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Geschrieben von annikala am 01.07.2005, 14:27 Uhr

nach 5 monaten funkstille meldet er sich wieder und will sein Kind für 4 Tage haben???

Hi,
wie oben schon beschrieben mein Problem.
Der Hit aber ist, dass seine neue Frau mich angerufen hat und die mir noch brühwarm erzählte,d ass sie in Spanien in Urlaub waren.
Toll oder? Find ich klasse. Ich weiss nicht wie ich mein Kind ernähren soll und mein werter (immer noch in Deutschland) Gatte macht Urlaub mit seiner liebsten.
Dass ich die Miete, die Pampers und kaum etwas auf den Tisch zum Essen bringen kann und er macht Urlaub.

Und nun?! Soll ich ihm, obwohl er 5 Monate nix von sich hören lies (keine email, kein Telefon nix nix nix) sein Kind geben??
Ich habe ihm vorgeschlagen, dass wir uns heute auf einem Fest treffen und er sich dem Kind nochmal annähern kann.....
HIIIILFE!

lg annika

 
3 Antworten:

Re: nach 5 monaten funkstille meldet er sich wieder und will sein Kind für 4 Tage haben???

Antwort von kleinerRubin am 01.07.2005, 14:36 Uhr

Würd ich nicht machen. Ein Kind ist kein Spielzeug auf das Mann je nach Belieben zurückgreifen kann.

Schaut lieber das ihr euch regelmässig treffen könnt damit er etwa alle 2 wochen sein Kind sehen kann.

Würd auch erstmal ne Annäherung versuchen und nicht gleich das Kind für 4 Tage zu ihm geben. Verantwortung scheint er ja nicht tragen zu können.

Rubinchen

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Re: nach 5 monaten funkstille meldet er sich wieder und will sein Kind für 4 Tage haben???

Antwort von monavb am 01.07.2005, 14:46 Uhr

Hallo!
Vielleicht ein nettes Anliegen des KV?!
Würde ich aber nicht machen, 5 Monate sind echt lang.
Dein Kind scheint ja auch noch klein zu sein (lese ich raus wegen Pampers), da können 5 Monate zu echten Gedächtnislücken führen.
Meint er es ernst, wird er sicher zustimmen, dass ihr erst mal in Ruhe (sofern möglich) redet, sonst mit Hilfe.
Geht er nicht drauf ein, ist dieser Versuch wohl nur ein zartes Windei!!!

Wünsche dir und deinem Kind dafür alles Gute!

Simone

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Re: nach 5 monaten funkstille meldet er sich wieder und will sein Kind für 4 Tage haben???

Antwort von alberto_miguel am 02.07.2005, 13:36 Uhr

schwierige sache.
wenn er die vaterschaft anerkannt hat und somit besuchsrecht hat musst du,es sei denn es gibt trifte gründe die das verhindern.
ansonsten sagen beamte,häufig besuchsrecht zu verweigern geht erst nach 2 jahren ohne jedlichen kontakt.
du kannst aber das jugendamt drum bitten das jemand als begleitperson (nennt man glaube dann beträutesbesuchsrecht) bei dem treffen dabei ist.
wenn dein ex arbeitet und genug verdient um den regelsatz zu zahlen (eigenbedarf darf nicht unterschritten werden) ,kannst du ihn verklagen zum zahlen.
mütter sind in deutschland dazu verpflichtet den unterhalt fürs kind zu erwirken.

hoffe konnte helfen

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