Geschrieben von Keldana am 09.11.2012, 9:36 Uhr |
Umgangsverweigerung
"Ich habe per Gerichtsbeschluss alle 14 Tage das Umgangsrecht."
Dann würde ich an Deienr Stelle nicht das Jugendamt bemühen, sondern das Gericht, Sprich wenn Sie gegen den Gerichtsbeschluß verstößt, gibt es Ärger.
Außerdem über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung erwirken, dass Sie sowas nicht behaupten darf, weil es nicht stimmt. Und gleichzeitig ankündigen, dass Du Sie wegen falscher Beschuldigung anzeigen wirst.
Das sollte helfen.
- Umgangsverweigerung - februarbaby.3-6-10 08.11.12, 23:13
- Re: Umgangsverweigerung - desireekk 09.11.12, 8:09
- Re: Umgangsverweigerung - Keldana 09.11.12, 9:36
- Re: Umgangsverweigerung - Sternenschnuppe 09.11.12, 10:02
Zeit zum Anstoßen! :-))
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