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Geschrieben von shortie am 02.03.2011, 19:30 Uhr

bestätigt JA, dass man sich auf total unregelmäßigen Umgang nicht einlassen muss

Hallo ihr Lieben,

der Umgang und Unterhalt ist momentan ja meine kleinere Baustelle. Die kranke Angehörige überdeckt alles. Vielen Dank für eure Antworten und Meinungen. Mehr dazu hoffentlich gleich im Ausgangsposting.

Trotzdem bin ich weiterhin daran interessiert, den Umgang der Kinder mit dem KV in vernünftige Bahnen zu lenken. Ergebnis eines von mir alleine wahrgenommen Beratungstermins ("Ich lasse mir von niemanden reinreden, wenn es um UNSERE Kinder geht!" Zitat KV, als er die Einladung von mir bekam.) ist, dass nicht nur er die Kinder holen und bringen wird, sondern ich sie ihm bringe. Wenn er nicht da ist, kehre ich kommentarlos um und wir gehen noch shoppen oder so.
Problem: a) Die Kinder kennen das Warten im Zusammenhang mit ihm.
b) Einmal ´Bringen´ dauert mich mind. 3 Stunden mit Öffis, und im Gegensatz zu den Kindern weiß ich nicht, wo er wohnt. - Klar, find ich mit ner Karte. Oder halt allgemeiner Treffpunkt in der Stadt.
c) Sie zu bringen und dann unverrichteter Dinge abzuhauen, weil er nicht rechtzeitig auftaucht, schiebt mir wieder den schwarzen Peter zu. Dann sind sie traurig, weil sie schon so dicht dran waren am KV und Mama wartet einfach nicht.

Da scheint mir, dass es doch besser ist, bei mir zu warten, ob und wann er erscheint. Zunächst erschien mir der Vorschlag von der Erziehungsberaterin ganz nett und als Lösung. Aber inzwischen fühl ich mich etwas als Depp. Wenn ich sie anschließend abholen will, dauert ja wieder mind. drei Stunden, und das evtl. an einem Tag (!!!), und sie sind nicht am abgemachten Treffpunkt, KANN ich ja nicht einfach verschwinden. Die Kinder müssen ja wieder zu mir nach Hause.
a) Ich muss die Zeit zum Arbeiten nutzen, das kommt doch nun sowas von zu kurz.
b) Das wirkt wie eine Erziehungsmaßnahme gegen seine chronische Unzuverlässigkeit. Das wird nichts bringen.
c) Wieso sollte ich ihm etwas erleichtern und nachtragen, an dem er nicht wirklich Interesse hat?!? (Da würd ich doch lieber mit den Kindern die verloren sechs Stunden (!) nutzen und was gemeinsames unternehmen.)


Jetzt hat er den nächsten Umgangstermin auf Drängen der Kinder, ein kindlicher Siebenjähriger hat sich an ihn gewandt (!), mit ihnen ´ausgemacht´, ein Wochenende demnächst steht im Raum. ICH weiß davon aber eigentlich nichts, denn es gilt die Regel: Absprachen über Termine gelten erst, wenn die betroffenen Erwachsenen drüber geredet haben. (Kann allerdings sein, dass er das noch nicht verstanden hat, weil ich es bislang höchstens zehn mal thematisiert habe. Und das auch nur innerhalb eines Jahres. Vielleicht braucht die Info Zeit zum Sacken, oder er sieht es nicht ein und kann sich halt nicht mitteilen ... )

Haben nun informell gehört, dass einige Jugendämter dem erziehenden Elternteil bei andauerndem Desinteresse des Umgangselternteils zugestehen, sich nicht danach zu richten.
Ich ging bisher davon aus, dass ich ihm unbedingt ermöglichen muss, wann immer er es will, die Kinder zu sehen. Da er schnell behauptet, ich würde ihm die Kinder entziehen und entfremden (und das schon während der Ehe!), und auch nicht zimperlich ist, sein vermeintliches Recht mit Anwälten zu erklagen (kost ihn ja nix, PKH), und ich solche Streitereien um die Kinder gar nicht dulde, habe ich mich stets gefügt und ihm ´alles´ zur Verfügung gestellt, Zeit, Kapazitäten mit den Kids etc.

