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Geschrieben von steffJ am 18.12.2005, 19:47 Uhr

Pflichten beim gemeinsamen Sorgerecht?

Hallo

hab da mal ne Frage. Mein Exmann und ich sind geschieden und haben eine gemeinsame Tochter. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Er fordert von mir nun das er mit zu schulischen Veranstaltungen (weihnachsfeier usw) möchte und auch mit zum Elternsprechtag.

Bin ich dazu verpflichtet ihn da mit zu nehmen...für mich wäre es eine riesen Qual den es ist für mich unzumutbar mit dem Mann irgendwo gemeinsam zu sein.

Bitte um einen Rat

Gruss
Steff

 
8 Antworten:

Re: Pflichten beim gemeinsamen Sorgerecht?

Antwort von LoveMum am 18.12.2005, 20:15 Uhr

Hallo!

Ich denke schon, daß du ihn mitnehmen "musst" wenn es sein Wunsch ist.
Es geht ihm um eure Tochter und sie freut sich sicherlich, wenn Papa mit- geht. So schwer es dir fällt: Denke bitte nur an euer Kind und stelle deine Gefühle in den Hintergrund.
Ich persönlich wäre froh, wenn der Vater meiner Kinder auch so ein Interesse zeigen würde.
LG Heike

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Re: Pflichten beim gemeinsamen Sorgerecht?

Antwort von babyproject am 18.12.2005, 20:24 Uhr

sei doch froh daß er an Eurer Tochter soviel Interesse zeigt ich hab mit meinem Exmann auch gemeínsames Sorgerecht und ich wär ab und an froh wenn er dadurch auch Pflichten hätte, z.B. mir den Kleinen mal zu nehmen wenn ich auf Dienstreise muss oder so das tut er nie und er muss es auch nicht er darf wenn er möchte soviel zu gemeinsam... ich finde es gut von Deinem Exmann ehrlich!

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Re: Pflichten beim gemeinsamen Sorgerecht?

Antwort von Kirs am 18.12.2005, 20:33 Uhr

Hallo,

also soweit ich weiß hat er schon das Recht bei solchen Sachen mitzugehen. Aber ich kann auch voll verstehen das Dir das sehr schwer fällt. Es kommt ja immer darauf an wie eine Trennung gelaufen ist.

Deiner Tochter zuliebe würde ich das auch zulassen (so schwer es auch fällt). Aber ihr müßt ja nicht zusammen hinfahren bzw. Du kannst wohl nur versuchen ihm bei solchen Veranstaltungen so gut es geht aus dem Weg zu gehen.

LG Kirs

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Re: Pflichten beim gemeinsamen Sorgerecht?

Antwort von steffJ am 18.12.2005, 21:40 Uhr

dazu muss ich ja noch sagen, in den ganze 3 jahren kindergarten ist er zu keiner veranstaltunge mitgegangen hat ihn nen s...... interesiert. Und wenn mal eine Schulveranstaltung an dem WE statt finden wo die Maus bei ihm ist, dann hat er schon was vor und geht nicht mit ihr da hin obwohl sie gerne wollte.

Jetzt fordert er nur die Sachen, weil ich beim Anwalt gewesen bin und mir mehr unterhalt zusteht als er bisher gezahlt hatte. Es ist ein reiner Rache Akt von ihm...weil er genau weiss das es mich ärgert.

:(

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Re: Pflichten beim gemeinsamen Sorgerecht?

Antwort von berita am 18.12.2005, 22:06 Uhr

Lass dich nicht aergern. Soll er doch zu solchen Veranstaltungen gehen - du kannst ihn ansonsten ja ignorieren. Wie du ihn beschreibst, schneidet er sich damit sogar ins eigene Fleisch, weil er eigentlich keinen Bock darauf hat.

LG
Berit

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RE: So wie du es beschreibst

Antwort von Nina3 am 19.12.2005, 7:09 Uhr

geht es ihm nur dadrum "sein Recht" zu bekommen. Das er sich dann tatsächlich auf irgend einer Veranstaltung blicken lässt oder scharf drauf ist, dadran teilzunehmen würde ich arg bezweifeln.....

Ich würd ihn dann auch gleich ein paar Mal in die Pflicht nehmen und ihm da ganz bewusst mit auf den Keks gehen ("denkst aber an den Elternsprechtag...") und ich denke, die Motivation da tatsächlich mit zu gehen, wird gaaanz schnell wieder verfliegen. Glaube nämlich nicht an den Sinneswandel, dass es ihn dann tatsächlich aus heiterem Himmel plötzlich wirklich interessiert.....

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Re: RE: So wie du es beschreibst

Antwort von kleened am 19.12.2005, 9:22 Uhr

ich kann dich schon verstehn,bin auch froh wenn ich meinen Ex nur von hinten seh.Kaum rennt man zum Anwalt schon ist er wieder der tollste der Welt (für ihn).
Ich würde auch vorschlagen,sag ihm paarmal Bescheid ,das da was ist.Ich könnte fast drauf wetten,das er das höchstens 2 mal macht und dann die Nase voll hat.
Oder mal ganz frech,leg die Termine (bei denen es geht)doch so,wo du weisst,das er arbeiten ist und eh nicht kann-kannst du ja dann nix dafür.
Aber bitte zeig ihm nicht,das es dich ärgert,um so mehr freut er sich.

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Re: Pflichten beim gemeinsamen Sorgerecht?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.12.2005, 13:09 Uhr

Mein Ex hat auch gefordert, daß ich ihm Bescheid sage. Also habe ich ihm getreulich alle Termine per SMS (Nachweis!!!!) mitgeteilt.

Ein paar Mal war er auch dabei - und ich vermute, es war die Hölle für ihn. Ich habe superguten Kontakt zu allen Eltern, LehrerInnen und ErzieherInnen, weil ich seit Ewigkeiten im Elternbeirat bin. Ihn kennt kein Mensch. Er war z.B. bei einer Klassenwanderung dabei. Ich habe mich angeregt mit allen möglichen Menschen unterhalten, die anderen Kinder haben mich mit Namen begrüßt, er ist mißmutig und wie das fünfte Rad am Wagen nebenhergetrottet. Er wollte dann unsere Kinder überreden, mit ihm zu laufen, aber die wollten natürlich lieber mit den anderen Kindern spielen.

Seitdem kam er nicht mehr mit, und irgendwann hat er sich die "Belästigungen" per SMS wieder verbeten.

Wenn er vorher schon regelmäßig an solchen Veranstaltungen teilgenommen hätte, wäre ich ja gar nicht so genervt gewesen ob seines plötzlichen Interesses. Aber er war ja vorher nie dabei. Es ging nur um das ABR, was zu der Zeit strittig war. Er hatte ja vor Gericht behauptet, daß er IMMER zu solchen Veranstaltungen gegangen ist, und ich NIE. (Deswegen war ich auch im Elternbeirat.)

Ich würde ihn scheißfreundlich zu allen (!!!) Veranstaltungen einladen. Das Problem erledigt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit von selber. Und wenn er tatsächlich Interesse entwickeln sollte, kann es Dir ja nur Recht sein.

Gruß,
Elisabeth.

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