Geschrieben von süßessternchen am 21.02.2011, 10:19 Uhr |
vater redet auf kind ein
Hallo..
Mein noch mann hatte am We die kinder,als gestern der vater die kiner brachte war alles noch in ordnung.
Dann heut früh als er aufstand sagte er zu mir,papa hat gesagt wenn mich mal eine frau fragt soll ich sagen das ich immer bei ihm bleiben soll...sowas geht doch nicht..
Re: vater redet auf kind ein
Antwort von MrsNapi am 21.02.2011, 10:52 Uhr
Dann würde ich mal ein Wörtchen mit dem Vater sprechen. So verspielt er sich nämlich auch sein Berufsrecht..
LG MrsNapi
Re: vater redet auf kind ein
Antwort von MrsNapi am 21.02.2011, 10:53 Uhr
sorry Besuchsrecht ..... Oooooh maN ;::... brauch nen GuMo Kafee
DAS, mrs napi
Antwort von vallie am 21.02.2011, 10:58 Uhr
verspielt er so nicht.....
Re: DAS, mrs napi
Antwort von carisma21 am 21.02.2011, 11:17 Uhr
Sehe ich auch so! Da muss schon EINIGES mehr geschehen, damit Mann sich das Besuchsrecht verspielt!! ZUgeben wird er das eh' nie!
Einen Vater vom Besuchsrecht auszuschließen ist in Deutschland nahezu unmöglich!!!
LG
Re: DAS, mrs napi
Antwort von bobfahrer am 21.02.2011, 11:46 Uhr
Manchmal frag ich mich hinter welchem Mond einige leben.
Re: DAS, mrs napi
Antwort von Sascha1811 am 21.02.2011, 12:25 Uhr
Wenn "die Frau" die richtigen fragen stellt, wird sie feststellen, was dem Kind vorgesagt wurde und was das Kind selbst möchte!
Bleibt nur zu Hoffen das der KV mal bemerkt, das er mit seinem Egoismus dem Kind nur schadet und es verwirrt.
Sascha
Re: DAS, mrs napi
Antwort von danny81 am 21.02.2011, 13:11 Uhr
ebend mal dazu senfen möchte.
mein ex gatte hatte es sich aber mit solchen methoden das besuchsrecht verspielt. am anfang hatte er immer den kindern viel versprochen, was sie bei ihm alles gut hätten (mama kann ja nicht dann soviel kaufen ect) und ich würde ja viel strenger sein. und sie sollten der tante vom JA sagen,
dass sie viel lieber beim papa leben wollen. und als die frau vom JA das alles so aufgenommen hat, gabs erstmal kein besuchsrecht mehr. erst als wir vereinbart hatten, er solle damit in zukunft aufhören, wurde es wieder erlaubt. aber ich gebe ihm die kinder nicht mehr über nacht, was ich zu anfang bedenkenlos erlaubt hatte. nun will ich erstmal sehen, wie es so läuft
lg Danny
Dann frage ich mich...
Antwort von carisma21 am 21.02.2011, 15:48 Uhr
...wieso der Erzeuger meines Kindes -wohlgemerkt nicht mal der rechtliche Vater- ein Besuchsrecht 14-tägig bekommt, obwohl eine Kinderpsychiaterin und ein Sachverständiger schreiben, dass bei erzwungenem kontakt zum leiblichen Vater die seelische Entwicklung gefährdet und das nicht mit dem kindeswohl vereinbar ist! Und wieso ICH dann auch noch Zwangsgeld zahlen muss, weil ich das Kind aufgrund dieser beiden Fachmeinungen nicht mehr "rausgebe"?! Was läuft denn dann bei mir falsch?
LG
@carisma21
Antwort von Stephi2710 am 21.02.2011, 16:51 Uhr
Sorry, dass ich einfach so mitschreibe.
Aber dein Kind MUSS trotzdem zum leiblichen Vater obwohl Kinderpsychiater sagen, dass es nicht gut ist für das Kind?
Macht da das Jugendamt nix???
Re: @carisma21
Antwort von süßessternchen am 21.02.2011, 18:33 Uhr
Aber was ist wenn das kind nach dem besuch beim KV 2 tage lang ins Bett macht.
Das sind doch anzeichen dafür as es das Kind belastet.
Nicht zum wohle des kindes..
Re: @carisma21
Antwort von carisma21 am 21.02.2011, 21:06 Uhr
Das JA findet das super! Die haben das Kind seit DREI JAHREN nicht gesehen und schreiben, dass jede Minute Umgang für das Kind wertvoll ist! Das Kindeswohl interessiert hierbei keinen!
Mein Sohn zeigt mehr Auffälligkeiten, als nur nachts Einnässen! Die Diagnose "emotionale Störung" habe ich schriftlich!
Re: @carisma21
Antwort von Stephi2710 am 21.02.2011, 21:47 Uhr
Wahnsinn, dass das Jugendamt dann nicht reagiert und handelt, wenn du es SCHRIFTLICH hast, dass dein Kind eine emotionale Störung hat!
Was machen die dann eigentlich?
Zum Wohle des Kindes ist es nicht. Ich würde da weitere Schritte gehen, denn es kann nicht sein, dass dein Kind darunter leiden MUSS!...
dani
Antwort von vallie am 22.02.2011, 9:40 Uhr
damit ist das besuchsrecht aber nicht gekappt.
eine ma das jugendamts hat dazu gar nicht das recht, sie hat den umgang ausgesetzt und der vater hat sich dem nicht WIDERSETZT.
wüßte er es besser, hätte er sich ans gericht gewandt.
sei froh, daß er es nicht getan hat. so hast du die wahl, die kinder über nacht nicht ihm zu überlassen.
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