Hm.
Any ideas?!? ;o)
Brauche ich mich nicht drauf einlassen, wenn er ca. einmal im Monat kommt, und das im Großenganzen irgendwann, ohne wirklich ausreichende Ansage? (Er ruft dann mal an und teilte das letzte Mal mit, dass er in vier Stunden da sei und die Kinder mitnehmen wolle. Davor haben wir rund 14 Tage keinen Ton von ihm gehört.)

Wir sind nirgends aktenkundig außer bei der UHV-Stelle und jetzt bei der allgemeinen Erziehungs- und Familienberatung. Und eben beim Rechtsanwalt.


lg, shortie (und ihr Dauerlieblingsthema *ächz*)

P.S.: Ich würde dann nämlich einen ordentlichen Rhythmus hier reinbringen und mir eeeeeeendlich wieder eine geregelte Wochenendarbeit suchen. Und dann einfach einen verlässlichen Babysitter organisieren und mich in die Arbeit stürzen.

 
14 Antworten:

Re: bestätigt JA, dass man sich auf total unregelmäßigen Umgang nicht einlassen muss

Antwort von berita am 02.03.2011, 20:01 Uhr

Also hinbringen würde ich die Kinder nicht, schon gar nicht nur auf den Verdacht hin, dass der KV sich vielleicht bequemt sie auch nimmt. Bei 3 Stunden Anfahrt käme das für mich auf keinen Fall in Frage!

Was deine Idee für eine Regelung ist, habe ich nicht so ganz verstanden.

Ich würde wohl tolerieren, dass er seine Besuche so kurzfristig ankündigt, ABER er muss dann auch mal damit leben, dass ich/Kind dann vielleicht schon was vor habe und er vor verschlossener Tür steht. Will er das nicht, muss er den Besuch rechtzeitig ankündigen (z.B. mind. 24 Stunden vorher, oder was dir zur Planung ausreicht).

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Re: bestätigt JA, dass man sich auf total unregelmäßigen Umgang nicht einlassen muss

Antwort von Pamo am 02.03.2011, 20:23 Uhr

Die Fahrtzeit von 3h finde ich unzumutbar, das kaeme fuer mich nicht in Frage.

Ich finde es ja gut, dass du zu Zugestaendnissen bereit bist, aber irgendwann bist du schlicht und ergreifend die Dumme, im wahrsten Sinne des Wortes.

Formuliere euren vereinbarten Umgang schriftlich und fuehre ein Umgangstagebuch. Darueber hinaus muss dein Leben auch funktionstuechtig sein, organiere eine funktionierende Betreuung und wenn der Vater dann wirklich mal zuverlaessig die Kinder holt, kann man das immer noch koordinieren. (Bspw. koennte er dann berechtigt werden, die Kinder im Zeitfenster X von der Betreuung abzuholen, wenn er nicht innerhalb des Fenster kommt, erlischt die Berechtigung).

Es kann nicht dein Lebensinhalt sein, ausschliesslich fuer nichtstattfindenden Umgang zur Verfuegung zu stehen.

Und was den Unterhalt betrifft: Reiss ihm den Arsch gnadenlos auf.

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Re: bestätigt JA, dass man sich auf total unregelmäßigen Umgang nicht einlassen muss

Antwort von Birgit22 am 02.03.2011, 20:26 Uhr

Ich würde, anstatt nur herumzueiern, und mich verarschen zu lassen, endlich mal Nägel mit Köppen machen, und den Gang zum JA antreten.
Und wenn er sich verweigert, dann hast Du wenigstens mal was in der Hand.
Und bist eben aktenkundig.
Nachtragen würde ich ihm die Kinder nicht, da wäre mir meine Zeit für zu schade, schon gar nicht, wenn es mit diesem Zeitaufwand verbunden ist, und am Ende alles umsonst war.
Du weisst doch nie, ob er zum Termin erscheint.

Du erscheinst mir hier im Forum weder unselbstständig, noch irgendwie hilflos.
Ich verstehe wirklich nicht warum Du diesen Affenzirkus mitmachst ???
Geh zum JA und klär das doch endlich mal.
Dort wird man Dir auch sagen können, wie Du Dich künftig verhalten kannst.

UND: Führe Buch, über Absprachen, Termine, nicht eingehaltene Termine, zu Spät kommen usw.
Schreib künftig alles auf, damit Du was vorweisen kannst.

