Geschrieben von Violienchen am 08.11.2012, 12:34 Uhr |
Erhöhung Unterhaltstitel vergessen - nachfordern möglich?
Hallo zusammen,
ich habe auch schon bei Frau Bader nachgefragt, aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen damit
ich habe einen Sohn, der im August 6 Jahre alt geworden ist.
Ich habe einen Unterhaltstitel vom Jugendamt von 2008. Der Kindsvater zahlt den darin beschriebenen Mindestunterhalt.
- Mein Ex zahlt noch den Mindestunterhalt von 2008. Der hat sich ja eigentlich schon längst mehrfach geändert. Kann ich die Differenz rückwirkend ab 2009 fordern?
- Mein Ex zahlt noch den Betrag für Kinder von 0 - 6 Jahre. Muss ich ihn auf den neuen höheren Betrag hinweisen oder muss er von sich aus mehr zahlen? Kann ich die Differenz ab August rückwirkend einfordern?
Vielen Dank.
Re: Erhöhung Unterhaltstitel vergessen - nachfordern möglich?
Antwort von nicola... am 08.11.2012, 13:20 Uhr
hallo, nein wenn 2009 nicht gefordet wurdem,muss er nicht nachzaheln,erst ab forderung!
Re: Erhöhung Unterhaltstitel vergessen - nachfordern möglich?
Antwort von ungewohnt am 08.11.2012, 13:21 Uhr
Kommt auf den Titel an. Ist dort ein fester Betrag genannt, dann muss eine Abänderung statt finden.
Steht dort aber - sinngemäß - zahlt nach Düsseldorfer Tabelle mit xx %, dann gäbe es die rückwirkende Forderung.
Ansonsten: hast du eine Beistandschaft? Dann zum Jugendamt und eine Gehaltsüberprüfung verlangen und Abänderung des Titels.
dynamischer Titel
Antwort von Violienchen am 08.11.2012, 13:28 Uhr
Hallo und danke für eure Antworten.
Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut, es handelt sich um so einen dynamischen Titel (zahlt 100 % vom Mindestunterhalt).
Also könnte ich doch die Differenz nachfordern, oder? Gibt es da Verjährungsgrenzen (ist ja schon von 2008).
Beistandsschaft habe ich nicht. Kann man die einfach beim JA beantragen?
Wenn ich das Gehalt überprüfen lasse, gilt dann der neue Betrag erst ab dem Tag an dem ich das anfordere? oder auch rückwirkend?
Vielen dank
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