Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dreierbande am 21.02.2011, 13:31 Uhr

Re:

Das stimmt nicht. Wenn eine Nachzahlung in dem Zeitraum fällig wird, in dem man bedürftig ist im Sinne vom SGB2, dann wird unter normalen Umständen diese Nachzahlung übernommen. Als ich 2007 das erste mal Alg2 beantragt habe, wurde auch die Nachzahlung für 2006 übernommen (auch wenn ich 2006 gar kein Alg2 bekam) - da ich da (2007) gerade bedürftig war und die Rechnung (von 2006) zu dem Zeitpunkt fällig war.
Natürlich ist eine Nachzahlung auch davon abhängig, ob die Kosten sich im angemessenen Rahmen halten.

 
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