Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 21.01.2005, 12:08 Uhr

Unterhaltspflicht der grosseltern

Ja, es ist auch nicht unbedingt das, was ich gern möchte - die Großeltern in die Pflicht rufen. Das ICH als anderer Elternteil erstmal zuständig bin wurde mir eben am Telefon auch vom JA erklärt. Nur - wie soll ICH denn bitte für den Unterhalt meines Kindes aufkommen? Wir haben ja so schon nichts... ich meine, uns fehlen jetzt 222 Euro jeden Monat. Ich habe soeben auch einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Ich habe immer gehofft, dass uns das alles erspart bleibt und ALLES NUR, weil der Typ jetzt seinen persönlichen Rachefeldzug zieht, weil ich seinen Eltern bescheid gesagt habe, das ist doch echt abartig...

Die von JA haben auch erklärt, dass dieses Urteil damals vor dem Ag zwangsvollstreckbar ist und zwar ab sofort, wenn er nicht zahlt und auch in anderen LÄndern, nur müßte ich in diesem Fall die Gerichtskosten erstmal vorschießen und dann müßte der GV erstmal nach Tahiti und meinen Ex aufsuchen. Toll, sind wir bald um ein Grundstück auf Tahiti reicher :o)

Warum mir...

 
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