Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von cube am 18.12.2020, 8:06 Uhr

Probleme mit dem KV

Die Geschlechtsumwandlung im Post mal außen vor gelassen - es ist irrelevant, was du vom Vater hältst: euer Kind hat ein Recht auf Umgang und solange er das Kindeswohl nicht gefährdet, wird er den auch einklagen können. Und selbst wenn er aktuell alleine nicht mit dem Kind sein sollte, wird er eben betreuten Umgang bekommen (können).

Was nicht funktionieren wird ist, ihn einfach irgendwie "ungeschehen" zu machen - immerhin hat es gereicht, um ein Kind zusammen bekommen zu wollen.

 
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