Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von engelchen_lpz am 12.01.2012, 17:02 Uhr

STOP---- richtige Antwort ;-)

nachdem dies ja mein Arbeitsgebiet ist... hier die vollständige korrekte Antwort (soheutemalbesserwisserisch ;-))

Anspruch auf 14 LM Elterngeld hast du wenn
- du mit dem Vater nicht in einem Haushalt lebst
- vor Geburt des Kindes mind. 2 Monate gearbeitet hast oder eine andersweitige Einkommensminderung nachweisen kannst
- du das alleinige Sorgerecht (Nachweisbar über die Negativbescheinigung vom Jugendamt) oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast (hier muss der Nachweis auch vom JA oder sogar wenn möglich vom Gericht kommen)

Dann je nach Bundesland bei der Elterngeldstelle anrufen oder gleich einen neuen Antrag ausfüllen

 
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