Für alleinerziehende Eltern

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von Butterfly06  am 07.11.2013, 20:26 Uhr

Umgang zu Großeltern mit Übernachtung

Angenommen ihr einigt euch untereinander das der KV das gemeinsame Kind zu den Eltern der KM an einem Samstag bringt, weil beide Elternteile beruflich unterwegs sind, Kind frühzeitig aufstehen müßte um dort hingebracht zu werden. KM erbat die Lösung schon am abend zufuhr Kind zu den Großeltern zu bringen, so das eine Übernachtung stattfindet und jeder am nächsten morgen weniger Stress und in ruhe ausschlafen könnte. KV blockiert und verneint dies, boshaft und willigte zunächst zu, dann am nächsten Tag, möchte er dies gar nicht mehr- mit der Übernachtung. Kind traurig darüber, das keine Übernachtung stattfindet und KV der Meinung ist, dann nimmt er sie eher mit auf Arbeit. Wie würdet ihr diese Situation deuten????? KV versucht schon immer den Kontakt zu den Großeltern mütterlicherseits zu unterbinden. Richtig sie können sie wären und werden sie auch vor Gericht, da alleine die KM nichts mehr ausrichten kann und bereits Anwalt über Verhalten des KV informierte, da er wieder Drohungen äußerte.Wie soll sich jetzt KM verhalten??? Achja und kann sie dann die Polizei rufen??? Wenn KV das Kind nicht an besagten Tag zu den Großeltern bringt und eher unabgesprochen mit auf Arbeit nimmt??

 
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