Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 18.11.2005, 11:38 Uhr

Trotz Trennung zusammen wohnen??

hi,

>Ihm geht es möglicherweise um die Anrechnung des sogenannten Wohnvorteils, um sich vor der Unterhaltspflicht zu drücken.

hä?

wieso drückt er sich um was, wenn er ihr etwas zur verfügung stellt? ist das nicht etwas unlogisch?

mit deinen übrigen befürchtungen magste aber recht haben. ich glaube auch nicht, dass so etwas langfrsitig funktionieren kann.

greetz,
nachtigall

 
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