Geschrieben von desireekk am 09.11.2012, 8:09 Uhr |
Umgangsverweigerung
Nun, wenn es einen Gerichtsbeschluß gibt, dann könntest Du rein theoretisch mit der Polizei auftauchen und das Kind/die Kinder abholen.
.... ob es das "bringt"?
Wenn der Sachbearbeiter beim H´Jugendamt nicht macht, dann gehe an den Vorgesetzten und bitte zu gemeinsamen Gespräch mit der ;Mutter.
Viele Grüße
Désirée
- Umgangsverweigerung - februarbaby.3-6-10 08.11.12, 23:13
- Re: Umgangsverweigerung - desireekk 09.11.12, 8:09
- Re: Umgangsverweigerung - Keldana 09.11.12, 9:36
- Re: Umgangsverweigerung - Sternenschnuppe 09.11.12, 10:02
Zeit zum Anstoßen! :-))
Erhöhung Unterhaltstitel vergessen - nachfordern möglich?
Susafi
Ab wann ist die Erhöhung Kindesunterhalt fällig?
Schnabel aufgemacht
Off topic: haarkatzenjammer
Das liebe Jobcenter.... :-(
Gibt es noch ein ICQ ohne facebook und twitter?
Kann der Papa einen Urlaub im Ausland mit Oma und Opa verbieten?