Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 11.01.2013, 16:18 Uhr

sooo heute bei der anwältin

Also den Titel gibt es noch nicht und die Anwältin sagt Du kannst einfach den Umgang aussetzen ?

Nennt sich dann Umgangsverweigerung, sofern das kein Richter beschliesst , mindestens aber das Jugendamt dies befürwortet.

Mal ein paar Fragen

Was sagt denn das Jugendamt dazu ? Was hast Du versucht um das mit dem Vater zu klären was Dir missfällt ?
Kannst Du nachweisen was Du sagst ?

Also nicht hier, aber vor Gericht ?
Und hast Du Klage eingereicht auf Umgangsaussetzung ?

Hast Du eine Beistandschaft die die Finanzen des Vaters geprüft hat ?

 
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