Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 21.01.2005, 13:42 Uhr

@Questgirly1

Halli, also an seine Eltern mag ich nicht nochmal rantreten, ich habe wie gesagt vor 3 Tagen das erste Mal mit ihnen telefoniert, sie wußten ja von noch gar nichts. Und angeblich wollen sie ja auch keinen Kontakt mit uns, ich möchte mir einfach ein sofortiges Aufknallen des Telefonhörers auf der anderen Seite der Leitung ersparen. Ich kenne die Leute nicht, sie kennen mich nicht - und sie haben nach eigenen Angaben keinerlei Einfluss auf das Verhalten ihres Sohnes/des KVs (sie haben sich nie sonderlich gut verstanden) Ich möchte die da eigentlich auch nicht mit reinziehen. Wenn der KV nicht erwachsen genug ist, einzusehen, dass er mit der Einstellung des Unterhaltes einen Riesenfehler macht - und ich habe ihn noch drauf hingewiesen, also auf das, was Rainer auch geschrieben hat... das er sich strafbar macht, dass mit dem damals gefällten Urteil über die Unterhaltsfestsetzung (das Ganze ging vom JA aus damals ans Gericht, weil der KV sich da auch schon doof gestellt und sich nicht bei denen gemeldet hat zwecks Feststellung seines Vermögens) vollstreckt werden kann... aber er denkt nur, ich will ihm eins auswischen... Pech gehabt

 
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