Geschrieben von engelchen_lpz am 12.01.2012, 17:02 Uhr |
STOP---- richtige Antwort ;-)
nachdem dies ja mein Arbeitsgebiet ist... hier die vollständige korrekte Antwort (soheutemalbesserwisserisch ;-))
Anspruch auf 14 LM Elterngeld hast du wenn
- du mit dem Vater nicht in einem Haushalt lebst
- vor Geburt des Kindes mind. 2 Monate gearbeitet hast oder eine andersweitige Einkommensminderung nachweisen kannst
- du das alleinige Sorgerecht (Nachweisbar über die Negativbescheinigung vom Jugendamt) oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast (hier muss der Nachweis auch vom JA oder sogar wenn möglich vom Gericht kommen)
Dann je nach Bundesland bei der Elterngeldstelle anrufen oder gleich einen neuen Antrag ausfüllen
- Elterngeld bei Alleinerziehern - olgusha16 12.01.12, 14:16
- Re: Elterngeld bei Alleinerziehern - shinead 12.01.12, 14:19
- was hat das ASR mit Elterngeld zu tun? - Savanna2 12.01.12, 14:21
- Re: was hat das ASR mit Elterngeld zu tun? - shinead 12.01.12, 14:23
- Re: was hat das ASR mit Elterngeld zu tun? - Savanna2 12.01.12, 14:27
- Re: was hat das ASR mit Elterngeld zu tun? - olgusha16 12.01.12, 14:32
- @olgusha - shinead 12.01.12, 14:47
- Re: was hat das ASR mit Elterngeld zu tun? - olgusha16 12.01.12, 14:32
- Re: was hat das ASR mit Elterngeld zu tun? - Savanna2 12.01.12, 14:27
- Re: was hat das ASR mit Elterngeld zu tun? - shinead 12.01.12, 14:23
- Re: Elterngeld bei Alleinerziehern - arzule 12.01.12, 14:48
- ABR reicht . - Thelmalouise 12.01.12, 15:01
- STOP---- richtige Antwort ;-) - engelchen_lpz 12.01.12, 17:02
Und noch ne frage... versorgungsausgleich-sollte man drauf verzichten???
Scheidungsfolgenvereinbarung.... macht das sinn-jemand erfahrung?
Wie damit umgehen?
Prozesskostenbeihilfe?!
Stelle Kuchen und Kaffee in die Runde
Habe gerade Rückenwind (:
Alleiniges Sorgerecht ?
Umgangsrecht des KV
Umgangsrecht des KV