Alleinerziehend, na und?

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Regelungen mit Vater der Kinder?

Thema: Regelungen mit Vater der Kinder?

Hallo liebe EinEltern, hab mal ne Frage zu den Umgangsregelungen mit den Kindern durch den Papa, von dem ich mich vor drei Jahren getrennt habe: Wir haben bisher auf Auflagen des Jugendamtes verzichten können und uns selbst geeinigt. Aber nun hält er sich seit knapp vier Monaten nicht mehr an die Absprachen (Kommt wann er will und wenn er soll, ist er nicht da). Nachdem ich ihm meine Meinúng dazu gesagt habe (geht so nicht), meinte er, ich wolle ihm die Kinder entziehen. Wie soll ich mit der Situation umgehen? Beziehe keinen Unterhalt und auch kein UVG, da er als Vater der Kinder nicht eingetragen ist (wir waren nicht verheiratet) und sich bei der Geburt der beiden nicht hat eintragen lassen (er hat die erforderlichen Unterlagen nicht beigebracht). Ich weiss, dass ich UVG beantragen könnte, will ich aber nicht, denn bei meinem Vater hat das mit dem Unterhalt auch nie geklappt und meine Mutter hatte nur Ärger deswegen (ich auch, beim Studium hat mein Vater die Bafög-Formulare nicht unterschreiben wollen, weil er dann ja hätte Unterhalt leisten müssen - führte dazu, das mein Bafög Antrag nicht bearbeitet werden konnte und ich keine Förderung zum Studium bekommen habe - wenn ich keinen studijob gefunden hätte und mein Opa nicht "gespendet" hätte, dann hätte das das ende meines Studiums bedeutet). Wer hat eine Idee? Soll der Vater die Kinder sehen, auch wenn er sich an keine Absprachen hält? Noch ein anderes Problem: Ich habe vor ca. 7 Monaten erfahren (durch den Vater selbst), dass er nun drogenabhängig ist (aber in Therapie). Kann ich ihm da noch guten Gewissens die Kinder anvertrauen? Vielleicht reagiert er im Ernstfall zu spät wegen der Drogen (z.B. an der Strassenkreuzung). LG Saadiya

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 10:37



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Wenn ich richtig verstanden habe, ist er nicht offiziell der Vater? Dann brauchst du sie ihm gar nicht geben. Wenn du bedenken hast, lass es. Da er nicht als Vater eingetragen ist, hat er auch keine Rechte. Ob es den Kindern gegenüber fair ist, keinen offiziellen Papa zu haben, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht solltest du dies erstmal klären. Alles Gute Taram

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 10:44



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Besser ist es, er ist benannt und noch besser, wenn er trotz Trennung seinen Vaterpflichten nachkommt klar. Aber ich fürchte mich einfach davor, dass meine Kinder und ich dann eventuell Nachteile haben ( als Bsp.: meine Freundin (auch alleinerziehend, aber mit Vater in Gebutsurkunde) hatte erhebliche Probleme, als sie Hartz IV beantragen musste. Der Vater sollte Angaben zu seinem Einkommen und dem Unterhalt machen. Hat er aber nicht gemacht. Die Folge, meine Freundin bekam fast drei! Monate kein Hartz IV, bis der Kindsvater endlich mal die Papiere abegegeben hatte. Da er arbeitete, sollte er Unterhalt zahlen. Tat er aber nicht. Zwar wurde er durch das Jugendamt dazu aufgefordert und es gab auch mehrere Gerichtstermin, geholfen hat das aber wenig. Die Doofe war meine Freundin, denn der festegsetze Unterhalt wurde brav vom HartzIV abgezogen, bekommen hat sie den aber nicht - total wenig Geld, immer Stress, nie genug zum Essen kaufen, ständige Besuche beim Jugendamt und die ARGE hat auch nichts unternommen, obwohl meine Freundin belegen konnte (Kontoauszüge) dass sie nichts bekommen hat vom Vater. Toll - das will ich nicht. Wenn er zuverlässig wäre, würde ich ihn sofort eintragen lassen - aber so hab ich Schiss, dass ich dann die Dumme bin. Kannst du das nachvollziehen? Oder ist das Quatsch?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 10:54



