Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von mama.frosch am 04.10.2012, 14:30 Uhr

nein: ab 1.11.

bekommst DU mehr, weil IHR eine bedarfsgemeinschaft seid, er mit eingerechnet wird und du halt die antragstellerin bist. das geld ist aber für euch beide! - bzw. das was du mehr bekommst ergibt sich daraus, dass es sein anteil ist!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.