Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 21.01.2005, 11:35 Uhr

Unterhaltspflicht der grosseltern

Hi Suka,
so einfach ist das auch nicht mit dem UNterhalt der Grosseltern.

Zuerst sind die eltern selber zuständig:

-Vorrangig der getrenntlebende Elternteil

-An zweiter Stelle der betreuende Elternteil, dessen Barunterhaltspflicht dann einsetzt, wenn der andere nicht zahlen kann

-dann andere geradlienige Verwandte, aber wahrscheinlich Anteilig beide Grosseltern, also sowohl mütterlicherseits, als auch väterliocherseits.
Die Grosseltern unterliegen nicht der erhöhten Erwerbsobliegenheit und der Selbstbehalt wird wahrscheinlich auf den gesetzt werden, den die Enkel wiederrum gegenüber den Grosseltern haben (1000-1100Euro)....

Den Weg, die Grosseltern zur Pflicht zu rufen, habe schon einige gemacht und sind oft gescheitert... ich persönlich denke, dass man den kreis nicht zu weit ziehen sollte, die Vporstellung, dass in Zukunft Ururenkel ihren Ururgrosseltern Unterhalt leisten müssen und umgekehrt, finde ich nicht sonderlich beruhigend....

Man-man, der KV scheint mir im Moment ziehmlich aufzudrehen.
.... keine Ahnung, was man da machen kann.

 
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