Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 07.04.2011, 15:19 Uhr

Einstein, ich muß Dich loben, aber Dir auch in den Allerwertesten treten...

Hallo,

die Idee, noch einmal über das JA zu gehen, war absolut brillant, aus mehreren Gründen. Erstens zeigst Du damit nein für alle mal ganz allgemein und für die relevanten Stellen erkennbar den Willen, Dich gütlich zu einigen, Kompromisse zu suchen und zu finden, und das auch noch in Zusammenarbeit mit dem JA. Zweitens setzt nicht Du sondern das JA dem Berkel die Pistole auf die Brust, das kann das JA nämlich viiiiiiel besser, und drittens ist das im Falle eines Scheiterns dann die solide Grundlage, mit RA (unbedingt!!!) juristisch loszuschlagen, notfalls auch über das Gericht. Deshalb, wie gesagt, absolut brillant! ^

In den Ar... treten muß ich Dich dafür, daß Du evtl. dann doch den Kopf einziehst. Im Grunde willst Du Klarheit und Ruhe für Eure Kinder, letztlich auch für Dich. Dann gehe dafür aber irgendwann auch auf die Barrikaden, Mädel.

Da bereitest Du die juristische Auseinandersetzung so klasse vor, um dann im Vorwege mit der weißen Fahne zu erscheinen... Nein, setze Dir Ziele, die Du erreichen willst wie z.B. gerichtlich festgesetzten Umgang samt Umgangsrahmen, also wie die Betreuung auszusehen hat, damit verbunden gleich der Hinweis auf die Aufsichtspflicht, aufgrund seiner Äußerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes seiner Eltern sind diese zur Ausübung der Aufsichtspflicht und damit zur Kinderbetreuung wohl eher nicht mehr fähig.

Ich kann Dir nur raten, in Ruhe Deine Kohorten zu sammeln, damit Du dann gut vorbereitet zum Rechtsanwalt gehen kannst, der dann alles weitere erledigt. Warte jetzt das Intermezzo mit dem JA ab, aber wenn das wieder schiefgeht oder die Wirkung erwartungsgemäß nach einiger Zeit verpufft sein wird, dann zögere nicht mit juristischen Mitteln. Manchmal sind das nun einmal die einzig verbliebenen scharfen Waffen, um im Sinne der Kinder zu handeln.

Liebe Grüße aus Hamburg
Snoopy

 
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