Übrigens, würde ich mein Kind dem vater nicht mitgeben, wenn ich nicht seine aktuelle Adresse hätte, das musst Du gar nicht !

Birgit

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Re:

Antwort von shortie am 02.03.2011, 20:44 Uhr

Danke schonmal! :-)

Unterhalt: Er hat nichts, ist seit der Trennung in Fortbildung, dauert noch zwei bis drei Jahre. Sammelt Schulden. Der wird nie genug verdienen, um etwas an uns abzugeben. Mit bsp. 60 Euro für soviele Nasen komme ich nicht weit!

Ich will: Eine VERLÄSSLICHE Regelung. Aber ich renne ihm nur hinterher. Ich muss (und will) ja arbeiten, ich finanziere uns ja. Aber ich arbeite an den Wochenenden, die ich früher anders organisieren konnte, praktisch nicht mehr. Nur, wenn der Zufall es erlaubt. Weil ich keine Termine mit den Kollegen bei dem Kunden von mir absprechen kann.
Ich will bsp. jede dritte Woche, oder den dritten Freitag im Monat. Oder am liebsten alle zwei Wochenenden und einen Tag zwischendurch, wie so viele. (Sein Wochenende hat max. 24 Std.!, nicht 48 Std.)

Der Hin- und Rückweg der Bringaktion dauert drei Stunden. Beim Abholen wäre es dann nochmal das gleiche. Ist ja für ihn das gleiche. Es gibt Tage, da holt er die Kinder, fährt mit ihnen zu sich, oder zum Hauptbahnhof, isst was bei Macces und bringt sie zurück. Aber das tangiert mich nicht! ;o)

Wenn er sich auf Termine einlässt, will ich ihm das dann ja auch glauben, bestelle keinen bezahlten Babysitter und gehe arbeiten. Und das ausnahmsweise echt außer Haus, sonst mache ich viel Homeoffice.
Doch: Er ist nicht verlässlich. Der überblickt nicht reell den Zeitraum von jetzt bis zum Sommer bsp. und nennt mir Umgangstermine, die er kurz vorher wieder absagt, weil er vielleicht wichtige Prüfungen vergessen hat einzuplanen. Oder total viel lernen muss. Oder ganz wichtige Treffen hat. *kotz*
((((Hab ich ja zum Glück nicht.))))

Was der mir aufschreibt an Terminen, ist das Papier nicht wert. Wie ein Wunschzettel zu Weihnachten. Wäre schön, wenn´s wahr wird. ...
(Ok. auch in der Erziehungsberatung fiel der Fachfrau die Kinnlade runter, als sie sich nach den Gepflogenheiten bei uns erkundigte. Da wir (ich war ja alleine, aber so generell als Familie) einen total normalen Eindruck machen und nicht am Rande der Gesellschaft oder sonstwo leben.)

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Birgit22 stätigt JA, dass man sich auf total unregelmäßigen Umgang nicht einlassen muss

Antwort von shortie am 02.03.2011, 21:06 Uhr

Doch, ich kenne die Adresse vom Papier. Die Kinder waren schon da, doch ich nicht. Und er durfte sie auch sehen, als er ohne festen Wohnsitz war.
Abgesehen vom Unzuverlässigen vertraue ich ihm schon vollkommen, was die Kinder betrifft. Er ist teilweise viel strenger, an anderen Punkten lockerer als ich, und insgesamt zwar anders, aber wohl durchaus tauglich.

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Re: Birgit22 stätigt JA, dass man sich auf total unregelmäßigen Umgang nicht einlassen muss

Antwort von Birgit22 am 02.03.2011, 21:19 Uhr

Was nichts an der tatsache ändert, dass Du Dich von ihm zum Narren halten lässt.
Man muss, um der Kinder willen, nicht alles über sich ergehen lassen.

Ich habe das selbst 6 Jahre mitgemacht, Kind hinterhergetragen, mich, bzw. das Kind versetzen lassen, wochenlang keinen Umgang, weil keine Lust, wahlweise kein Interesse......Heute besteht kein Kontakt mehr, und ich renn niemandem mehr nach.
Die ganze Müh damals, war für die Katz.
Und das Kind macht sich inzwischen sein eigenes Bild vom Vater.

