Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 07.04.2011, 10:41 Uhr

Nur mal ein Punkt...

Stimmt, das ist mir gestern auch aufgefallen.

Die Übertragung aller "Kinder" auf der Steuerkarte setzt voraus, dass der Unterhaltszahler seiner Verpflichtung den Kindesunterhalt zu zahlen nicht zu mindestens *grübel* 75% (?) nachkommt.

 
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