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Geschrieben von Keksraupe am 01.06.2009, 16:55 Uhr

Umgangsregelung ändern?

Hi

wir haben eine gerichtliche Umgangsregelung, die besagt, jeden 1. und 3. Samstag im monat gehts ab 9:00 zu papa, und Sonntags um 18 Uhr zurück.

leider ist 18 Uhr einfach zu spät, aber der vater will sie nicht um 17 Uhr bringen (unsere Tochter muss um 19:00 ins Bett, da ist eine stunde ankunft zu wenig, dazu kommt, dass er sie meistens erst um 18:15 oder 18:30 bringt...). Ich erlaube ihm seit 5 Monaten, die Kleine schon Freitags zu holen, statt erst samstags, aber er kommt mir trotzdem nicht mit dieser einen Stunde Sonntags entgegen.

Kann man den gerichtlich festgesetztn Umgang ändern lassen? Wenn ja, muss ich dafür wieder zum gericht? Es geht ja ums Wohl des Kindes.

Gründe für eine Änderung:

- Kind schläft im Auto immer 30min vor der Ankunft ein
- Kind braucht mehr als 45-60min um anzukommen, alles erzählen, wieder zur Ruhe kommen und einsehen, dass bettgehzeit ist
- Kind kommt regelmäßig erst gegen 18:30 an

Ich komme ihm oft entgegen, sodass er sie a) schon freitags holen darf, b) bei besonderen Anlässen den Umgang verlängert bis Montag (kommendes WE schon wieder, da ist Taufe am Sonntag)

Allerdings möcht eich den Freitag NICHT im Gerichtsurteil haben, denn er legt sich die Gerichtssachen immer so aus, wie er will, udn wenn er das RECHT hat, sie Freitags zu holen, will er sie womöglich schon morgens holen o.Ä. (ja, er dreht im moment total am Rad!)

Help? An wen wenden, um die Umgangszeiten ändern zu lassen? (er selbst sagt, er ändert es erst, wenn er es schriftlich hat von einem, der das bestimmen kann)

 
25 Antworten:

Re: Umgangsregelung ändern?

Antwort von vallie am 01.06.2009, 17:04 Uhr

so ein äffchen wegen einer stunde???
wenn sie 30 minuten vor ankunft einschläft, kann sie doch auch mal um 19.30 ins bett gehen oder nicht???

finde das äußerst kleinlich.....
aber:
ich mußte auch lernen, daß es menschen gibt, die PUNKT 18.00 essen.
warum nicht auch PUNKT 19.00 schlafen???

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Re: Umgangsregelung ändern?

Antwort von sophieno am 01.06.2009, 17:53 Uhr

Wie wäre es, wenn sie bis Montag bei ihm bleibt und er sie morgens in die Schule bringt? Dann gibt es diesen Zeitdruck nicht.
Lg sophieno

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Re: Umgangsregelung ändern?

Antwort von berita am 01.06.2009, 18:14 Uhr

Ich schliesse mich mal Vallie an. Die Welt wird nicht untergehen, weil deine Tochter eine halbe Stunde später schlafen geht als sonst. Aber ich kenn das von einer Bekannten, die regt sich schon auf, wenn der Vater das Kind 5 Minuten zu spät bringt. Das ist doch sinnloser Kleinkrieg, den man da mit dem Ex führt. Ein Gericht würde ich mit sowas nicht behelligen, die haben wirklich besser zu tun!

