Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 05.09.2012, 8:11 Uhr

Namensgebung

Vaterschaft und Sorgerecht sind 2 Paar Schuhe, du wirst nach beiden gefragt und das hat er auch beim 2. Kind nicht automatisch... er kann sich das natürlich einklagen und wird wohl auch gute Karten haben...

Er kann zum Jugendamt gehen und vor der Geburt den Antrag stellen... du wirst dann angeschrieben und danach befragt... bist aber nicht verpflichtet darauf vor der Geburt des Kindes zu antworten... mach dir keine Sorgen...

 
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