Birgit

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Re:

Antwort von Pamo am 02.03.2011, 21:36 Uhr

Ganz sicher wird niemand den KV dazu zwingen, jahreland in Fortbildung zu gehen und kein Geld zu haben. Du kannst ja auch nicht einfach Dauerfortbildung machen und die Kinder nicht fuettern, weil du leider kein Geld hast.

Dann muss er eben einen Job annehmen, der ihm nicht so gut gefaellt. Oder kannst du deinen Wunschjob ausueben - auf seine Kosten?

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Re:

Antwort von shortie am 02.03.2011, 21:51 Uhr

Er ist ein lustiger Kauz, er macht, was er für richtig hält. :-)
Und alle, die ihm die Augen öffnen wollen, dass es falsch oder schwierig oder ungewöhnlich oder aussichtslos ist, werden abgewiesen. Die wollen ihm nur schlechtes. :-)

Hast du eine Ahnung, wann oder wer ihn mal arbeiten lassen könnte? Also, wer ihn dazu anregen könnte? Schätzungsweise wird er nach der Fortbildung keinen Job finden. Oder nur ganz gering TZ.

Noch bekomme ich UHV, damit bin ich bestens bedient, wenn ich das sagen darf. Später bekomme ich von ihm ziemlich sicher nichts. Weil: Er wird einfach keinen hochdotierten oder zumindest VZ-Job finden.
Und das gelingt ihm immer per reinem Zufall. :D

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Re: Birgit22 stätigt JA, dass man sich auf total unregelmäßigen Umgang nicht einlassen muss

Antwort von shortie am 02.03.2011, 21:54 Uhr

Machen sich ein eigenes Bild, ja, genau!

Momentan lieben sie ihn aber noch. Ich stelle ihn nicht negativ dar, ich rede allerdings nicht über ihn, außer, wenn es um das Thema Umgang geht. Vielleicht auch falsch.

Aber nach einer gewissen Periode diesen Heckmecks und unter diesen Umständen bei uns gerade mache ich vorläufig, was ich will.

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Re:

Antwort von Pamo am 02.03.2011, 22:34 Uhr

Ein Unterhaltstitel koennte das klaeren. Dabei wird der Richter (falls es sich nicht um einen Idioten handelt) die Arbeitsfaehigkeit des KV beruecksichtigen und ihn hoffentlich dazu auffordern, fuer den Lebensunterhalt der Kinder zu arbeiten.

Wieso soll denn der Steuerzahler doppelt dafuer aufkommen, dass der KV sich dauerfortbilden will?

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Re:

Antwort von Pamo am 02.03.2011, 22:56 Uhr

Mein Brainstorming ergibt auch, dass ein 1-Euro-Job im oeffentlichen Dienst fuer den KV indeal waere. Da kann er dafuer arbeiten, dass der Staat den Kindesunterhalt an seiner Stelle leistet.

Wenn der Unterhaltsvorschuss mit 12 endet, dann ist der KV vielleicht inzwischen zur Besinnung gekommen und hat gelernt dass Arbeit nicht weh tut und vielleicht ein "echter" Job nicht schlecht waere.

Problem ist, dass der deutsche Staat genuegend Spielraum fuer diese Mehrfachschnorrer laesst. (In einigen US-Staaten wuerde schlicht Haftbefehl erlassen, dann tritt er vor den Richter und dann wird ihm vom Richter mitgeteilt wie lange er Zeit hat um sich gefaelligst einen Job zu suchen und zu beginnen die Unterhaltsschuld abzuzahlen. Anfangen darf er gerne mit dem Einsammeln von Altmetall oder bei McDonalds, aber Arbeitswilligkeit muss schon gezeigt werden.)

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Re: bestätigt JA, dass man sich auf total unregelmäßigen Umgang nicht einlassen muss

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 02.03.2011, 23:33 Uhr

Liebe Shortie,

wie lange geht das mit dem Kindesvater nun schon so? Ewig, jedenfalls gefühlt für mich.

Du lässt dir von ihm auf dem Kopf herumtanzen und DAS solltest du schleunigst ändern.
Deinen Kindern tust du damit auch keinen wirklichen Gefallen, in dem du ihnen vorlebst, dass man sich dermaßen von einem anderen Menschen hin und herschubsen lässt....

