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Geschrieben von jule1973 am 16.09.2012, 23:44 Uhr

Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Hallo liebe leute,

gern würd ich hierzu mal eure meinungen erfragen. ein mann (in beziehung) beginnt eine affäre mit einer ebenfalls in beziehung lebenden frau, weil die beziehung schlecht läuft. beide sind sich einig, das es eine reine sexbeziehung ist. es kommt wie es manchmal kommt, die frau wird schwanger. sie entscheidet sich für das kind, der kindsvater wird erst später eingeweiht. aus fairness und wunsch des kindsvaters gibt sie ihn behördlich nicht an.

nun meine frage: wie seht ihr das, muss ein ungewollter vater sich um sein kind kümmern, ganz gleich von den umständen der zeugung? oder kann er sich stets darauf berufen, das kind nicht gewollt zu haben, somit kann man von ihm nix erwarten? das kind ist mittlerweile 2 jahre und kennt den vater nicht. jedoch haben mutter und vater noch kontakt.

wie seht ihr das?

 
49 Antworten:

Moralisch oder rechtlich?

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.09.2012, 23:47 Uhr

o.T.

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Re: Moralisch oder rechtlich?

Antwort von jule1973 am 16.09.2012, 23:48 Uhr

beides und überhaupt.

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Re: Moralisch oder rechtlich?

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.09.2012, 0:29 Uhr

Moralisch: Meiner Ansicht nach ja.

Rechtlich: Nein.

Überhaupt: Verstehe ich nicht - welche "Instanz" bleibt da noch?

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von spiky73 am 17.09.2012, 0:36 Uhr

hallo jule,

die konstellation, aus der meine kleine tochter entstanden ist, ist ein klein wenig anders, es war ein one-night-stand.
und ruecksicht hin oder her, mir waren die befindlichkeiten des vaters, nachdem das kind in den brunnen gefallen, der braten in der roehre war, ziemlich wurscht.
ich hatte den kontakt gesucht, ihm von der schwangerschaft erzaehlt, er hat es vorgezogen, sich unsichtbar zu machen.
also habe ich den weg ueber das jugendamt gewaehlt, beistandschaft einrichten und vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. er hat sich ja nie dazu geaeussert, also konnte es mir wurscht sein, ob ihm das recht ist oder nicht (mir war es eben recht, lach).

bis heute hat er sich nicht mehr hier gemeldet. er koennte, wenn er wollte, ich waere die letzte person, die ihm kontakt zu seinem kind verwehrt. aber ich trage ihm das kind auch nicht hinterher.

von meiner warte aus gesehen muss er sich aber nicht melden, ICH bin nicht erpicht darauf.
wie es das kind (knapp 5) irgendwann bewerten wird, weiss ich nicht, bisher ist sie ein kleiner sonnenschein, wird geliebt, und scheint auch bisher unter der vaterlosigkeit nicht zu leiden, eine feste maennliche konstante in ihrem leben ist mein vater, dann gibt es da noch meinen bruder (ihr taufpate), der sich regelmaessig kuemmert (meine beiden anderen brueder leben weit weg und sind etwa 1-2 mal im jahr hier, aber dann werden auch sei angehimmelt und mit beschlag belegt). und am partner meiner freundin hat sie ebenfalls einen narren gefressen.

wenigstens hat sie dadurch, dass ich die vaterschaft habe feststellen lassen, den vorteil, irgendwas greifbares (naemlich schriftliche unterlagen mit zwar spaerlichen, aber dennoch vorhandenen informationen den vater betreffend) in der hand zu haben. ob sie jemals den drang verspueren wird, ihn aufzuspueren - keine ahnung. aber meine derzeitige einschaetzung ist, dass ER darueber ganz sicher nicht in jubel ausbrechen wuerde.

lg, martina.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Skyla am 17.09.2012, 0:49 Uhr

Sehe das ähnlich:

Er kann "eigentlich" nicht "belangt" werden, wenn ihm ein Kind "untergeschoben" wird (einem Mann - egal wem jetzt mal). WENN - denn: Es ist ja Verhütung immer eigentlich Sache von beiden - wenn also ein Mann ganz sicher gehen will, kein Kind zu zeugen, so wird er IMMER ein Kondom benutzen und IMMER darauf bestehen, weil das für ihn die einzige Möglichkeit zur "Geburtenkontrolle" ;) ist.
Tut/tat er das nicht, kann er nicht die Frau alleine verantwortlich machen, wenn doch was passiert ist - was beide eigentlich nicht wollten, nicht beabsichtigten.
Erst recht dann nicht, wenn die Frau selbst verhütet hat und dabei etwas schiefging (ja, das gibt es - bspw. bei der Spirale, aber natürlich auch bei diversen anderen Methoden - außer der Pille und Hormonspritze vlt.).

