Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Keksraupe am 27.01.2010, 16:41 Uhr

Namensänderung (vom Vaternamen auf Mutternamen)

hey

als ich 18 war, habe ich zugestimmt, dass meine (damals einjährige) Tochter den Namen des vaters bekommt.


Dies führt jetzt, wo ich ae bin, zu einigen schwierigkeiten, u.A. muss ich mich z.B in den Ferien, wenn NotHortplätze sind, ausweisen, um mein kind abzuholen, und schon wird gefragt, wer ich sei, ich würde ja nicht wie das Kind heißen, also muss ich jedesmal nen Zettel vom Jugendamt dabei haben, dass ich das alleinige SR habe, sonst lassen die mich garnicht erst zum kind (wenn am nächsten tag ne andere Betreuuerin da ist, beginnt das Siel von vorne)

Auch wenn ich sie zum Arzt bringe, irgendwo anmelde oder Kontoinformationen haben möchte, jedesmal muss ich den zettel vom Jugendamt vorzeigen, Geburtsurkunde würde auch gehen, die will ich aber nicht dauernd mitschleppen (auch nicht in Kopie).

Jetzt sagt meine Tochter selbst, si emöchte lieber wieder so heißen wie ich, der nawme sei schöner.

Ich weiß, dass der KV dem zustimmen muss, wenn wir den Namen wieder ändern möchten.

WO aber stele ich den Antrag auf Namensänderung (Standesamt?)? Muss ich das begründen? Muss ich die Kleine mitnehmen (damit sie selbst sagen kann, wie sie heißen möchte?) Schicken die dann an den KV einen Brief, oder muss ich das vorher schon machen?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.