Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von groschi am 11.02.2009, 16:56 Uhr

umgangsregelungsfrage

nur aus interesse:

sieht der umgang anders aus,wenn die partner verheiratet waren oder gemeinsames sorgerecht besteht als wenn das kind aus einer kurzen beziehung stammt?

( was heißt nur interesse...zerbreche mir jetzt schon den kopf um ungelegte eier....)

 
8 Antworten:

Re: umgangsregelungsfrage

Antwort von mamafürvier am 11.02.2009, 17:03 Uhr

Denke nicht, daß es einen Unterschied macht, ob alleiniges SR, geteiltes oder lange Beziehung, oder Ehe bzw. Kurzbeziehung.
Der KV hat immer die selben Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.

lG Kerstin

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Re: im allgemeinen wird das Umgangsrecht

Antwort von horrend am 11.02.2009, 17:11 Uhr

so gestaltet, dass vierzehntätiges Umgangsrecht besteht. Bei Kleinen Kindern sagt man lieber öfters, dafür kürzer, etc. ist nach Altersgruppen gestaffelt....DIN-genormt sozusagen....

Wenn allerdings das Paar beispielsweise nie zusammen gelebt hat und sich in der oder vor der Schwangerschaft trennt, KANN der Umgang auch zeitlich verkürzt werden.

Im allgemeinen sind die Zeiten aber genormt, ist ja schließlich einfacher für die Gerichte....haha.. Schublade auf, Familie rein, deutsche Schublade zu.

VG Ilona

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Re: im allgemeinen wird das Umgangsrecht

Antwort von +emfut+ am 11.02.2009, 18:07 Uhr

Ich sach nur: Nuhr

Für Unterhalt gibt es die Düsseldorfer Tabelle als "Richtlinie". Die DT ist kein Gesetz, und jeder Richter kann davon abweichen, aber sie wird in 99% der Fälle als Grundlage für die Berechnung des Unterhalts hergenommen.

Eine vergleichbare Tablle oder "DIN-Norm" gibt es für den Umgang nicht. Deswegen ist JEDE gerichtliche Umgangsregelung eine Einzelfallentscheidung. Entweder die Eltern regeln das eben außerhalb des Gerichts - dann hat da kein Richter reinzuentscheiden - oder sie gehen vor Gericht, weil sie sich nicht einigen können - aber dann ist es eben nicht so, daß der Richter in eine Tabelle schaut und feddich. Ich persönlich kenne in meinem Bekanntenkreis keine Entscheidung, die das Gericht ohne Gutachter getroffen hat. Scheint also, daß die Richter sich diese Entscheidungen dann auch nicht wirklich leicht machen. Das Jugendamt muß bei solchen Entscheidungen sowieso gehört werden.

Wenn die Eltern - verheiratet oder unverheiratet - zusammengelebt haben, wird der Umgang sicher anders aussehen als wenn die Eltern nie das Kind gemeinsam erzogen haben. Das liegt ja in der Natur der Sache. Ein Vater, der ein paar Jahre mit seinen Kindern unter einem Dach gelebt hat, wird die Kinder gemeinhin schon mal ins Bett gebracht haben, er hat wahrscheinlich schon mal die Windeln gewechselt, ein kaputtes Knie verpflastert, er hat ganz allgmemein eine Beziehung zu dem Kind/den Kindern. Dazu kommt, daß die Kinder in so einem Fall ja zwangsweise schon älter sind, zumindest das eine oder andere.

Ein Vater, der nie mit Mutter und Kind unter einem Dach gelebt hat, muß natürlich in die Vaterrolle erstmal hineinwachsen - was extrem schwer ist, wenn man das Kind nur sporadisch sihet. Dem wird der Richter wohl in den meisten Fällen Rechnung tragen. Darüber hinaus findet in so einem Fall die Auseinandersetzung zu einem Zeitpunkt statt, wo das Baby noch sehr klein ist - was die Situation natürlich auch verändert.

Es gibt schon gewisse "Standards" und "Erfahrungswerte", aber grundsätzlich ist jede Umgangsentscheidung einzeln zu fällen. Das sieht das Gesetz so vor, und so erlebe ich das druchaus.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: umgangsregelungsfrage

Antwort von vallie am 11.02.2009, 18:11 Uhr



über diese ungelegten eier kannst du dir ein paar jahre den kopp zerbrechen, es ist nämlich haarsträubend, was da zum teil entschieden wird.


vallie mit kind aus kurzbeziehung und vater, dem es nach 11 jahren einfiel....

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vielen dank....

Antwort von groschi am 11.02.2009, 18:19 Uhr

für eure antworten !

habe gerade überlegt, wie nervös ich heut in einer woche sein werde. am 19.2 ist ja die verhandlung zwecks vaterschaftsfeststellung.und wo ich eh schon mal an denken war, wanderten die gedanken halt,wie wohl ein umgang aussehen wird.

wahrscheinlich mach ich mir mal wieder völlig umsonst sorgen und der KV will gar keinen kontakt

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Re: vielen dank....

Antwort von +emfut+ am 11.02.2009, 18:22 Uhr

Der 19.2. ist ein guter Tag. Da haben zwei Menschen, die ich liebe, Geburtstag, einer davon ist der schönste und beste Mann auf der Welt und wird 8.


Deswegen wird alles gut gehen an dem Tag. Kann garnicht anders.....

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Re: Oh doch elisabeth, nix nuhr und ich werd schon gar

Antwort von horrend am 11.02.2009, 20:03 Uhr

nicht den Mund halten, nur weil Du es wünschst.

Du hast nur mit anderen Worten und ausführlicher dargelegt, was ich oben gesagt habe. Es kommt einem tatsächlich wie eine DIN-Norm vor, weil die Gerichte in unkomplizierten Fällen tatsächlich oft diese 14-tägige Regelung finden. Das weißt Du doch ganz genau. Es wird ggf. abgewichen in Sonderfällen. Auch das habe ich kurz angerissen.

Lies mal genau, bevor Du verunglimpfst, was ich geschrieben habe.

ich wollte hier auch einfach nur eine Antwort geben, wenn es geht, auch eine hilfreiche. Und ich wollte damit DICH nicht herausfordern.

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Re: Oh doch elisabeth, nix nuhr und ich werd schon gar

Antwort von +emfut+ am 12.02.2009, 11:02 Uhr

Nein. Nicht in Sonderfällen gibt es eine Einzelfallentscheidung, sondern in jedem Fall. Das, was Du schreibst, stimmt einfach nicht. Jeder Fall wird einzeln entschieden - ausdieMaus.

Aber es ist müßig, da hast Du wiederum Recht. Ich kann nur einfach falsche Beiträge nicht stehen lassen - auch nicht, wenn sie von Dir kommen. Du würdest mir das Ignorieren Deiner Person erleichtern, wenn Du keine falschen Informationen postest sondern bei Belanglosem bleibst. Da kannst Du nix falsch machen.

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