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Geschrieben von Emilys Mama am 22.03.2006, 23:23 Uhr

Ralph...??? *ganzliebguck*

Hallo Ralph!

Du hattest mir vor etwa einer Woche eine Auskunft gegeben wegen Nebenkosten bzw.Heizkostenabrechnung (viell. erinnerst du dich?!)...Ich hab mich jetzt mal intensiv drum gekümmert, die Sachbearbeiterin fragte mich wie ich auf sowas komm, da mir nur 62 Euro pro Monat zustehn würden *angemessenerweise * und nun muß ich wohl Widerspruch einreichen evt. sogar weitere Schritte einleiten (ohje...ich fänds schrecklich..). Ich hab mir die Finger wundgegoogelt die letzten Tage, da ich nun mehrfach strickt behauptet habe, daß mir die Heizkosten- Nachzahlung und Erhöhung zusteht(hab aber nix verraten woher ich das hab g*). Kannst du mir evt einen Paragraphen nennen, auf den ich zurückgreifen kann?
Es wäre mir echt eine große Hilfe, wenn du mir da weiterhelfen könntest. Steh sonst ganz schön bescheiden da...
Entschuldige..ich mußte mich ganz schön durchringen dich jetzt zu fragen *schäm*) :-(.
Über deine Hilfe wäre ich jedenfalls sehr dankbar!

Ganz, ganz liebe Grüße
Sabine

 
1 Antwort:

Re: Ralph...??? *ganzliebguck*

Antwort von Ralph am 23.03.2006, 10:15 Uhr

Hi Sabine,

das wird jetzt etwas undurchsichtig, weil Deine Sachbearbeiterin etwas von "angemessenen" 62,- € erwähnt.

Gemäß § 19 Ziff.1 SGB II besteht das Arbeitslosengeld 2 aus den regelsätzen sowie "angemessener" Kosten für Unterkunft und Heizung.

Evtl. geht es um die Angemessenheit Deiner Miete, aber mit den "angemessenen" 62,- € komme ich irgendwie nicht mit. Was meint sie damit? Kann es sein, daß in Eurer Gemeinde Heizkosten pauschal bewilligt werden? So nach dem Motto "das ist der Satz, und damit müssen Sie auskommen?".

Es sit auch schwierig, Dir konkretes zu raten, da meine Hamburger Durchführungsbestimmungen Dir da ja nicht weiter helfen. Am besten legst Du Widerspruch ein, dann erhältst Du wenigstens eine ausführliche Begründung, wenn diesem nicht abgeholfen werden kann.

Ich habe unten aber nochmals nachgelesen. Beuler sind keine Heizkörper, sondern Geräte zur Warmwassererzeugung, die über TAGSTROM betrieben werden (Steckdose). Das sind KEINE Mietkosten! Die Kosten für Warmwasser sind auf jeden Fall aus den Regelsätzen zu zahlen. Insofern hätte Deine Sachbearbeiterin recht.
Wenn es sich bei Deinem "Gerät" im Bad aber um einen NACHTSPEICHERHEIZKÖRPER handelt, so wird dieser, wie der Name schon andeutet, über NACHTSTROM betrieben, und das sind Heizkosten.

Vielleicht hilft Dir das nochmal weiter.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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