Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 20.01.2005, 15:58 Uhr

Es geht ans Eingemachte - leider

Hi Suka,
meiner Meinung nach kommt die Wahrheit immer dem Kindeswohl zugute... alos gibt es keinen grund für dich, an deiner Entscheidung zu zweifeln.

Wenn der Unterhalt tituliert wurde, dann ist er pfändbar.

Wie das aber mit dem Auslandsaufenthalt geht, weiss ich nicht....

Ob die Grosseltern Kontakt zu ihrem Enkel wollen, das werden sie selber entscheiden... anbieten kann man es ihnen und ob sie unter der Fuchtel ihres Sohnes leben wird sich dann zeigen...

Sollte er den UNterhalt einstellen, macht er sich strafbar.
Ich würde ihm das per Antwortemail klarmachen.

Ob es dann was wird mit Auslandsaufenthalt (Unterhaltsflucht!) wird sich zeigen... evtl. kommt er dann unfreiwillig viel schneller zurück, als er erwartet.

Lass dich nicht einschüchtern.... und sein Kind vor den eigenen eltern zu verheimlichen ist sowas von feige, sei froh, dass er sich ins Ausland verzieht.
;o)

 
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