Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 09.11.2012, 10:02 Uhr

Umgangsverweigerung

So Beschlüsse sind leider nicht viel wert.
Mein Bruder hatte auch einen, wurde dennoch verweigert.
Die Polizei verweist ans Jugendamt.

Wichtig ist dass im Beschluss Zwangsgelder etc. vermerkt sind.
Aber willst Du das Kind wirklich mit der Polizei rausholen lassen ?
Wie alt ist es ?

Wegen den Anschuldigungen kannst Du sie belangen, zumeist wird aber eh eingestellt, meine Erfahrung.

Hast Du einen guten Anwalt ?
Der soll für einen neuen Umgangsplan gleich alles festsetzen lassen.
Ferien, Feiertage, Geburtstage, was ist wenn krank, Ordnungsgelder.
Und ein Elterntraining, Erziehungsberatung.
Damit ihr lernt miteinander zu reden.

Viel Glück und vieeeel Geduld !

 
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