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Er hat keine Vaterschaftsanerkennung gemacht? Also hat er keine Vater-Rechte. Warum du auf UH oder UHV verzichten kannst ist mir rätselhaft aber wenn du das finanziell packst dann bitteschön. Einem Drogensüchtigen würde ich meine Kinder nicht mitgeben. Wenn er sie sehen will mit mir zusammen oder übers JA.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 10:49



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da geb ich dir vollkommen Recht. Es wäre für mich eine Erleichterung, wenn ich UVH bekäme, klar. Dann müßte ich nicht immer so doll die Cents zählen, wenn die Kleinen mal wieder was brauchen. Aber ich will auch nicht ständig das Geplänkel mit dem Vater und dann noch dem Jugendamt. So habe ich die Freiheit, selbst zu entscheiden. Außerdem bin ich dann nicht auf seine Mithilfe angewiesen, der er eh nicht nachkommen würde (z.B. wenn man einen Antrag stellen muss beim Amt, muss er auch angeben, wie hoch der Unterhalt ist. Zahlt das JA ist sicher alles gut, aber wenn er dann irgendwann mal selber leisten muss, wird er sich hüten, Geld abzudrücken. Dann werde ich das Nachsehen haben, wenn ich darauf angewiesen bin). Oder?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:01



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Was Du bei Deinen ganzen "Was wäre wenn"-Szenarien nicht beachtest: Sobald Du sowas wie Hartz4 oder andere Sozialleistungen beantragst, wirst Du sowieso gefragt, warum Du keinen Unterhalt und/oder UHV bekommst. Bei Hartz4 wird Dir das dann abgezogen. Spätestens dann hast Du die Rennerei also so oder so. Dann doch lieber jetzt, wenn Du auch was davon hast. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:06



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Ich würde auch lieber den zahlen lassen, der dazu verpflichtet ist als auf andere Gönner angewiesen zu sein, von der Familie abhängig usw. Geh einfach zum JA und die regeln das dann schon. Wenn ich drauf warten würde bis ich von Ex 1 und Ex 2 mal Unterhalt sehen würde wären mir sicher schon graue Haare gewachsen. Von allein passiert da sicher nix, warum sollte er auch. Er hats doch klasse.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:12



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Wenn der Vater gar nicht eintragen ist, kann auch das Amt nichts machen. Das hatte ich schon, als meine beiden kleiner waren. Nun kann ich wieder arbeiten und mein eigenes Geld verdienen. Wenn er denn aber eingetragen ist, zahlen müsste, es aber nicht tut, dann rechnet das amt das alles weg und ich hab das dann zu wenig und muss auf den gerichtstermin warten. Wenn der nach drei monaten ist und dann rauskommt, dass er seit 4 tagen alo ist, dann krieg ich gar nichts und muss zusehen, wie ich mir das geld beschaffe. Vielleicht hab ich tatsächlich zu viel "waswärewenn" drin, aber ich bin so unsicher in der sache, weil ich weiss, wie unzuverlässig der vater ist (ich wollte ihn von anfang an eintragen lassen und der hat es nicht hinbekommen, mit seinem ausweis und seiner eigenen geburtsurkunde beim standesamt zu erscheinen). Bekommt er es dann hin, regelmäßig unterhalt zu zahlen, seinen umzug anzugeben oder den wechsel der arbeitsstelle? Zur Anmerkung, er hat bereits einen älteren sohn mit einer anderen frau, für den hat er nie gezahlt und zahlt auch nichts. sie hat sich totgeklagt und er ist zwar zur zahlung verpflichtet worden, rührt sich aber nicht. toll, oder?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:22



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Aber Du willst ja nicht mal UHV beantragen - und das wird rausgerechnet, das weiß ich sicher.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:24



