Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KKM am 07.06.2008, 19:14 Uhr

Re:

Es gibt schon eine Regelung, dass der unterhaltsverpflichtete Elternteil bei besonderen Veranstaltungen (auch Kommunion) 50 % der Kosten tragen muss.
Soweit ich weiß ist eine Voraussetzung, dass der gezahlte Kindesunterhalt so niedrig ist, dass davon diese Kosten nicht angespart werden können!

Ich persönlich verstehe das so, dass der hier der Vater 50 % der Schulausstattung, also Ranzen etc zahlen muss.
Dass der Vater eine Feier bezuschußt, auf der er zum einen nicht eingeladen ist und deren Rahmen er nicht steuern kann, kann ich mir hingegen kaum vorstellen....
Sonst feiere ich die Kommunion meiner Tochter nur mit meiner Ma (als einzige lebende Oma) und meinen Kindern im 5 Sterne Restaurant und EX zahlt die Hälfte.... DAS kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers / Richters sein.....

 
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