Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von muppel12 am 11.02.2009, 14:05 Uhr

Trennung...

Hallo,
bei mir liegt folgende Situation vor: ich bin verheiratet, wir haben ein Haus gebaut, welches noch abgezahlt werden muß, und 2 Kinder im Alter von 2,5 Jahren und 9 Monaten. Vor ein paar Wochen haben wir uns getrennt. Ich bin erstmal zu meinen Eltern gezogen, mein Mann wohnt weiterhin im Haus, welches aber in naher Zukunft verkauft werden soll. Ich bin bis nächstes Jahr Mai in Elternzeit und bekomme im März noch Elterngeld, danach nur noch Kindergeld und pro Kind 214€ Unterhalt. Ich würde mir gerne eine eigene Wohnung suchen, da ich ja auf Dauer nicht bei meinen ELtern mit 2 kleinen Kindern bleiben kann. Da ich ja im Moment kein eigenes Einkommen habe, hätte ich dann Anspruch auf Wohngeld? Den Schein zur kostenlosen Beratung bei einem Anwalt habe ich übrigens nicht bekommen, da ich mehr als 2600€ gespart habe. Müßte ich zuerst mein Erspartes ausgeben, damit ich irgendwelche Zuschüsse bekomme? Wie sieht das aus, wenn ich schon dieses Jahr wieder arbeiten gehe, bekomme ich zu einer Tagesmutter Zuschüsse? Im Kindergarten sind die Kinder ja noch nicht.
Vielen Dank!

 
3 Antworten:

Erstmal ordnen... :-)

Antwort von Ralph am 11.02.2009, 14:13 Uhr

Hallo Muppel,

jetzt mache nicht zuviele Baustellen auf einmal auf, sondern konzentriere Dich auf das Notwendigste. Und das heißt zunächst einmal räumliche Orientierung. Du bist bei Deinen Eltern untergebracht, und Dein Einkommen reicht nicht aus.
Das bedeutet für Dich einen Antrag nach SGB II auf Arbeitslosengeld II stellen. Mietkosten bei Deinen Eltern wirst Du aller Voraussicht nach nicht erhalten. Eure Regelsätze betragen aber rund 900,- €, davon werden Einkommen abgezogen wie Kindergeld und ggf. Unterhalt. Wenn Dein Mann nicht zahlen kann, weil er z.B. die Hausraten derzeit alleine abtragen muß, dann beantrage beim Jugendamt Unterhaltsvorschußgeld.

Alle weiteren Auskünfte mußt Du beim für Dich zuständigen Amt erfragen, insbesondere was die Modalitäten der Wohnungssuche angeht, denn die sind in jeder gemeinde unterschiedlich.

Alles Gute und viel Kraft in der nächsten Zeit
Ralph/Snoopy

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Re: Trennung...

Antwort von Hotsprings am 11.02.2009, 14:42 Uhr

Lass mich mal kurz rechnen.

Kindergeld 2 x 164 Euro
Unterhalt 2 x 214 Euro
in Summe: 776 Euro

Bei Hartz IV wird das alles angerechnet.
Hier die Rechner dazu so als Orientierung:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Kinderzuschlagrechner.php

Ich an deiner Stelle würde versuchen den Kinderzuschlag über die Familienkasse zu bekommen, das sind 140 Euro pro Kind.

Dann versuch mal Wohngeld zu beantragen.

Für den Anfang würde ich nach einer etwas größeren 2 Zimmer Wohnung schauen, vor allem wenn die Kids gleichgeschlechtlich sind, sonst eine kleinere 3 Zimmer Wohnung. Hier richtest dann das Schlafzimmer (da meist das größere Zimmer) als Kinderzimmer ein und ins Wohnzimmer machst ne Schlafcouch für dich rein. Das hält die Mietkosten gering.

Wegen Tagesmutter frägst du beim Jugendamt an, die können dir welche vermitteln. Da kannst auch einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen.

Also erst mal Kinderzuschlag beantragen, dann Wohnung suchen, dann Wohngeld beantragen, dann schauen, ob ggf. ein 400 Euro Job reicht, so dass an dem Tag deine Eltern ggf. die Betreuung übernehmen. Ansonsten das mit der Tagesmutter in Angriff nehmen.

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Re: Trennung...

Antwort von muppel12 am 11.02.2009, 22:36 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten! Ich werde mich direkt morgen mal drum kümmern...!

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