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siehst du, ich denke, die Väter sind fein raus, denn sie sollten zwar - aber wenn sie es nicht tun, passiert auch nicht viel. Wir als Mütter können nicht sagen, ach nö, du brauchst schon wieder neue Schuhe, Kind - nö, ich zahl das nicht. Solange man UV bekommt, gehts ja. Aber das gibts nur 6 Jahre und höchsten bis zum 12 Lebensjahr. Und dann?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:26



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Ich weiß ja nicht, wie Deine Freundinnen da so beim Amt aufschlagen. Aber ich kann bei mir definitiv sagen: Vater ist bekannt, hat noch nie Unterhalt gezahlt, hat noch nie irgendwelche Gehaltsnachweise vorgelegt, ich bekomme für Temi UHV, für Fumi ist der UHV ausgelaufen, die ARGE zieht mir (natürlich) den UHV von Temi ab, der Vater wurde bis heute nicht angeschrieben - trotzdem wird mir nichts Fiktives an Unterhalt oder Einkommen vom Vater abgezogen (was der Vater zahlen könnte oder sollte oder nicht tut oder nicht nachweist oder weiß-der-Geier-was). Meines Erachtens machst Du Dir so viele Gedanken über ungelegte Eier, daß Du es nicht schaffst, aus den gelegten ein Omelette zu machen.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:28



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Es kann nur dann rausgerechnet werden, wenn der Vater eingetragen ist, man also theoretisch andere Geldmittel anzapfen kann außer ALG II. Wenn aber gar kein Vater eingetragen ist und der Vater quasi unbekannt ist, dann zahlt das Jugendamt auch keinen UV. Wie der Name schon sagt, ist das nur ein Vorschuss, und der wird geöhnlich vom vater zurückverlangt. Ohne Vater kein Geld zurück und dann sagt das Jugendamt: "Nein, da zahlen wir nicht".

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:29



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Lebst Du in Deutschland?? Für Deutschland gilt das so definitiv nicht. Der UHV ist ein fixer Betrag, unabhängig vom Einkommen des Vaters. Wenn Du frech lügst, daß das Kind aus einem ONS enrstanden ist und den Vater nicht kennst, dann bekommst Du UHV auch ohne daß der Vater bekannt ist. Was ich davon halte sei dahingestellt, aber so isses.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:31



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Bei meiner Freundin war das echt so. Und wie ich auch schrieb, ich selbst hatte bei meinem Vater Probleme als ich ein Studium begann. Meine Eltern waren da schon knappe 18 Jahre geschieden. Er hat nie Unterhalt gezahlt und beim Bafög gabs dann stress. Er wollte noch nicht mal unterschreiben, obwohl ich meinem Vater versichert habe, dass ich kein Geld von ihm will auch wenn ich rein rechtlich einen Anspruch auf seine Unterstützung bis zum ende der ersten Ausbildung (Studium) hätte. Und der zweite Cou kam vor einem Jahr. Da ist er gestorben und ich als Tochter sollte dann seine Beerdigung zahlen. Toll, wenn er sich nie als Vater gezeigt hat, oder?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:34



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Da hat sich deine Freundin nicht durchgesetzt. Das Amt ist verpflichtet, den Unterhalt vorzuschießen. Taram

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:34



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das geht? nun ja, bin ja nicht fürs lügen, aber: Die ARGE hatte mich damals (2005) zum Jugendamt geschickt, wegen UV. Da habe ich gesagt, ich wüßte nicht wer der Vater ist, weil es nur eine flüchtige Urlaubsbekannschaft gegeben hätte und nun ....keine Ahnung. Naja, Geld habe ich nicht erhalten mit verweis auf rückzahlungsunmöglichkeit. Lebe in NRW. ARGE hat dann auch nicht weiter nachforschen wollen und es ging auch ohne UV.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:37



