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Geschrieben von shortie am 17.01.2011, 12:23 Uhr

Umgangsregelung : Wie gehts und was beachten?

Ich möchte endlich eine Umgangsregelung von extern haben. Bei uns klappt es m.E. überhaupt nicht. Der KV ist anderer Ansicht und findet es so ganz gut.
Ich finde ihn in diesem Punkt halt absolut unzuverlässig. Er sieht sich als Opfer der Umstände.
Bsp.: Erst am Wochenende saß ich wieder auf Kohlen zeitlich, er hatte ein Kind zum Übernachten, und kam drei Stunden zu spät. Das heißt, ich kam deutlich zu spät zu einem Termin. Und konnte andere Dinge auch nicht so erledigen, wie es gedacht war.

Ich kann einfach nicht immer alles so locker stricken, dass ich seine "Flexibilität" locker verkrafte.

Auf was stelle ich mich ein? Ist eine Beratungsstelle vom Jugendamt. Die haben nur erstmal den Wunsch entgegengenommen und melden sich dann zwecks Termin. Irgendwas mit Mediation.

Am liebsten hätte ich eine verlässliche Regelung.
Ich kleiner Don Quijote. :D

 
7 Antworten:

sollte heißen: ... :-)

Antwort von shortie am 17.01.2011, 13:00 Uhr

... ich kam zu spät zu einem Termin, den ich mir auch noch für den Tag gelegt hatte. Und der war mit reichlich Abstand zu seiner geplanten Kindrückgabe gelegt.

Strebe regelmäßig und gleichmäßig an.

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Re: sollte heißen: ... :-)

Antwort von Birgit22 am 17.01.2011, 13:15 Uhr

Na dann ist doch das Jugendamt der beste Schrittt.

Habe ich auch hinter mir. Mediation war das aber keine.
Wir haben damals feste Umgangstermine geplant, an die sich jeder zu halten hatte, ausser im Falle von Krankheit beim Kind.
Wir haben den Plan damals für ein Jahr erstellt, und davon würde ich heute abraten, weil man einfach so weit im Vorraus nicht planen kann.
Bei Schulkindern platzen ja auch zwischendurch immer nochmal Termine rein.

Letztlich hat es aber bei uns doch nicht funktioniert.

Birgit

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Re: sollte heißen: ... :-)

Antwort von shortie am 17.01.2011, 13:28 Uhr

Super, das ist ein guter Tipp!

Ich hätte gerne eine Stelle, die sagt "wie es normalerweise ist".
Außer den Scheidungspapieren, um die sich ja der Anwalt kümmert, ist bei uns nichts geregelt.
Mir glaubt der Ex nichts. Dass es bsp. "meistens so ist", 14-tägig das Wochenende usw.

Ich bin auch weiterhin flexibel, natürlich kann man mal was verschieben. Aber dass nur der eine Elternteil mal kommen kann, dann monatelang nicht, dann eine halbe Stunde zu spät ankündigen, dass man sich verspätet und das noch dreimal usw. usf. und es ist trotzdem nicht verlässlich, das mag ich nicht mehr.

Mal schauen, wie das wird. :-)

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Re: sollte heißen: ... :-)

Antwort von Giuli09 am 17.01.2011, 20:35 Uhr

also, ich bin seid 3 monaten wieder alleinerziehend u hab diese frage hier auch mal gestellt! die antworten waren der hammer, echt...die meisten mamiss machen das eher lose wie er zeit o das bedürfniss hat, oder das kind papa sehen will....
hab erst gedacht...naja egal!! aber probiert hab ich es trotzdem, nun ist es so das er ein- bis zweimal in der woche kommt oder wir zu ihm gehen und samstag hat er die kids für ein paar stunden allein!!
kann das lockere also nur empfehen

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Re: Umgangsregelung : Wie gehts und was beachten?

Antwort von nociolla am 17.01.2011, 23:39 Uhr

Bei uns sind es feste Zeiten die wir aber alleine festgelegt haben und nur vor Gericht mit angegeben haben .

Mittwochs holt er sie vom Hort ab Donnerstag bringt er sie zur Schule da sie bei ihm schlafen . Da bin ich raus im Hort kann er bis 17 Uhr antanzen kommt meistens um 16 Uhr und wenn er später kommt erzählen ihn die Kinder schon etwas .

Freitags holt er sie auch alle 14 Tage direkt vom Hort und dann kommen sie am Sonntag um 17 Uhr wieder .
Klappt meistens gut ab und an 20 Minuten Später wenn mehr ruft er Rechtzeitig an .
Wenn mir mal eine Zeit wichtig ist wegen Termin sage ich das vorab und dann kommt er auch früher .

Alle anderen Zeiten die mal sind klären wir zusammen und da wird sich drangehalten .

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Re:

Antwort von shortie am 18.01.2011, 0:34 Uhr

Nee, ich kann das "lockere" höchstens nach meinen Konditionen machen, aber nicht nach seinen.
Mal kommt er gelegentlich, dann wieder kommentarlos sieben Wochen nicht. Mal samstags, mal sonntags, und das ändert er nach einer Absprache am MI oder DO bsp. am betreffenden Samstag dann wieder in Sonntag um. Aber erst, nachdem er schon zwei Stunden zu spät ist und wir hier warten und ich vor allem meine Arbeitstermine panikartig rumschieben muss.
Ich würde sehr gerne die Zeit zum Arbeiten nutzen.
Er hat noch nie großartig für seine Kinder gezahlt, weder als er arbeitete, noch jetzt. Ich muss aber den Lebensunterhalt verdienen. Unter anderem auch in der Zeit, in der er Umgang genießen darf. Und zwar dringend. :-(

Für so mal unter der Woche Umgang wahr nehmen haben wir m.E. keine Zeit: Schule, Hausaufgaben, Vereine etc.
Der Weg zum KV dauert rund 1,5 Stunden. Daher schätze ich die Treffen auch nicht, bei denen er nur drei Stunden mit den Kindern unterwegs ist. Da sind sie nur im Zug unterwegs und hängen auf dem Bahnhof rum. Manchmal verbringen sie auch einige Stunden auf dem Bahnhof.
Aber: Ich verbiete es nicht, es gefällt mir nur nicht.
Von mehr Stunden oder gar einem ganzen Tag hielte ich aber mehr, - wenn es bloss verlässlich wäre. ;o)

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Re: Umgangsregelung : Wie gehts und was beachten?

Antwort von shortie am 18.01.2011, 0:38 Uhr

Noci, das klingt für mich wie ein Traum! :-))

Wegen 20 Minuten zu spät sage ich nichts, aber es geht um halbe und ganze Tage, und zwar kommentarlos. Oder mit anhaltenden Falschansagen, so à la "bin schon an eurer Straßenecke", und das mehrmals in mehrstündigem Abstand, und de facto dauert es noch Stunden, bis er tatsächlich eintrifft.

Man man man, total unbefriedigend.

Es geht auch andersrum: Er sagt, er hätte keine Zeit, reist dann aber doch an. Und motzt rum, wenn er uns nicht antrifft.
Zum Haare raufen. :-)

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