Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 04.09.2012, 19:22 Uhr

Namensgebung

Ich gehe mal davon aus das ihr nicht verheiratet seid, sondern das gemeinsame Sorgerecht beim Großen gemeinsam festgelegt habt?

Wenn ja, dann müsst ihr bei Kind 2 die Vaterschaft sowieso wieder anerkennen lassen (würde ja bei Familienstand verheiratet entfallen, weil er automatisch der Vater wäre) und das gemeinsame Sorgerecht müsstet ihr dann sowieso wieder neu fest legen...

und wenn das alles so ist, dann würde ich mit dem Ganzen bis nach der Geburt warten... dann legst du den Namen fest und der kann danach nicht mehr geändert werden...

 
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