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Dein ganzes Handeln basiert auf einem Sammelsurium von "habe ich gehört", "war damals so" und angesammeltem fundiertem Halbwissen. Die Vaterschaftsanerkennung kann sehr wohl erzwungen werden. Aus dem Stand fallen mir namentlich drei Mädels hier aus dem Forum ein, die das durchgemacht haben bzw. derzeit durchmachen - und es gibt sicher viel mehr, nur fallen mir deren Namen nicht ein ;-). Man muß nicht warten, bis der Herr Papa netterweise unterschreibt. Auch die Unterschrift zum BAFÖG-Antrag kann gerichtlich erzwungen werden. Kenne einen solchen Fall. Man darf sich halt nicht nach dem ersten "Nein" traurig in die Ecke setzen und weinen, man muß schon bissi kämpfen. Ja, das ist anstrengend, aber dann bekommt man seine Kohle auch.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:40



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Stimmt, aber da hilft dann nur klagen - hier jedenfalls. Und bis zum Termin beim Sozialgericht kann schon mal Zeit vergehen. In der Zeit musst du aber trotzdem dein Kind versorgen, obwohl du noch nicht mal den vollen Satz bekommst. Mit 3/4 vom Brotpreis gibt sich der Bäcker nicht zufrieden. Meine Freundin musste sehr lange bei ihrer Mutter essen gehen, sonst wäre sie nicht weit gekommen mit dem Kleinen. Wie gesagt, sicher kann man sein Recht erstreiten. Aber der Weg kann lang sein und wenn es um den Unterhalt für ein Kind geht und nicht bloss um eine Sache (darf der Nachbar hier parken?, z.B.), dann kann das schon mal arg an die Nerven gehen, wenn das Geld nicht reicht für die Ernährung und Bekleidung des Kleinen.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:43



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Die Vaterschaftsanerkennung kann nur durch die Mutter oder ein volljähriges Kind gerichtlich erzwungen werden, nie aber durch ein Amt. Hab kein Halbwissen! Zu meinem Bafög: Richtig bin vor Gericht, der Termin war ein! Jahr später und in der Zeit lief mein Studi schon. Ergebnis: Er war inzwischen ("2 Wochen her) arbeitslos, konnte also eh nicht zahlen. Frag mal, wie man das ein Jahr macht ohne Geld!

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:46



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Kein Mensch in Deutschland MUSS hungern und wenn man was will muß man aber auch was beantragen, Hilfe annehmen, seinen Teil erfüllen in dem man sich kümmert. Ich denke hier ist wer zu bequem sich zu kümmern, packts nicht ohne Hilfe oder hat aus Angst vor Mißerfolg den Kopf schon im Sand stecken

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:49



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Ähm, ich bin Sozialarbeiterin und habe Tagtäglich mit Menschen zu tun, die ihr leben nicht geregelt kriegen und die ich dabei unterstütze, die wege der Ämter zu gehen. An Faulheit, unwissen oder pessimusmus kann es also nicht liegen, oder denkst du doch?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 11:52



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"Rechtsgrundlage für die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist § 1600d. Die Klage kann sowohl durch das Kind, durch die Kindesmutter als auch durch den Mann, der sich für den Kindesvater hält, erhoben werden. Soweit das Kind minderjährig ist, wird die Klage häufig durch das Jugendamt als Beistand des Kindes erhoben § 1600e. Dies ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung." (Quelle: Wikipedia) Elisabeth hat völlig Recht, du berufst dich hier auf gesundes Halbwissen. ahm

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:01



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Sorry, die Sache mit deiner Freundin, ein Widerspruch und der dazu gehörige Paragrph hätte die Arge sehr schnell zur Zahlung gebracht. Ebenso erhält man sehr wohl UV, auch wenn der Vater unbekannt ist, da bin ich mir ziemlich sicher. § 1 Abs. 3 UhVorschG. Gruß Taram

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:02



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nein, steht doch drin: Mutter, Kind oder dessen gesetzlicher Vertreter. Vater kann klagen, wenn die Mutter aber verneint, bleibt es beim Kind ohne Vater. (Ich hab das studiert, sorry)

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:04



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nachgelesen: Folgendes steht da: (3) Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken. Bedeutet das dann, wenn das JA meint, ich wüßte es doch, dann können sie nein sagen in Berufung auf §1 Abs. 3?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:08



