Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 04.09.2012, 19:02 Uhr

Namensgebung

Google sagt:

Die Mutter wählt den Vornamen alleine, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und die elterliche Sorge nicht gemeinsam ausüben (Art. 37 Abs. 1 ZStV).

Ob ihr das gemeinsame SR habt oder nicht weiß ich allerdings nicht.

 
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