Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 27.01.2010, 18:00 Uhr

Namensänderung (vom Vaternamen auf Mutternamen)

Loesungsvorschlaege habe ich keine, nur Mitgefuehl. Wie absolut nervig.

Und meckern moechte ich: Ein gemeinsamer Name sagt nichts ueber Erziehungsberechtigung, Ehestand oder auch nur Verwandtschaftsverhaeltnis aus. Mich wundert es, dass nicht bei Anmeldung in KiTa, Krankenhaus, Arzt eine verbindliche Auskunft gegeben wird und damit hat es sich. Umgekehrt waere ich empoert, wenn der Kindergarten mein Kind jemandem mit dem Namen "Mueller" mitgaebe, nur weil sie auch "Mueller" heisst! So kann es also nicht gehen.

Weder mein Mann noch ich heissen wie unser Kind und wir haben noch nie Probleme gehabt. Auch wenn wir alle gemeinsam "Schmidt" hiessen, wuerde das weder bedeuten, dass wir sorgeberechtigt sind noch dass wir verwandt sind. Wenn mich jemand mal ausnahmsweise fragt, warum mein Mann und ich nicht denselben Nachnamen hat, dann antworte ich: "Weil wir keine Geschwister sind." Das stopft den meisten das Maul.

Das Problem, dass du die Negativbescheinigung vom Jugendamt mit dir fuehren muesstest, haettest du ggfs. auch wenn ihr denselben Namen habt.

Ich plaediere sowieso dafuer dass jeder seinen Namen behaelt und fertig.

 
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