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Warum hat die Mutter denn nicht geklagt? Und was machst Du mit dem Kind?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:10



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doch ich bin die mutter, aber ich habe nicht geklagt, weil ich mir über den nutzen der Sache im unklaren war. bedeutet: wenn ich immer wieder mein Recht einklagen muss, weil der Vater zahlungsunwillig ist, dann nützt mir die blosse Möglichkeit oder ein bestehendes Gerichtsurteil doch auch nichts oder? Deshalb wollte ich eure Meinung hören. Meine Mutter hatte jedenfalls nichts ausser Ärger davon, das mein Vater eingetragen war. In 18 Jahren hat sie 7 mal Geld von ihm erhalten (ca. 785 DM insgesamt). UHV gabs da noch nicht. (Aber war vielleicht auch ne andere Zeit...). Leider hab ich nie errechnet, was ich meine Mutter bis zur Selbständigkeit gekostet habe, aber ich bin sicher, es waren mehr als 785 DM.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:16



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Wenn er eingetragen ist bekommt man MÖGLICHERWEISE kein Geld. Wenn er nicht eingetragen ist, bekommt man SICHER kein Geld. Wenn Du andere Frauen so berätst, wie Du selber agierst, dann tun mir diese Frauen sehr leid.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:19



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Dann sind deine Infos aus dem Studium nicht mehr up to date. Wenn der Vater Anhaltspunkte hat, die ihn glauben lassen, daß er der Vater sein könnte, kann er jederzeit bei Gericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Sollte das Gericht befinden, daß da Anhaltspunkte für eine Vaterschaft vorliegen (z.B. daß Umgang bestanden hat!, oder der Vater versichert glaubhaft zum Zeitpunkt der Zeugung GV mit der KM gehabt zu haben), wird das Gericht i.d.R. dem Antrag des Vaters stattgeben, auch GEGEN den Willen der Mutter. ahm

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:27



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nein, denn die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Sie kann einen solchen Test ablehnen, wenn sie sagt, er sei nicht der Vater. Es kann niemand die Mutter zwingen, es sei denn, das Gericht entzieht ihr das Sorgerecht und überträgt es dem Jugendamt das dann Zustimmung abgeben wird. Das macht man in der Regel aber nicht-mit ganz wenigen Ausnahmen (nur, wenn die Mutter ihren Pflichten in bezug auf die betreuung der kinder nciht nachkommt und das Jugendamt prüfen möchte, ob dem Vater die Sorge übertragen werden kann (ist billiger als Heimunterbringung oder Pflegefamilie).

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:35



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Ach, wie kann das Gericht denn befinden, dass ich GV hatte? Haben die Kamera in meinem Schlafzimmer? Wie kann man dass denn dem Gericht glaubhaft machen? Naja, bei Verheirateten ist das anzunehmen, aber sonst? Er nie mit mir in gemeinsamer Wohnung gelebt:

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:43



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Zitat: "Mit dem am 1. April 2008 in Kraft getretenen Gesetz zum leichteren Nachweis der Vaterschaft wird die Rechtsposition vieler Männer gestärkt. Künftig kann bei begründeten Zweifeln an der Vaterschaft der Kinder ein Gentest auch gegen den Willen der Mutter des Kindes durchgesetzt werden. Die Mütter müssen in diese Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme von DNA-Proben dulden."

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:43



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(3) Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken. Wirkt die Mutter zur Vaterschaftsanerkennung nicht mit, dann hat sie keinen Anspruch. Wenn sie also behauptet das ihr der Vater unbekannt ist, dann wirkt sie ja dem nicht entgegen. Verstanden?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:44



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ok verstanden, heißt das Jugendamt muss mir dann glauben.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:45



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ok, sorry, du hast recht, ich war nicht up to date. Das kannte ich echt noch nicht. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:47



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Ehepaare haben überhaupt welchen oder gar mehr Sex als andere?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:47



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ich frage mich nur, wie ich das glaubhaft belegen kann, dass da Gv war (draußen sitzt mein Nachbar, Herr Richter, der hats gesehen?) trifft auch auf verheiratete zu. wenn dass echt so einfach ist, dann kann man ja mal jemanden in der Nachbarschaft ärgern (als Mann) und sagen: Die Frau X hat ein Kind von mir, denn ich hab mit ihr geschlafen....... - dachte eigentlich man muss zumindestens beweisen, dass es eine Partnerschaft gab (als bspw. eine gemeinsame Adresse).

