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Geschrieben von Savanna2 am 21.02.2011, 12:50 Uhr

Nachzahlung Heizkostenfrage

Hallo,

wenn man ergänzend ALGII bekommt wird dann ein Teil der Nachzahlung übernommen?
Wenn ja muss man da ein Formular ausfüllen oder einfach die Abrechnung abgeben?

Für Strom muss man ja selbst aufkommen oder? (Haushaktsstrom)

Danke für die Hilfe

 
9 Antworten:

Re: Nachzahlung Heizkostenfrage

Antwort von mf4 am 21.02.2011, 13:10 Uhr

Beantragen kannst du es immer. Ob und wenn ja wie viel übernommen wird ist unterschiedlich. Ich hatte dafür noch nie ein Formular, habs immer formlos beantragt. Kopie der Abrechnung beilegen!

Strom gibts nicht.

lG mf4

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Re: Nachzahlung Heizkostenfrage

Antwort von Fru am 21.02.2011, 13:13 Uhr

nachzahlungen für heizkosten werden nur übernommen, wenn du in dem zeitraum wo die kosten entstanden sind, bedürftig warst und natürlich, wenn sie angemessen sind...
Strom ist Deine Sache....

LG

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Re:

Antwort von Dreierbande am 21.02.2011, 13:31 Uhr

Das stimmt nicht. Wenn eine Nachzahlung in dem Zeitraum fällig wird, in dem man bedürftig ist im Sinne vom SGB2, dann wird unter normalen Umständen diese Nachzahlung übernommen. Als ich 2007 das erste mal Alg2 beantragt habe, wurde auch die Nachzahlung für 2006 übernommen (auch wenn ich 2006 gar kein Alg2 bekam) - da ich da (2007) gerade bedürftig war und die Rechnung (von 2006) zu dem Zeitpunkt fällig war.
Natürlich ist eine Nachzahlung auch davon abhängig, ob die Kosten sich im angemessenen Rahmen halten.

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Hier ist es definitiv anders...

Antwort von Fru am 21.02.2011, 13:48 Uhr

...

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Re:

Antwort von Dreierbande am 21.02.2011, 14:55 Uhr

Dann würde ich aber ganz schnell in den Widerspruch gehn, das ist nämlich nicht rechtens.

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Re:

Antwort von tapeten am 21.02.2011, 18:50 Uhr

Sorry, wenn ich mich einmische, bin beim durchblättern auf eure Frage gestossen.
Also es gibt ein aktuelles Urteil vom Bundessozialgericht (BSG), dass die Neben- und Heizkostennachforderung als Erhöhung der Kosten der Unterkunft zu sehen ist. D.h. wenn die Abrechnung kommt und Du erhälst Leistungen, dann MUSS die ArGe die Nachforderung übernehmen (also im angemessenen Rahmen). Wenn sie das nicht tut, dann Widerspruch einlegen.
Urteil vom 22.03.2010, Az.: B 4 AS 62/09 R

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Bei mir gings aber darum

Antwort von Fru am 21.02.2011, 20:02 Uhr

das es nicht übernommen wurde, eben weil ich zu der Zeit als die Kosten entstanden sind, kein H4 bekommen habe....

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Fru

Antwort von Savanna2 am 22.02.2011, 9:40 Uhr

aber wenn man etwas zurückbekommt in der Zeit wo man Hilfe bekommt aber das Plus entstand in der Zeit wo keine Hilfe da war wirds doch auch angerechnet oder???

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Re: Fru

Antwort von tapeten am 22.02.2011, 22:11 Uhr

Da hält sich die Arge dann seltsamerweise plötzlich an Gerichtsurteile :-)
Also wenn möglich noch Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen!

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