Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 10.02.2010, 12:01 Uhr

Übrigens

"Rechtsgrundlage für die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist § 1600d.

Die Klage kann sowohl durch das Kind, durch die Kindesmutter als auch durch den Mann, der sich für den Kindesvater hält, erhoben werden. Soweit das Kind minderjährig ist, wird die Klage häufig durch das Jugendamt als Beistand des Kindes erhoben § 1600e. Dies ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung."

(Quelle: Wikipedia)

Elisabeth hat völlig Recht, du berufst dich hier auf gesundes Halbwissen.

ahm

 
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