Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 16.01.2019, 11:09 Uhr

Negativbescheinigung

das ging tatsächlich auch hier sehr schnell.
Allerdings spinnert man dafür an anderer Stelle wieder rum.

Die UHV-Stelle (die mit uns seit 8 Jahren zu tun hat) hat mich neulich angeschrieben und zwei Anträge zum Ausfüllen beigelegt, ob das Kind noch UHV-berechtigt ist. Dagegen hab ich ja nichts einzuwenden; kann ja auch sein, das Kind hat mit 15 ne Ausbildung angefangen :)

Naja, nachweisen muss ich wiederholt, dass der KV tot ist. Und bitte die Sterbeurkunde beilegen. Die dem JA inzwischen in allen Abteilungen, und gerade in der UHV-Stelle, vorliegt. Gähn.

 
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