Geh zum Jugendamt und vereinbart dort beide (die laden den Kindesvater auch ein) eine Umgangsregelung. In dieser vereinbarst du auch, dass, wenn der Kindesvater aus nicht plausiblen oder dringenden Gründen nicht binnen 30 Minuten nach vereinbarter Zeit aufschlägt, der Umgang ersatzlos ausfällt.... oder was immer du möchtest.

Lass das auf keinen Fall noch länger mit dir machen.

Die Fahrtstrecke würde ich nicht auf mich nehmen, schon gar nicht, wenn du dann das Risiko eingehst, umsonst dahin gereist zu sein. Geht gar nicht!


Bring da mal klare Regeln rein. Der Kindesvater treibt mit dir kein nettes Spiel, aber DU lässt DAS auch zu. Hör auf damit, du wirst ihn NIE ändern! (so schlimm das ist)
Umgang nach Regelung, IHR habt auch ein Familienleben. Das bringt dich und deine Kinder doch ganz durcheinander.

LG
S

P.S: Rat für die Umgangsregelung: Lass dich auf nichts ein, was du nicht möchtest, du kommst u.U. und ohne Einverständnis des Kindesvaters da so schnell nicht wieder raus, auch nicht vor Gericht. Familienrichter halten sich gern an schon vereinbarte Dinge - schließlich hat man freiwillig zugestimmt.

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spmfl

Antwort von shortie am 03.03.2011, 9:35 Uhr

Sehr gut, habe ich interessiert zur Kenntnis genommen.

Ich gelange aber immer wieder an den Punkt, wo ich fragen muss: Was, wenn er zwar die Kinder nehmen sollte, aber es nicht tut???

Ich muss in der Zeit arbeiten, und ich kann nicht immer eine Ersatzlösung vorhalten. Zumal eine kostenpflichtige.
In der Zwischenzeit habe ich schon einige liebe Menschen vor den Kopf gestossen, die Gewehr bei Fuß stehen mussten, falls der KV nicht auftaucht.

Es ist zum Haare raufen!
Am liebsten hätte ich unter diesem Aspekt nämlich, dass er sie gar nicht mehr sieht, weil mir das Problem dann erspart bleibt. Es ist ja ein existenzielles Problem.
Und er wird mir ja nicht den Babysitter zahlen, wenn er nicht kommt. Oder halt der Babysitter in standby bleibt.
Jajajajaaaaaa, zum H a a r e r a u f en :0

Er hat übrigens ein Faschingskostüm für ein Kind besorgt, jedenfalls Teile dafür. Leider kann er sie erst nach übergeben. Vorher hat er keine Zeit ...
(Ich habe auch die gleichen Teile, und abesprochen war es natürlich nicht. Aber so etwas ist mir egal. Zeigt euch halt nur, wie vorausdenkend er handelt.)

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Er schnorrt wirklich

Antwort von shortie am 03.03.2011, 9:48 Uhr

und ist sich nicht zu schade! :-)

Er zahlt keine Gebühr für die Ausbildung, obwohl es was kostet. (Weil ich ihm nicht erlaube, die Kinder dafür anrechnen zu lassen und es deshalb erlassen zu kriegen. -> Anwalt!)

Er zahlt kein Essen in der dortigen Kantine, weil kein Geld. Armutsantrag gestellt.

Er zahlt natürlich keinen Unterhalt. Ich wüsste doch am besten, wo man Geld her kriegt. (sein O-Ton) ... - Ja, durch arbeiten!!!! ... *augenroll*

Er lässt sich die Miete von irgendwem oder was sponsern, denn dafür verdient er nicht genug.

Nach seiner Aussage bringt ihm sein Minijob nur 150 Euro im Monat. Und davon geht tatsächlich für den Kindertransport und die Essen bei Macces ne Menge drauf.

Auf jeden Fall kriegt er aufgrund der Ausbildungssituation kein ALG, und BaföG kommt auch nicht in Frage. Ich habe keine Ahnung, wie er zurecht kommt.

In der schlimmen Situation (für meinen Geschmack schlimm) ist er aber auch nur, weil ich mich getrennt habe und ihm nichts mehr zahle. Eigentlich sollte ich ihm doch die Ausbildung finanzieren. Hat er mir mal mitgeteilt.
Argh!!!!!!!

So, nun mache ich schnell ein paar erfreulichere Dinge,

bis bald ;o)

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