Geschrieben von cube am 18.12.2020, 8:06 Uhr |
Probleme mit dem KV
Die Geschlechtsumwandlung im Post mal außen vor gelassen - es ist irrelevant, was du vom Vater hältst: euer Kind hat ein Recht auf Umgang und solange er das Kindeswohl nicht gefährdet, wird er den auch einklagen können. Und selbst wenn er aktuell alleine nicht mit dem Kind sein sollte, wird er eben betreuten Umgang bekommen (können).
Was nicht funktionieren wird ist, ihn einfach irgendwie "ungeschehen" zu machen - immerhin hat es gereicht, um ein Kind zusammen bekommen zu wollen.
- Probleme mit dem KV - Mathilda1991 17.12.20, 15:56
- Re: Probleme mit dem KV - spiky73 17.12.20, 16:22
- Re: Probleme mit dem KV - Mathilda1991 17.12.20, 16:53
- Re: Probleme mit dem KV - spiky73 18.12.20, 2:03
- Re: Probleme mit dem KV - Zwergenalarm 18.12.20, 13:06
- Re: Probleme mit dem KV - spiky73 18.12.20, 2:03
- Re: Probleme mit dem KV - Mathilda1991 17.12.20, 16:53
- So eine netter Troll.... - Limayaya 17.12.20, 16:51
- Re: So eine netter Troll.... - Mathilda1991 17.12.20, 16:54
- Re: So eine netter Troll.... - Limayaya 17.12.20, 17:53
- Re: So eine netter Troll.... - Mathilda1991 17.12.20, 16:54
- Re: Probleme mit dem KV - cube 18.12.20, 8:06
- Re: Probleme mit dem KV - spiky73 17.12.20, 16:22
Ich möchte mich trennen
Soldaten Vater will Unterhalt schmälern wegen Entfernung zur Kaserne ....
Hilfe, eine freundin hat probleme, kann wer helfen?
Väter sind auch gegen ihren Willen zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet
Wenn nicht das aber wäre....
Kindsvater wegen Unterhalt anzeigen
Unterhaltsvorschuss
Schaffe ich das?
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