Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von messa am 02.03.2011, 19:16 Uhr

mal Hilfe

Hallo,

ich mal im Netz meinen AlG2 Anspruch durchgerechnet.
Kennst sich damit jemand aus?
Bekomme ich die 413,- am Ende die da rauskommen zu meinem eigenen Gesamteinkommen dazu, oder bekomme ich neben der Mierte nur die 413,-?
Ich habe einen 400 € Job nebenbei.

Also ich hätte dann 400 € Gehalt, 300 Unterhalt, 184 Kindergeld und die 431 vom Amt. Wären ja dann 1297? Is aber viel oder?#

Stimmt das so?






2-Personen-Haushalt, ein Kind, alleinerziehend

Regelleistung Alleinstehende: 359,00€
Regelleistung 1 Kind 7 bis 13 Jahre: 251,00€
Regelleistungen: 610,00€ 610,00€
Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind ab 7): 43,00€
Mehrbedarf: 43,00€ 43,00€
Miete: 380,00€
Nebenkosten: 70,00€
Heizkosten: 80,00€
abzgl. Warmwasserbereitung: −14,40€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 515,60€ 515,60€
Bedarf: 1.168,60€
Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit: 440,00€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: −177,60€
Kindergeld: 184,00€
Unterhalt: 309,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 755,40€ −755,40€

Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 413,00€

 
7 Antworten:

Re: mal Hilfe

Antwort von Joni76 am 02.03.2011, 19:47 Uhr

Du darfst nicht Dein ganzes Einkommen behalten. Soweit ich weiß, darfst Du zum ALG II noch 165€ dazuverdienen. Also ALGII plus 165€ Gehalt plus Kindergeld plus Unterhalt. Miete aber schon abgezogen, die wird ja gleich an den Vermieter überwiesen. Also meines Wissens nach.......korrigiert mich, wenn ich falsch liege

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STOP-Einkommen abgabepflichtig

Antwort von Savanna2 am 02.03.2011, 20:22 Uhr

ich habe gerade selbiges Problem und dachte ich darf auch 100 Euro zumindest behalten, aber Pustekuchen wenn Kind UNterhalt vom Bater+Kindergeld bekommt da dann das Geld den Bedarf des Kindes übersteigt und auf die Mutter angerechnet wird und dieser Betrag sozusagen dass abgabefreie Gehalt wäre.
(Würde das Amt den Unterhalt zahlen wäre es anders auch wenn man am Ende das gleiche hat)

Das hat mir vor kurzem meine SB erzählt.
Als ich sagte dann lege ich ja drauf wenn ich arbeite, alles abgeben muss und zusätzlich noch Sprit und evtl.Betreuungskosten habe meinte sie das ist dann so...

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Re: mal Hilfe

Antwort von messa am 02.03.2011, 20:38 Uhr

Also hat der Rechner hier falsch gerechnet?

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Re: mal Hilfe

Antwort von Fru am 02.03.2011, 21:09 Uhr

Du wirst ja den Regelbedarf fürs Kind schon nicht bekommen, weil der Unterhalt ja schon mehr ist als der Regelsatz und ich schwöre das dieses "mehr" an Unterhalt auf Dich noch angerechnet wird...

Ich vermute fast, das Du am Ende Wohngeld bekommen wirst udn das wars...

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Re: mal Hilfe

Antwort von Michela am 03.03.2011, 0:26 Uhr

Mal ne Frage dazu.
Mein Mann hat sich ja von mir getrennt.Ich bekomme den Kindesunterhalt für den kleinen das sind fast 300Euro.
Nun habe ich einen 400euro Job in Aussicht mein großer ist in Ausbildung wo das Gehalt angerechnet wird und habe Hartz4 beantragt:

Nun bin ich ein wenig verwirrt.r Normalerweise hat man ja den Regelsatz für die Kinder und sich selbst Wenn der Kindesunterhalt für den kleinen angerechnet wird und das Kindergeld für ihn dann bleibt ja von dem Regelsatz für ihn nichts mehr.Und der große dem wird ja sein Lehrlingsgeld angerechnet da bleibt dann auch nichts mehr..Der 400euro Job würde ja dann auch komplett angerechnet werden.Was würde ich denn dann überhaupt noch bekommen?
Die Miete? Für die Wohnungskaution muß ich ja einen Antrag stellen das bekomme ich als Darlehen vom Jobcenter.Und die ziehen das dann monatlich wieder ein.
Es ist alles ziemlich verwirrend und ich blicke so langsam damit nicht mehr durch.Und einen Bescheid habe ich leider auch noch nicht nur mit meiner SB telefoniert.

Michele

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Re: mal Hilfe

Antwort von MeinSternchen am 03.03.2011, 8:16 Uhr

Guten Morgen !

Ich glaub , Du liegst da ein wenig falsch , was deine Rechnungen angehen !

Ich schreib mal , was ich habe :

1 Minijob im Altenheim 331,00 Euro

1 Minijob in Familie 45,00 Euro

Ergänzendes ALG 2 308,00 Euro ( geht direkt an den Vermieter )

Unterhalt vom KV 300 Euro

Kindergeld 184,00 Euro

______________________________________________________

1168 , 00 Euro gesamt Einnahmen




Ausgaben :

Miete 469,00 Euro ( noch )

Strom 75,00 Euro

Fahrkarte zur Arbeit 68,00 Euro

Telefon / DSL 30,00 Euro

Freizeitaktivitäten ca . 40 ,00 Euro

Du bekommst , wenn Du einen Minijob hast , also keinen Regelsatz für Dich ! Und ob Du die volle Miete bekommst , ist mehr als fraglich !

Lg !

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michaela

Antwort von Fru am 03.03.2011, 10:04 Uhr

Alles was Du an Einkommen hast, wird angerechnet. sprich der Unterhalt der H4 Regelsatz ist geringer, somit wird der "Überschuß" vom Unterhalt auch noch angerechnet, wenn Du 400 Euro verdienst, sind 100 Euro anrechnungsfrei, der Rest geht mit in Deinen Topf, wird also quasie von Deinem Regelsatz abgezogen. Dann hast Du noch Kindergeld, kommt auch in Deinen Topf...am Ende vermute ich, das Du Wohngeld beantragen kannst und das wars dann...

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