Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ursel66 am 07.06.2008, 12:48 Uhr

@Ostfriesenmama...

Hallo,
bist du dir sicher, dass der KV sich an den Kosten der Einschulung beteiligen muss? Auch wenn der Unterhalt zahlt???
Da mein Jüngster dieses Jahr eingeschult wird, würde ich den KV schon gern finanziell beteiligen (wir haben keinen Kontakt!). Die Lebenshaltungskosten explodieren und die Einkünfte nicht
Ich hatte überlegt, mich ans JA zu wenden (habe Beistandsschaft). Auch wegen den Betreuungskosten. Da gibt es ja auch eine Neuerung (im KU ist ein halber Betreuungstag enthalten und die darüber hinausgehenden Kosten wg. Arbeitsplatz der Mutter darf der KV übernehmen - oder so ähnlich..)
Wäre toll, wenn du mir dazu ein AZ oder Urteile nennen könntest.
LG
Ursel

 
13 Antworten:

Re: @Ostfriesenmama...

Antwort von vallie am 07.06.2008, 16:30 Uhr

das kann ich mir nicht vorstellen, daß er zahlen MUSS, denn wie schon öfter erwähnt lautete meine antwort vom münchner jugendamt, daß das extrem hohe und ungeplante ausgaben sind, an denen er sich beteiligen muß, also auf deutsch: gar keine.
auch ich habe keinen kontakt zum kv.

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gesetzlich oder so...

Antwort von vallie am 07.06.2008, 16:36 Uhr

jetzt habe ich das auch gefunden, was du ansprichst....

in ostfriesland scheinen des öfteren andere gesetze oder so zu gelten, denn dort dürfen mütter mit ihren kindern auch hunderte von km weit weg vom kv ziehen...

meine nachfrage beim jugendamt bezog sich auf die zahnspange meiner tochter, die alles in allem ca. 2500 euren kostet. sicher teurer und nicht so vorhersehbar wie die einschulung vom ostfriesenbub ( nein, die kk zahlt NICHT 80%, da es keine med . indikation ist ).

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Re: @Ostfriesenmama...

Antwort von Möhrchen am 07.06.2008, 16:37 Uhr

Also mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß er das nicht muß...denn ich denke, dafür ist schon auch der Unterhalt da und das große Feiern der Einschulung...wo steht denn geschrieben, daß das so sein muß, daß man Essen gehen muß usw.? Wo steht denn, daß man unbedingt diesen und jenen Schulranzen usw. braucht? Wenn man das schön feiern möchte und das auch mit der Familie des Ex-Mannes tun, ist es sicher Anstand, daß er sich beteiligt und gehört meiner Meinung nach zu einem guten Eltern-Verhältnis...

lg heike

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Re: @Ostfriesenmama...

Antwort von Anjaunddavid am 07.06.2008, 16:45 Uhr

Hm,da ist es wieder, dieses ungerechte........was machen denn die, wie Vallie z.b. , die GAR keinen Kontakt haben oder wie ich, deren Mann nicht mehr lebt, greift da auch das Gesetz, dass er was beizusteuern hat?
Ich denke NICHT, dass er VERPFLICHTET ist.
.........

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anja

Antwort von vallie am 07.06.2008, 16:48 Uhr

noch nicht mal in ostfriesland????

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Re: anja

Antwort von Anjaunddavid am 07.06.2008, 16:50 Uhr

Warte du nur, wenn du hier bist.*gg*

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die luft da oben

Antwort von vallie am 07.06.2008, 16:52 Uhr

verträgt nicht jeder....hab ich mir sagen lassen.....

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Re: Das könnte möglich sein! ;-) oT.

Antwort von Anjaunddavid am 07.06.2008, 17:01 Uhr

ot

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Hoffnung stirbt zuletzt....

