Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ursel66 am 07.06.2008, 18:05 Uhr

Hoffnung stirbt zuletzt....

Hallo,
ich bin auch davon ausgegangen, dass der Unterhalt genutzt werden muss, für die "normal vorhersehbaren" Kosten.
Nur, wenn es die Chance gibt den KV dran zu beteiligen - warum nicht. Von dem Mindestunterhalt (x 2 gerechnet - mein Anteil und der KV) + Kindergeld = leider nicht die Gesamtkosten eines Kindes. Wenn ich nur den KU + KG nehme, habe ich gerade den Mietanteil und die Betreuung. Sonstige Lebenshaltungskosten (Nahrung, Kleidung, Spielzeug u.ä.) sind nicht eingerechnet. Somit fände ich es nur gerecht, wenn zu besonders teuren Zeiten (Geburt, Einschulung, Kommunion, Konfirmation, Zahnspange und Klassenfahrten) ein Extrabetrag gezahlt werden müsste!
Natürlich nur bei entsprechender Leistungsfähigkeit!!!
Ich kann dies jetzt nur aus meiner Sicht schreiben, KV KÖNNTE sich dies locker leisten!
Werde über das JA mal nachfragen. Vielleicht überwinde ich mich aber auch noch, ihm eine SMS zu schicken....
Liebe Grüße
Ursel

 
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