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sie geht dann nicht eine halbe stunde später schlafen

Antwort von Keksraupe am 01.06.2009, 18:25 Uhr

sie schläft dann am abend GARNICHT ein, frühestens 22 Uhr, da sie dann total überdreht ist (klar, wenn sie 30min "Mittagsschlaf" am Abend macht, würde ich danach auch net schlafen gehen wollen)

Wir haben hier die 18:45 regel, der Wecker klingelt um 18:45, sie macht sich dann bettfertig und darf dann noch ein spiel mit uns spielen un dgut ist. Das geht nicht, wenn

-das Kind nix gegessen hat
-das Kind völlig überdreht ist
-das kind einen Mittagsschlaf hatte
-es zu spät nach Hause kommt

Und dass der Vater sie morgens in die Schule bringt, geht auch nicht, denn er ist Soldat, wohnt 45km weit weg und muss in die gänzlich andere Richtung. Außerdem hat er schon zwei mal mein kind "entführt", sprich ist mit ihr einfach weg gefahren und kam erst nach 3 Tagen wieder, ohne mir etwas zu sagen, ich habe mir wahnsinnige Sorgen gemacht und erst von seinen Eltern erfahren dass er weg gefahren ist, es wäre doch abgesprochen gewesen, blabla... er muss sich also strikt an die Abmachung 18:00 halten, und will deshalb keine sekunde vorher abgeben.

Ich muss nun nicht alles hier breit treten, wieso weshalb warum, ich möchte einfach wissen, ob und wo ich das ändern lassen kann, es gibt schon seine Gründe...

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Oh Gott! Ein Vater, der sein Kind sehen will...

Antwort von Möhrchen am 01.06.2009, 18:27 Uhr

Hallo Keksraupe,

wie alt ist das Kind denn? Könnt ihr den Umgang nicht regelmäßig bis Montag verlängern?

Gründe hierfür:
- sie hätten noch den Sonntag Abend miteinander
- euer Kind müßte nicht im Auto schlafen
- der Papa würde auch ein kleines Stück Alltag seines Kindes erleben, wenn er es direkt in die Kita oder Schule bringt, sofern das bei ihm möglich ist

Du "erlaubst" ihm, sein Kind etwas länger zu sehen...sehr großzügig...

Ganz ehrlich verstehe ich vielleicht (bis auf ganz wenige Ausnahmen) nie, wie man überhaupt eine gerichtliche Regelung braucht, die penibel vorschreibt, wann das Kind den Papa sehen darf und daß die Mama dann schon meint, ein außerordentliches Entgegenkommen zu praktizieren, wenn er das Kind schon am Freitag Abend holen darf und eine Verlängerung bis montags auch so sieht.

Wir haben - freiwillig (!) - seit zwei Papa-WE die Tatsache (ohne Richter, Anwalt oder sonstwen), daß Papa seine Tochter freitags nachmittags aus der Kita abholt und sie dort montags und dieses WE sogar erst dienstags wieder hinbringt und zwischendrin können sich die beiden auch gerne sehen, wenn sich die Möglichkeit ergibt...

Aber zurück zu Deiner Frage: wahrscheinlich mußt Du in der Tat wieder einen Richter bemühen. Und ob Du Aussichten auf Erfolg hast kann Dir da sicher Dein Anwalt des Vertrauens sagen.

lg heike

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Dann ist das wohl eine der Ausnahmen...

Antwort von Möhrchen am 01.06.2009, 18:41 Uhr

...und ihr braucht eine richterliche Regelung für den Umgang. Geh zum Anwalt - den brauchst Du sicher eh und laß Dich beraten.

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die 18.45 regel :-)))

Antwort von vallie am 01.06.2009, 18:44 Uhr

wowwww, ein dressiertes kind, das nach weckerklingeln schlafen geht.

egal. auch wenn der punkt 18.00 da steht, das drama mit dem 30 minuten abendschlaf hast du doch dann auch, nur eben 30 minuten früher.

aber zu deiner frage, wenn ein gericht wegen 30 minuten bemüht werden muß, na bravo.

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er soll ja 17 Uhr da sein

Antwort von Keksraupe am 01.06.2009, 19:25 Uhr

damit sie eben noch Zeit hat, um wieder "anzukommen"

sie ist 5, kommt dieses Jahr in die Schule und er kann NICHT das Kind in die Schule/die Kita bringen.

