Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 03.06.2008, 17:29 Uhr

Stimmt es, dass....

Heutzutage steht man als Alleinerziehende nicht mehr unter der Fuchtel des Jugendamtes. Man hat ab Geburt standardmässig das alleinige Sorgerecht für sein Kind und kann, wenn man will (!) eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen.

Das war aber auch mal anders. Bis in die 70er standen nichteheliche Kinder immer unter der Vormundschaft des Jugendamts. Danach gab es dann das Sorgerecht für die Mutter, aber verbunden mit einer "Zwangsbeistandschaft" des Jugendamts (Amtsplegschaft). Erst seit 1998 wurde das beendet und uns Alleinerziehenden zugestanden, ein Kind selbstständig grossziehen zu können..

LG
Berit

 
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