Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 05.09.2012, 12:45 Uhr

Namensgebung

Er hat keine Handhabe, die Vaterschaft vor der Geburt anzuerkennen, wenn du das nicht willst. Schliesslich wäre er in der Beweislast und kann es nun mal nicht beweisen ohne dass im Mutterleib ein Gentest gemacht wird.

Sorgerecht kriegt er nur, wenn du es ihm gibst.

 
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