Geschrieben von nightingale am 23.08.2012, 0:04 Uhr |
Nein!
mit verlaub, das ist blödsinn.
kindergeld ist primär keine zuwendung des staates sondern ein steuerfreibetrag. unterhaltszahler erhalten in der regel das halbe "kindergeld" weil sie beträge ihres einkommens an andere abführen und deshalb nicht vergleichbar sind mit ähnlichen kinderlosen einkommensempfängern, die solches nicht tun müssen.
es entspricht einfach dem gebot der steuerlichen gleichbehandlung.
wenn sie darüber hinaus noch weiteres geld aufwenden ist das reden darüber durchaus legitim, denn die unterhaltstabellen aus düsseldorf enthalten sich konsequent der frage was sie eigentlich an "umgangskosten" abdecken. "umgangskosten" kennt das steuerrecht, aus dem das kindergeld resultiert, dagegen nicht.
lg
nightingale
- Unterhaltskürzung durch vater wg, urlaub..? - Keks10 20.08.12, 20:13
- Re: Unterhaltskürzung durch vater wg, urlaub..? Nein, ist nicht rechtens, owT - fille 20.08.12, 20:18
- Nö - Ikmam 20.08.12, 20:37
- Re: Nein! - Holly Friday 20.08.12, 20:49
- Re: Nein! - nightingale 23.08.12, 0:04
- nein - chartinael 20.08.12, 21:11
- Re: Unterhaltskürzung durch vater wg, urlaub..? - LillyK 22.08.12, 14:28
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