Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RayJay am 04.09.2012, 18:33 Uhr

Namensgebung

Hallo. Habe eine Frage.
Also, kurz Vorgeschichte um es zu erklären.
Habe einen Sohn, bin schwanger und alleinerziehend. Beide Kinder sind vom selben Vater. Für den großen haben wir gemeinsames Sorgerecht, was wir ja für den kleinen dann automatisch auch hätten (soweit ich das verstanden hab), sobald wir die Vaterschaft anerkennen lassen würden. (Seh ich das so richtig?)

Müssen sich dann beide Eltern bei gemeinsamen Sorgerecht einig sein über den VorNamen des Kindes, wenn er in die Geburtsurkunde eingetragen wird? Also müssen beide unterschreiben? Was wenn sie sich nicht einigen können? (Oder der Vater aus reiner Bosheit sowieso gegen alles ist was die Mutter schön findet)?

Und wenn ich / wir die Vaterschaft nicht vor der Geburt anerkennen lassen, kann ich dann den Vornamen alleine entscheiden? Und wenn wir dann nach der Namensgebung noch Vaterschaftsanerkennung machen, kann doch nichts mehr geändert werden, oder?

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das alles richtig verstanden hab... Wär über Antworten sehr dankbar :-)

Also, würde das gehen, dass ich die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt und vor der Namensgebung nicht unterschreibe, den Namen dann alleine entscheiden darf und danach dann die Vaterschaft anerkenne?

 
13 Antworten:

Re: Namensgebung

Antwort von Patti1977 am 04.09.2012, 18:35 Uhr

anerkennung vaterschaft udn gemeinsame sorgerecht sind zwei paar schuhe. das eine bedingt das andere nicht automatisch.

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Re: Namensgebung

Antwort von RayJay am 04.09.2012, 18:42 Uhr

auch nicht, wenn er schon das Sorgerecht für unser anderes Kind hat? Und hat Namensgebung überhaupt was mit Sorgerecht zu tun? Weißt du da was? Ich bin manchmal echt überfordert mit diesen bürokratischen Regelungen :-(

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Re: Namensgebung

Antwort von mf4 am 04.09.2012, 18:49 Uhr

Bei Vergabe des Namens (was ja meist schon im Kreißsaal geschieht... und ich nehme an, dein Ex ist nicht bei der Geburt dabei)... fragt doch sicher keiner, ob der Vater mit dem Namen einverstanden ist. Hab ich noch nie gehört und da ich 2 Kinder mit Vater im Kreißsaal auf die Welt brachte und 2 allein hat mich auch noch nie jemand gefragt, ob beide den Namen gut finden.

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Re: Namensgebung

Antwort von RayJay am 04.09.2012, 19:00 Uhr

Die Geburt wird zu Hause stattfinden (ohne Vater) und der Name muss dann die nächsten Tage im Standesamt bekanntgegeben werden, wo dann die Geburtsurkunde erstellt wird... So war das jedenfalls bei meinem ersten Sohn, und den Zettel mussten wir glaub ich beide unterschreiben (soweit ich mich erinnern kann)

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Re: Namensgebung

Antwort von mf4 am 04.09.2012, 19:02 Uhr

Google sagt:

Die Mutter wählt den Vornamen alleine, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und die elterliche Sorge nicht gemeinsam ausüben (Art. 37 Abs. 1 ZStV).

Ob ihr das gemeinsame SR habt oder nicht weiß ich allerdings nicht.

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Re: Namensgebung

Antwort von susafi am 04.09.2012, 19:22 Uhr

Ich gehe mal davon aus das ihr nicht verheiratet seid, sondern das gemeinsame Sorgerecht beim Großen gemeinsam festgelegt habt?

Wenn ja, dann müsst ihr bei Kind 2 die Vaterschaft sowieso wieder anerkennen lassen (würde ja bei Familienstand verheiratet entfallen, weil er automatisch der Vater wäre) und das gemeinsame Sorgerecht müsstet ihr dann sowieso wieder neu fest legen...

und wenn das alles so ist, dann würde ich mit dem Ganzen bis nach der Geburt warten... dann legst du den Namen fest und der kann danach nicht mehr geändert werden...

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Re: Namensgebung

Antwort von RayJay am 04.09.2012, 22:40 Uhr

danke, ok, so mach ich das. Ich dachte nur, dass es vielleicht so ist, dass er nach Vaterschaftsanerkennung automatisch auch das Sorgerecht hätte, weil man es nicht nur für ein Kind haben kann... aber vielleicht hab ich mich geirrt. Hoffe nur, er erkennt die Vaterschaft dann nach Geburt und Namensgebung noch an :-)

Könnte er auch drauf bestehen, dass die Vaterschaft noch vor der Geburt anerkannt wird?

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Re: Namensgebung

Antwort von Keldana am 05.09.2012, 0:21 Uhr

Wie soll man denn eine Vaterschaft anerkennen, wenn das Baby noch nicht einmal geboren ist ?

Bei meinem Sohn bin ich jedenfalls alleine zum Standesamt und habe den Name OHNE die Mutter eintragen lassen. Da wurde nicht nach gefragt, ob jemand vielleicht nicht einverstanden ist.

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Re: Namensgebung

Antwort von susafi am 05.09.2012, 8:11 Uhr

Vaterschaft und Sorgerecht sind 2 Paar Schuhe, du wirst nach beiden gefragt und das hat er auch beim 2. Kind nicht automatisch... er kann sich das natürlich einklagen und wird wohl auch gute Karten haben...

Er kann zum Jugendamt gehen und vor der Geburt den Antrag stellen... du wirst dann angeschrieben und danach befragt... bist aber nicht verpflichtet darauf vor der Geburt des Kindes zu antworten... mach dir keine Sorgen...

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wie meinst du das?

Antwort von susafi am 05.09.2012, 8:13 Uhr

Ohne die Mutter? Ich glaube kaum... da könnte ja jeder Mann kommen und irgendwelche Namen von angeblichen Kindern angeben?

Und eine Vaterschaft kann man vor der Geburt machen... nur mal so zur Info...

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Re: Namensgebung

Antwort von Pamo am 05.09.2012, 8:28 Uhr

Bei alleinigem SR der Mutter bestimmt sie den Vornamen. Das Kind muss allerdings denselben Nachnamen tragen wie seine Geschwister mit demselben Vater.

Bei gemeinsamem Sorgerecht bestimmen beide Eltern zusammen den Vornamen, also müssen beide unterschreiben. In der Praxis habe ich allerdings von vielen Fällen gehört, wo ein Elternteil das ohne den Partner "erledigte". (Dies wissend, habe ich damals meinen Mann gewarnt nichts ohne mich zu unterschreiben oder es gäbe gewaltigen Ärger. Und siehe da, prompt stimmt zunächst etwas mit dem Namen nicht was mein Mann gar nicht gesehen hat. Zweimal musste die Krankenhausurkunde geändert werden, bis die genau das eintrugen was wir vorher SCHRIFTLICH festgelegt hatten.)

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Re: Namensgebung

Antwort von Pamo am 05.09.2012, 12:45 Uhr

Er hat keine Handhabe, die Vaterschaft vor der Geburt anzuerkennen, wenn du das nicht willst. Schliesslich wäre er in der Beweislast und kann es nun mal nicht beweisen ohne dass im Mutterleib ein Gentest gemacht wird.

Sorgerecht kriegt er nur, wenn du es ihm gibst.

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Re: Namensgebung

Antwort von RayJay am 05.09.2012, 21:53 Uhr


vielen vielen Dank für eure Antworten!!! Jetzt bin ich wirklich beruhigt!

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