Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 02.03.2011, 22:34 Uhr

Re:

Ein Unterhaltstitel koennte das klaeren. Dabei wird der Richter (falls es sich nicht um einen Idioten handelt) die Arbeitsfaehigkeit des KV beruecksichtigen und ihn hoffentlich dazu auffordern, fuer den Lebensunterhalt der Kinder zu arbeiten.

Wieso soll denn der Steuerzahler doppelt dafuer aufkommen, dass der KV sich dauerfortbilden will?

 
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