Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 18.11.2005, 10:18 Uhr

Trotz Trennung zusammen wohnen??

Darf ich fragen, wie alt Dein Kind ist? Noch unter 3? Denn der Kindesvater schuldet Dir mindestens bis zum 3. Geburtstag Eures Kindes Betreuungsunterhalt. Hinzu kommt der Kindesunterhalt. Kann es sein, dass er sich durch dieses "Angebot" vor seiner Unterhaltspflicht Dir gegenüber drücken will?
Du mußt es selbst wissen, aber ich würde nicht länger mit ihm unter einem Dach wohnen. Dadurch wird es Dir auch erschwert, jemand anders kennenzulernen. Welcher Mann kauft es Dir ab, dass Du "nur rein freundschaftlich" bei Deinem Ex wohnst? Wohl kaum jemand...

 
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