Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.12.2015, 12:46 Uhr

Nein

Was hat das damit zu tun?

VOR der Scheidung ist man ja noch verheiratet, auch wenn man getrennt ist. Da geht es also um die Aufteilung des Familieneinkommens - dafür ist der Trennungsunterhalt da. Die Ehe besteht aber unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht - deswegen haben Kinder mit dem Trennungsunterhalt nichts zu tun.

NACH der Scheidung gibt es kein Familieneinkommen mehr, da wirtschaftet jeder grundsätzlich einzeln. Wenn einer vorher Millionär war und der andere Geringverdiener, dann sind sie das nachher auch wieder. Allerdings kann der Elternteil, der hauptsächlich das gemeinsame Kind betreut, unter Umständen einen Ausgleich einfordern, wenn er dafür finanzielle Nachteile in Kauf nehmen muß - den Betreuungsunterhalt. Den gibt es aber regelmäßig nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes, weil dann das Kind in eine Betreuungseinrichtung gegeben werden und auch der betreuende Elternteil wieder arbeiten gehen kann.

Die Tatsache, daß man nur ENTWEDER Trennungsunterhalt ODER Betreuungsunterhalt bekommen kann, hängt also nicht an der Kinderfrage, sondern an den zeitlichen Abläufen. Das eine gibt es AUSSCHLIESSLICH VOR der Scheidung, das andere AUSSCHLIESSLICH DANACH.

Jetzt verstanden?

Ist Dein Mann so ein Großverdiener - oder wie kommst Du auf die Idee, daß es beides geben könnte? Die meisten Männer verdienen kaum genug, um überhaupt Betreuungsunterhalt in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zahlen zu können.

 
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