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:51



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Nö warum, es gibt genug Kinder die auf Toiletten in der Disse gamcht wurden oder sonst wo fast im Vorbeigehen. Man muß ganz sicher keine Partnerschaft oder gar Lebensgemeinschaft nachweisen geschweige denn beweisen. Im Grunde reicht die Behauptung mit Herrn X ein Kind zu haben und wenn er das anfechten will per Vaterschaftstest ist das sein gutes Recht.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:54



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Wenn der Vater keinen Unterhalt fuer sein Kind zahlt, dann ist auch das Kind nicht dazu verpflichtet, fuer die Beerdigung zu zahlen. So einen Fall kenne ich, es ging ganz fix dass die Befreiuung von Unterhaltspflicht fuer den Sozialhilfe beziehenden und dann arm verstorbenen Vater festgestellt wurde. Abgesehen davon wuerde ich unbedingt die Vaterschaft offiziell eintragen lassen. Wenn ihr beide das nicht tut, verweigert ihr bspw. euren gemeinsamen Kindern ihren Erbanspruch vaeterlicherseits. An deiner Stelle wuerde mal die virtuelle Keule auspacken, den Umgang verweigern bis die Vaterschaft eingetragen ist, den Unterhalt eintreiben und einen schriftlichen Umgangsplan durchsetzen. Ist ja derzeit bequem fuer den Herrn dass er hier und dort Kinder zeugt und fuer keines in die Pflicht genommen wird, sondern tut was ihm gefaellt.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 19:15



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Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:01



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ok ok, war nur ne Frage und viele Ähmms....... Überleg noch mal selber, was für die Kinder gut wäre.....

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:10



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also ich traue dem Posting ja nicht so... seit wann bitte wird denn überhaupt kein Vater eingetragen ? Das hat auch nichts mit Verheiratet zu tun... eine Vaterschaftsanerkennung wird so oder so gemacht und wenn er sich damals geweigert hat, Frage ich mich warum du damals nicht übers Jugendamt eine Beistandschaft und einen Vaterschaftstest gemacht hast? So etwas habe ich überhaupt noch nicht gehört... wer verzichtet denn freiwillig auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss? ja und wenn er nicht als Vater eingetragen ist, dann musst du ihm die Kinder auch gar nicht geben... und die Frage ob man einem Drogenabhängigen seine Kinder gibst, kannst du dir selber beantworten

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:19



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na ich, ich wollte ihn ja von Anfang an eintragen lassen. schon damals ist er nicht bereit gewesen, seinen Teil bezutragen. Für mich war damit auch klar (glaube ich zumindestens) dass er sicherlich in der Folge auch kaum bereit sein wird, sich finanziell an der Erziehung der Kinder zu beteiligen. Ich müsste dann also immer übers Gericht Druck ausüben, um zu meinem Recht zu kommen. Was bringt mir das? Komme ich dann nicht besser weg, wenn ich selbst alle Kosten trage. Der Vater der Kinder hat ein weiteres Kind für das er nicht zahlt und auch icht zahlen will. Er hat seit ungefähr 9 Jahren keinen Job (der Sohn ist 10) und das hat sicher einen Grund. Die Mutter des Sohnes bekommt mittlerweile keinen UHV mehr (hatte sie sechs Jahre). und nun? Sie steht alleine da, ohne Unterhalt von ihm. Es hat ihr also nichts gebracht. Muss sie einen Antrag stellen, der den Bezug von Geld beinhaltet, braucht sie die Erkläung des Vaters über die Zahlung von Unterhalt. Der rührt sich nicht, obwohl durchs Beistand des Jugendamtes 15 mal angeschrieben. Ist das fair?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:30