Er kann immer nur, wenn ER es will, alles verlängern, außer der Reihe will er das Kind nicht sehen (habe es ihm mehrfach angeboten) nur seine ELTERN wollen, dass das Kind bei ihnenbleibt (er holt die kleine, gibt sie bei den elternab, und fährt sie Sonntag wieder heim...)

Bisher war es nie ein Problem, aber seit ich arbeiten gehe Montags, und sie um Punkt 7:30 im Kindergarten seinmuss, da ich sonst meine bahn verpasse (die wartet nicht auf mich) sehe ich es nicht ein, mir morgens mehr stress zu machen, weil der Herr Vater mein kind jedes zweite WE verkorkst (dort darf sie bis MITTERNACHT wach bleiben, wenn ich um halb 10 anrufe, um irgendwas noch zu klären, und frage, ob sie schläft, kommt regelmäßig "oh, nö, die badet gerade..."!

Ich habe nicht die Zeit, um Montags mein kind aus dem Bett zu schälen weil sie erst um 23 Uhr zur Ruhe gekommen ist. Unter der Woche klappt das bei uns einfach super, sie will selbstständig sein und WILL den wecker pünktlich klinegln haben, damit sie sich bettfertig machen kann. nur soviel dazu...

Manche Kinder mögen nunmal Regeln, feste Abläufe und Absprachen...

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Re: Umgangsregelung ändern?

Antwort von Petra28 am 01.06.2009, 19:26 Uhr

Es geht hier wohl nicht ums Wohl des Kindes, sondern um Dein Wohl, denn Dein Sonntagabend ist gestört...oder? Ich sehe das Problem nicht. Denn bislang habe ich noch nichts von Übermüdung am Montagmorgen gelesen...

Übrigens: Meine Kinder schlafen meistens auch erst gegen 21:00 Uhr ein - und das, ohne Mittagsschlaf zu machen (sie sind vier und fünf Jahre alt).

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Re: Oh Gott! Ein Vater, der sein Kind sehen will...

Antwort von Keksraupe am 01.06.2009, 19:27 Uhr

habs zwar oben schon geschrieben, aber gern nochmal:

es geht NMICHT bis montag, den a) muss er Sonntags/Montags in die Kaserne (ganz andere Richtung) und b) darf er den Kindergarten nicht mal betreten (auch dafür gibts ne richterliche begründung, da er sie einmal vom Kiga abgeholt hat, obwohl kein Umgang war, und er aber darauf bestand, dass doch Umgang sei. denn für ihn bedeutet jedes 1. und 3. WE auch jedes 5. wenn es eins gibt, aber dann wieder das 1. des nächsten Monats, also zweimal nacheinander, egal ob ich sage entweder 14. tägig oder jedes 1. und 3. aber nicht einfach so, wie er es gern hätte, ohne jede sbsprache

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Re: Umgangsregelung ändern?

Antwort von Petra28 am 01.06.2009, 19:29 Uhr

Ok, jetzt verstehe ich dein Problem etwas besser, weil Du oben noch dazu geschrieben hast, dass sie 7:30 im Kiga sein muss...

Nun, Du wirst da nichts machen können und damit leben müssen, Dir den falschen Vater für Dein Kind ausgesucht zu haben...

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mein kind muss um 6:30 aufstehen

Antwort von Keksraupe am 01.06.2009, 19:29 Uhr

natürlich ist sie übermüdet, wenn sie so spät ins Bett geht. sie hat einen 10 stunden Kiga tag vor sich, dafür MUSS sie ausgeruht sein. Ab Sommer hat sie sogar noch Schule UND Tagesstätte, auch insgesamt 10 Stunden. sie braucht ihren Schlaf, wäre das nicht so wic htig, dass wir einen geregelten tagesablauf (und Abendrituale) haben, wäre es mir ja latte, aber seit ich arbeiten gehe, muss sie nunmal früher aufstehen.

