Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 10.02.2010, 12:27 Uhr

Übrigens

Dann sind deine Infos aus dem Studium nicht mehr up to date. Wenn der Vater Anhaltspunkte hat, die ihn glauben lassen, daß er der Vater sein könnte, kann er jederzeit bei Gericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Sollte das Gericht befinden, daß da Anhaltspunkte für eine Vaterschaft vorliegen (z.B. daß Umgang bestanden hat!, oder der Vater versichert glaubhaft zum Zeitpunkt der Zeugung GV mit der KM gehabt zu haben), wird das Gericht i.d.R. dem Antrag des Vaters stattgeben, auch GEGEN den Willen der Mutter.

ahm

 
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