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Wie oft mußtet Ihr schon Gehalts- und/oder Unterhaltsbescheinigungen des KV vorlegen? Ich nie.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:34



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Unterhalt muß man immer nachweisen und wenn er nicht zahlt, sie auch keinen UH-Vorschuss bekommt holt sich die Arge vom KV das Geld zurück. Gehalt mur ich garnicht nachweisen, das ist sein Part, wenn er von der Arge aufgefordert wird.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:38



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meine Freundin ja, ich nicht-denn man konnte keinen Vater feststellen. (Erklärung ARGE: die Betroffene muss vor Antragstelllung prüfen, ob sie andere Möglichkeiten hat, den Unterhalt für sich und die Kinder sicherzustellen. Es muss geprüft werden, inwie weit der Vater, die Lebenshaltungskosten der Kinder übernehmen kann. Dazu sind Nachweise des Arbeitgebers über den Lohnbezug, Nachweise über den gezahlten oder zu zahlenden Unterhalt sowie über das vorhandene Vermögen des Kindsvaters zu erbringen) . Ob die ARGE hier damit richtig lag, weiss ich nicht.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:38



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Ich musste ;-). Sie wollten sogar die Adresse meines Anwaltes haben und Gehaltsbescheinugung des letzten Jahres zur Gegeprüfung. LG Bienabin

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 13:05



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...wir bekommen zwar seit kurzem aufstockendes hartz4 aber verdienstbescheinugen und so´n quatsch vom vater meiner tochter musste ich nie vorlegen (nur meine eigenen kontoauszüge um nachzuweisen wann kindergeld,unterhalt eingeht oder eben wie seit 2 monaten auch nich,jetzt deshalb gerichtstermin weil er den titel einfach nicht unterschreibt).. lg yvonne

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 13:36



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Ich wurde vom JobCenter aufgefordert ein Titel bei Gericht zu erwirken. Es wurde zu Gunsten des Vaters entschieden - jetzt läuft immer noch die Beistandschaft, jedes Jahr muss er die Gelder offenlegen. Aber da er EU-Rente auf Dauer beziehen wird, werde ich von ihm nie Geld sehen. Taram

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 13:47



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klar, mußte den namen; adresse und das ungefähre gehalt angeben. er wurde sogar von der arge angeschrieben und zur unterhaltszahlung gebeten.

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 13:59



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Noch nie :o)

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 14:23



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Empfindest du es trotzdem als positiv, das du einen gerichtlichen Titel hast erwirken müssen, wenn auch einen, der deinen Kinder nie Geld bringen wird und du alle Kosten, die Kinder betreffend selbst tragen musst?

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 19:41



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meinst du mich? wenn ja, dann JA. ich habe es als positiv empfunden. also jetzt rückwirkend betrachtet. natürlich wäre es mir lieber gewesen, der vater wäre bei positivem schwangerschaftstest vor freude in tränen ausgebrochen; hätte das kinderzimmer mit mir gestrichen....am liebsten wäre es mir gewesen, er hätte nicht solche schwierigkeiten gemacht. wenn es um meine belange geht, hätte ich sicher klein beigegeben. aber es geht um mein/unser kind. und wenn der kv schon keinerlei interesse am wbb zeigt, dann verlange ich zumindest den mindestunterhalt. sorry- ich reiße mir doch nicht 24/7 den popo auf, damit es dem kind gut geht; habe kosten ohne ende und der kv trägt keinerlei verantwortung. und selbst wenn ich es mir finanziell erlauben könnte, auf unterhalt zu verzichten, so sehe ich es moralisch, dass auch der kv seiner verantwortung nachkommt. und ein punkt noch: sollte mich das wbb mal fragen, so kann ich ruhigen gewissens sagen, dass ich alles getan habe, was in meiner macht stand, den vater mit ins boot zu holen

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 20:31