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Re: mein kind muss um 6:30 aufstehen

Antwort von Petra28 am 01.06.2009, 19:33 Uhr

Trotzdem wird Dir da kein Richter helfen...glaube ich einfach nicht. Da hilft nur eins - gelassen bleiben...

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Re: mein kind muss um 6:30 aufstehen

Antwort von fille am 01.06.2009, 19:34 Uhr

hallo,

du wirst deine gründe haben, so zu reagieren, wir hier müssen das ja nicht nachvollziehen können - ich kann es einerseits verstehen, denn ein geregelter ablauf ist für viele kinder wichtig.
andererseits läuft es eben beim vater anders ab, das ist auch in ordnung und DEIN kind (wie du hier ja mehrfach betonst) wird damit lernen umzugehen, auch mal, eben etwas müder zu sein. so ein drama würde ich da nun nicht draus machen.

fille

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Re: mein kind muss um 6:30 aufstehen

Antwort von Luca Miguel am 01.06.2009, 19:36 Uhr

Das kenne ich gut, das man(n) sich nicht an die Regeln hält....allerdings anders rum...er bringt sie fast immer eine halbe STd früher. Habe immer das Gefühl, er erfüllt nur so seinen "Pflichtteil" und ist dann froh wenn er wieder seine Ruhe hat.
Tja, so oder so, wir müssen einfach lockerer werden :-)
LG Carmen, die morgen für drei Tage nach Travemünde ins Wellnesshotel fährt und Ruhe vom Alltag hat

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Re: mein kind muss um 6:30 aufstehen

Antwort von Keksraupe am 01.06.2009, 19:38 Uhr

tja, das werd ich wohl probieren müssen, denn der Vater hat keinerlei Verständnis. Er pocht auf sein recht, sie bis 18 uhr zu sehen. Dass er aber danna uch erst samstag Umgang wahrnehmen dürfte (wenn ich das so wollte) daran denkt er wohl nicht...

Und auch jetzt erlaube ich ihm, sie bis Mo zu behalten, weil er Urlaub hat und sie gern zur Taufe ihrer Cousine gehen möchte. Bin ja kein unmensch, aber ich möchte doch einfach nur, dass mein kind gut schläft. Und morgens gut aus dem Bett kommt...

Wenn der vater/die Oma/derOpa Urlaub hat, darf sie ja auch für ne ganze Woche hin, da sage ich auch nie etwas gegen, oder als der Opa im Krankenhaus bei mir um die Ecke lag (Herzspezialklinik), bin ich jeden Tag mit der kleinen hin am nachmittag, weil ich weiß, wie gern er sie hat. dafür bin ich 8km mit dem Rad gefahren, ich hab nämlich kein Auto, un dbei regen hab ich denBus genommen, und, was ist der Dank? N Arschtritt vom vater...

und trotzdem sage ich nicht "na, wie du mir, so ich dir, du holst die Kleine erst samstag um neun" neiiiiiiiiiin, ich bin und bleibe höflich und nett und er kann die Kleine holen, sobald er kann (also meistens gegen 16 Uhr)

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Re: mein kind muss um 6:30 aufstehen

Antwort von Keksraupe am 01.06.2009, 19:40 Uhr

ich hab nur Angst, was wird, wenn sie in der Schule müde/unaufmerksam ist deswegen? das MUSS in der ersten klasse nicht sein (vorallem als Jüngste, auf sie wird ein auge geworfen, ich will nicht, dass sie, weil sie unausgeschlafen ist, regelmäßig Ärger bekommt)

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Re: mein kind muss um 6:30 aufstehen

Antwort von fille am 01.06.2009, 19:43 Uhr

so schlimm wird das in der ersten klasse sicher nicht werden, warte doch erstmal ab, so müde, dass es wirklich auffallen könnte - das kann ich mir nicht vorstellen, nur weil es mal etwas später wird.
den schlaf wird sie sich dann eben am abend eher holen, so ist das bei meinen.
und das es morgens stressiger wird, das ist nun mal so, erlebe ich auch, ist nicht schön...