Antwort von Ursel66 am 07.06.2008, 18:05 Uhr

Hallo,
ich bin auch davon ausgegangen, dass der Unterhalt genutzt werden muss, für die "normal vorhersehbaren" Kosten.
Nur, wenn es die Chance gibt den KV dran zu beteiligen - warum nicht. Von dem Mindestunterhalt (x 2 gerechnet - mein Anteil und der KV) + Kindergeld = leider nicht die Gesamtkosten eines Kindes. Wenn ich nur den KU + KG nehme, habe ich gerade den Mietanteil und die Betreuung. Sonstige Lebenshaltungskosten (Nahrung, Kleidung, Spielzeug u.ä.) sind nicht eingerechnet. Somit fände ich es nur gerecht, wenn zu besonders teuren Zeiten (Geburt, Einschulung, Kommunion, Konfirmation, Zahnspange und Klassenfahrten) ein Extrabetrag gezahlt werden müsste!
Natürlich nur bei entsprechender Leistungsfähigkeit!!!
Ich kann dies jetzt nur aus meiner Sicht schreiben, KV KÖNNTE sich dies locker leisten!
Werde über das JA mal nachfragen. Vielleicht überwinde ich mich aber auch noch, ihm eine SMS zu schicken....
Liebe Grüße
Ursel

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@vallie - Spange

Antwort von Ursel66 am 07.06.2008, 18:08 Uhr

Dieses Problem habe ich bei meinem Großen.... ist nur kosmetisch (ich habe aber Kieferfehlstellung und laufend Migräne - bei gleicher Zahnstellung). Nur die Behandlung kostet ca. 4000 € und die darf ich allein tragen.... Habe in 14 Monaten bereits 2800 € bezahlt.
Allerdings hatte ich einen guten Versicherungsvertreter und bekomme 50 % von der Priv.Krankenkasse erstattet.
Wäre doch gerechter, wenn die KV sich beteiligen müssten....
Liebe Grüße
Ursel

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Re: Hoffnung stirbt zuletzt....

Antwort von Möhrchen am 07.06.2008, 18:14 Uhr

Hallo Ursel,

wenn er so leistungsfähig ist frage ich mich, warum er nur den Mindestunterhalt zahlt? Nach der neuen Tabelle dürfte er ja das halbe KG abziehen...soweit ich weiß...das tut er anscheinend auch nicht...

Naja, so rein finaziell sind Kinder halt nun mal ein "Verlustgeschäft" *g*

lg heike

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Re:

Antwort von KKM am 07.06.2008, 19:14 Uhr

Es gibt schon eine Regelung, dass der unterhaltsverpflichtete Elternteil bei besonderen Veranstaltungen (auch Kommunion) 50 % der Kosten tragen muss.
Soweit ich weiß ist eine Voraussetzung, dass der gezahlte Kindesunterhalt so niedrig ist, dass davon diese Kosten nicht angespart werden können!

Ich persönlich verstehe das so, dass der hier der Vater 50 % der Schulausstattung, also Ranzen etc zahlen muss.
Dass der Vater eine Feier bezuschußt, auf der er zum einen nicht eingeladen ist und deren Rahmen er nicht steuern kann, kann ich mir hingegen kaum vorstellen....
Sonst feiere ich die Kommunion meiner Tochter nur mit meiner Ma (als einzige lebende Oma) und meinen Kindern im 5 Sterne Restaurant und EX zahlt die Hälfte.... DAS kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers / Richters sein.....

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@heike

Antwort von Ursel66 am 07.06.2008, 19:16 Uhr

Hallo Heike!
Also Mindestunterhalt rechne ICH so, alles was nicht über das MINDESTE hinaus geht. 'Er ist halt in der Stufe, dass er das halbe KG abziehen kann = dem was auch andere in unteren Stufen zahlen....
Weiß nicht, ob das jetzt verständlich war....
Aber er zahlt keine Miete, keine Lebenshaltungskosten o.ä. (seine Oma finanziert ihn - seit unserer Trennung)!
Es SEI ihm gegönnt, aber irgendwo wäre es in meinen Augen eine Form von Anstand.
Oh Mann, dass liest sich, als glaub ich an den Weihnachtsmann....
LG
Ursel

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