Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 09.11.2012, 8:09 Uhr

Umgangsverweigerung

Nun, wenn es einen Gerichtsbeschluß gibt, dann könntest Du rein theoretisch mit der Polizei auftauchen und das Kind/die Kinder abholen.

.... ob es das "bringt"?

Wenn der Sachbearbeiter beim H´Jugendamt nicht macht, dann gehe an den Vorgesetzten und bitte zu gemeinsamen Gespräch mit der ;Mutter.

Viele Grüße

Désirée

 
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