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Es sind 2 (!!) Besuchs-WE im Monat...

Antwort von Möhrchen am 01.06.2009, 19:56 Uhr

...und folglich 2 Montage, an denen euer Kind etwas müder sein könnte - auch sie wird älter und bekommt einen anderen Schlafrhythmus.

Sie steht auf Regeln - prima, laßt euch doch für die Besuchs-WE eine neue einfallen...wenn sie in die Schule geht, kannst Du sicher mit ihr reden und ihr das erklären...mach ihr eine heiße Milch mit Honig oder geh noch ne Runde an die frische Luft und sie schläft sicher gut.

Zur Änderung der Umgangsregel brachst Du doch unseren Segen nicht...Ihr braucht eine gerichtliche Regelung und Du weißt doch sicher selbst, daß ein Urteil vom Gericht halt eben nicht einfach aufgehoben werden kann und Du dann eben wieder zum Gericht mußt - aaaaaaaaalso geh halt zum Anwalt Deines Vertrauens und laß Dich beraten...

lg heike

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na dann

Antwort von vallie am 01.06.2009, 20:05 Uhr

fällt sie aber trotzdem in den autoschlaf, der sie dann um punkt 19.00 nicht mehr müde sein läßt.


( meine tochter ist knapp 5, steht auch um 6.30 auf, ich muß um 7.15 im kiga sein, sie geht frühestens um 20.00 ins bett, heute sicher später, da sie morgens bis 9.30 geruht hat )

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Re: Es sind 2 (!!) Besuchs-WE im Monat...

Antwort von leaelk am 01.06.2009, 20:23 Uhr

Hallo,
oh man, ich verstehe diese kleinlichen Streitereien überhaupt nicht und würde mich an Deiner Stelle freuen, dass der Vater möglichst viel Zeit mit seinem Kind verbringen will.
Bei solchen Streitigkeiten habe ich das Gefühl, egal wie es der getrennt lebende Elternteil macht--- er kann es nur falsch machen......
Meine Kinder kommen nach dem Papa WE auch erst später in den Schlaf als normal, aber was soll es. Die nehmen keinen Schaden davon und die Schule leidet auch nicht gleich, nur weil sie einmal weniger geschlafen haben.
Ich habe eher den Eindruck, das Du Deinem Ex zeigen möchtest, dass Du die Zügel in der Hand hältst und die Macht über ihn hast. Kann das sein?

Aber gut, ich bin da wahrscheinlich voreingenommen, denn ich würde mich freuen, wenn meine Kinder soviel Zeit wie möglich mit dem Papa verbringen würden, zumal ich den dadurch gewonnenen Freiraum auch für mich genieße und es handelt sich hier um 2 Wochenenden im Monat gegen 2 mal durchschnittlich 13 Tage im Monat........

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Re: Umgangsregelung ändern?

Antwort von Cat74 am 01.06.2009, 23:51 Uhr

Hallo Keksraupe,

ich habe eben erst Dein Posting und auch gleich die ganzen Antworten gelesen. Ich stimme den anderen in vielem zu, es ist sein Umgang und im Prinzip solltest Du froh sein, dass Deine Tochter überhaupt einen Vater hat der sich kümmert (schade eigentlich, dass man das so schreiben muß!) und auch wegen der halben Stunde würde ich kein Fass aufmachen, aber ich kann Dir auch sehr gut nachfühlen, weil ich selbst ein Kind habe, das äußerst sensibel auf veränderte Situationen reagiert. Sie hat unter der Woche volles Programm, früher war das ganztägig Kindergarten bzw. Tagesmutter und heute sind das verlängerte Schulzeiten mit teilweise noch Verabredungen nachmittags. Sie wird bald 8 und muß seit sie 2 Jahre alt ist morgens um 6 Uhr aufstehen und besteht weiterhin auf 12 Stunden Schlaf jede Nacht (letzte Nacht warens 14 ). Wenn sie da nicht abends zeitig im Bett ist, ist der nächste Tag für sie eine Quälerei. Wenn sie also am Wochenende bei einem Vater sein könnte, würde ich auch peinlich genau drauf achten, dass sie Sonntags hier am Nachmittag ankommt, um noch runterzufahren und den Tag zeitig mit den gewohnten Ritualen ausklingen zu lassen.
Insofern würde ich Dir raten, nochmal ganz genau in Dich zu hören und für Dich zu klären, ob das Kind wirklich Nachteile durch das zu späte Bringen hat oder ob Du damit ein Problem hast, weil er sich nicht an die Abmachung halten kann/ will!?
Ich wünsche Euch alles Gute und Gruß von Cat

