Geschrieben von Dreierbande am 17.01.2012, 16:58 Uhr |
Re:
Die Arge hat in dem Fall keine Bewerbungen zu verlangen, da Kind1 erst 2 ist. Kurz vor dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes kann die Arge die TS zum Gespräch einladen, wie ihre Betreuungsvoraussetzungen sind ab dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes, und ob und wie danachhin eine Berufstätigkeit möglich wäre mit ihr abstimmen.
Bewerbungskosten gibt es nur wieder, wenn dies in der EGV vereinbart wurde, ansonsten gibt es null! zurück.
- 2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe? - rockson-mami 17.01.12, 14:26
- Re: 2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe? - susafi 17.01.12, 14:31
- Re: 2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe? - rockson-mami 17.01.12, 14:38
- Re: 2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe? - Thaga 17.01.12, 14:43
- Reden hilft - Strudelteigteilchen 17.01.12, 14:42
- Re: 2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe? - susafi 17.01.12, 14:50
- Aber das bringt doch nichts außer Papierkrieg - Zwerg1511 17.01.12, 15:46
- Re: 2.4. Mutterschutz, kann das Jobcenter verlangen das ich mich bewerbe? - berita 17.01.12, 16:21
- Re: - Dreierbande 17.01.12, 16:58
- Kann sein - nociolla 18.01.12, 12:40
Wer hat mit 30 nochmal eine Ausbildung angefangen???
Ich MUSS mich auch dazu gesellen :(
Wollt nur kurz den aktuellen Lagebericht durchgeben...
Ein kurzes Hallo ins Rund...
Ich mag die Freundin von papa nicht- Hilfe gesucht!
Fragen über Fragen
Sorgerecht streit
Man muss auch mal Glück haben
Komm total frustriert vom Standesamt