den Freibetrag für Erziehungs- Ausbildungs- und Betreuungsbedarf. Das sind zwei verschiedene Sachen.
Ändert ja aber
Antwort von nociolla am 20.09.2010, 22:35 Uhr
nicht wirklich etwas , der wird ja nicht zweimal vergeben bei einen Kind .
Sprich wenn er die Hälfte hat hast du auch nur noch die Hälfte und damit auch wieder einen Nachteil .
Re: Wohnsitze
Antwort von 32+4 am 21.09.2010, 1:20 Uhr
welche nachteile?
beim zweitwohnsitz wird man gefragt?
kann schon nicht mehr zählen, wieviele zweitwohnsitze ich hatte und pflegeeltern u.ä. hatten nie finanzielle nachteile.
die 3 halbgeschwister wurden auch (GSR) einfach so mit zweitwohnsitz beim vater angemeldet. niemand mußte um erlaubnis gebeten werden und die km hat NULL finanzielle nachteile gehabt!
ps: ich bekomme langsam graue haare beim nickzuordnen
Re: Man hat Nachteile
Antwort von Leena am 21.09.2010, 8:17 Uhr
Naja, beim dem "Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung" (sprich: Erziehungsfreibetrag) geht es ja um einen Betrag von 1.320 Euro, der grundsätzlich BEIDEN Elternteilen zusteht, wenn das Kind aber nur bei einem Elternteil gemeldet ist (z.B. bei der Mutter), dann kann der Freibetrag des Vaters auf Antrag der Mutter auf sie übertragen werden.
So gesehen würde der Vater hier wahrscheinlich argumentieren, dass dieser Freibetrag insoweit ihm schon grundsätzlich zusteht und DU hast einen Vorteil, wenn das Kind nur bei Dir gemeldet ist, also ginge es Dir nur ums Geld und schließlich zahlt er ja auch brav den Unterhalt, den er zahlen muss, und die Kosten für die zwei Wochenende im Monat hat er ja auch... um mal den "advocatus diaboli" zu spielen. ;-)
Ansonsten stellt sich doch oft auch die Frage, ob man wegen einem Freibetrag von 1.320 Euro wirklich so ein Fass aufmachen will - schließlich geht es nicht um 1.320 Euro, die man im Endeffekt hat oder nicht hat, sondern "nur" um die Auswirkungen des Freibetrages im Rahmen der Steuerprogression - d.h. bei einem Steuersatz von z.B. 20% geht es "nur" um 264 Euro pro Jahr... (Wobei ich jetzt allerdings kein Spezialist für den "Erziehungsfreibetrag" bin, ich habe mittlerweile beruflich hauptsächlich mit Firmen zu tun, und die haben keine Kinder, höchstens Tochtergesellschaften *schiefgrins*.)
Was den "Zweitwohnsitz" betrifft, so ist das Melderecht ja Landesrecht, und die Regelungen in den einzelnen Ländern sind wahrscheinlich unterschiedlich. Grundsätzlich würde ich ja auch sagen, bei gemeinsamem Sorgerecht sind formal Unterschriften beider Elternteile erforderlich - andererseits konnte ich auch immer problemlos meinen Nachwuchs ohne irgendwelche weiteren Unterschriften ummelden, und auch mein Mann konnte einmal meinen ältesten Nachwuchs, der zwar den Familiennamen als Nachnamen hatte, aber nicht das Kind meines Mannes war, ganz alleine ummelden - was rein rechtlich überhaupt nicht gehen dürfte...
Die Aussage, es ginge nur dann, das Kind bei beiden Elternteilen anzumelden, wenn es eine 50 /50 Regel gibt beim Umgang gibt, stimmt übrigens nicht grundsätzlich - jedenfalls nicht in unserem Bundesland bzw. im Nachbarbundesland. Ich kenne es zumindest aus Rh.-Pfalz, dort MUSS ein Nebenwohnsitz angemeldet werden, wenn man sich mind. 6 Monate in einer Wohnung aufhält, sprich: bei einer 50:50 Betreuung MUSS dort ein Zweitwohnsitz angemeldet werden. Wenn man sich weniger als 6 Monate dort aufhält, KANN aber ein Zweitwohnsitz angemeldet werden...
Und auch zu den Kita / Hortgebühren kann man pauschal gar nichts sagen, das ist wiederum Sache der jeweiligen Gemeinde - bei uns sind es z.B. feste Sätze, die von der Stadt festgelegt sind und mit dem Einkommen überhaupt nichts zu tun haben (abgesehen davon, dass es für Empfänger von Sozialleistungen Minderungen gibt).
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