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Re: Umgangsregelung ändern?

Antwort von faya am 02.06.2009, 13:49 Uhr

Habe nur die ersten zwei, drei Postings gelesen.

Umgangsänderung wegen einer Stunde.
Alberne Kinderei , an den Haaren herbeigezogen , Krümelkrämerei...

so kriegt man auch auch Probleme herbeigeredet. Gerichtsverhandlung wegen einer Stunde ? Na, vielleicht sagt der Richter da ein paar passende Worte zu.

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auf jedenfall ändern...

Antwort von bobfahrer500 am 02.06.2009, 16:53 Uhr

Kann es sein das du eifersüchtig bist ??? Überprüfe mal deine Gefühle diesbezüglich - ansonsten kann ich mich nur anschließen, sei froh das es so gut klappt mit den Beiden - und mit verlaub - das mit der halben Stunde später ins Bett - das ist doch lächerlich! Wirst schon noch sehen wie auch bei - auch unter der Woche, und auch wenn Schule ist - die Schlafenszeiten nach hinten ausgedenhnt werden...

...keep cool and let it flow..., dann bist du der

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ihr habt anscheinend nicht ric htig gelesen

Antwort von Keksraupe am 03.06.2009, 7:17 Uhr

es geht um mehrere stunden! Wenn er sie erst um sechs, halb sieben bringt, geht sie nicht eine stunde später in sbett, sondern viele stunden später. sie kommt nicht richtig an, ist total überdreht und aufgekratzt.

Der Umgang tut ihr NICHT gut, das weiß ich, sie liebt zwar ihren Vater, das ist keine Frage, trotzdem tut ihr der Umgang nicht gut (Da der Vater sie psychisch unter Druck setzt, von ihren Zuckerwerten mal ganz zu schweigen, die sie hat, wenn sie von ihm wieder kommt. Und? Interessiert das den vater? NÖ! Der geht ja nicht mal zur BZ Kontrolle wenn sie schon am kotzen ist!!! *argh*)


wenn EINE STUNDE so kinderkram ist, so ne krümelkrämerei, dann wäre es doch nicht zuviel verlangt, dass er freiwillig sagt "ok, es tut meinem Kind gut, ich bringe sie um 17 Uhr, schließlich hole ich sie ja auch schon um 16 Uhr Freitags statt erst Samstags um neun Uhr", und DA komme ICH ihm ja auch gewaltig entgegen. Ich bin nicht die Böse, weil ich ne stunde weniger Umgang will, im gegenteil, ich bin (verdammt nochmal) die Einzige, die auf das Kindswohl achtet, und die trotzdem dem Vater (obwohl er so auf das Gerichtsurteil pocht mit den 18 Uhr Samstags) schon freitags statt Samstags das Kind überlässt

Ich seh es nicht ein, als Buhmann da zu stehen, weil ER sich aufführt wie ein kleinkind und nicht mit sich reden läßt (Laut Gericht darf ich bis 18 uhr, laut gericht laut gericht!!!) würde ich so sehr auf dieses blöde Gerichtsurteil achten, wäre Umgang erst Samstags, und zwar nur jeden 1. und 3. Samstag im monat, nix mit auch noch das 5., und dann wieder das erste oder zweite (je nachdem, wie ER es gernhätte...)

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