Ja, ethisch gesehen, sollte er selber - dieser unfreiwillige Vater - sich dem KIND (!) (nicht der Mutter!) gegenüber verantwortlich 1. fühlen, 2. VERHALTEN.

Und dann halt das Kind:
JEDES Kind hat ein Recht auf Information (echte, wahre, richtige) über seine Herkunft - wer also zumindest seine leiblichen Eltern sind, hat auch das (zumindest theoretisch vorhandene ;) ) Recht auf Umgang mit beiden Eltern (egal, ob diese zusammenleben oder nicht, freiwillig/geplant/beabsichtigt Eltern wurde oder nicht).

Und das wird überhaupt der Knackpunkt eines Tages sein: Das Kind, seine eventuellen bis wahrscheinlichen ;) Fragen, seine Emotionen, sein Identitätsgefühl usw.

Ausschlaggebend, ist, wie das Kind dann aufwächst, ob es also eben auch andere Bezugspersonen hat, ob es "gut" aufwächst, ob es auch männliche Bezugsperson(en) hat usw.

Aber irgendwann (meist schon vor der Pubertät, spätestens in der Pubertät, manchmal auch erst längere Zeit nach der Pubertät - nicht selten: ein Leben lang!) fragen sich diese Kinder aber selbst (im schweigenden Zwiegespräch) vieles - und denken an den unbekannten Elternteil, idealisieren ihn nicht selten, haben ein Problem mit der eigenen Identität - es fehlt halt die andere Hälfte der "Wurzeln", des "Ursprungs" - woher hat man dieses oder jenes (Augenfarbe, Körperstatur ..., aber auch Wesenszüge, Eigenarten - es ist schon einiges doch "erblich") und vor allem, wenn man mit dem Elternteil, bei/mit dem man aufwuchs, eher wenige Gemeinsamkeiten hat!
Man wird dann lebenslang auf der Suche sein - oder eben so lange, bis man den unbekannten Elternteil "gefunden", kennengelernt, erlebt hat, ihm "begegnet" ist (vor allem also auch: emotional - nicht nur physisch ...).

Es gibt nur verschiedene Arten, damit umzugehen - manche (oft Männer ;) ) verdrängen das oder sagen, sie wollen das gar nicht wissen, es interessiere sie nicht, sie hätten schon längst damit abgeschlossen ... (was zumeist nicht stimmt, gar nicht möglich ist!) oder halt zu suchen ... oder einfach "zu leiden" (und das in Psychotherapie aufzuarbeiten oder mit anderen Betroffenen ...).

Wichtig wäre halt, dass das Kind wenigstens den "Vater" doch mal sehen oder am besten auch mal kennenlernen kann - einfach um eben schon mal optisch "ein Bild" von ihm zu haben, einen Eindruck - vlt. auch ein Gefühl - auch, wenn es ein negatives ist - alles ist besser als: NICHTS! ;)

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von mf4 am 17.09.2012, 8:07 Uhr

Spätestens, wenn das Kind wissen will, wer der Vater ist (und das wird kommen) dann haben beide ein Problem und sie muss dem Kind Rede und Antwort stehen. Wenn ihr der Schutz des Vaters wichtiger ist als ihr Kind kann sie auch weiterhin lügen. Ich hoffe sie verdient auch ne menge Kohle, dass sie das ganze Leben des Kindes die nächsten ca. 20Jahre allein finanzieren kann.

Den Vater verschweigen aber quasi hinter dem Rücken des Kindes Kontakt zu pflegen finde ich ehrlich gesagt schon zum Kotzen.

Eine reine Sexbeziehung und ganz sicher war es eines der Millionen trotz-Pille-Kinder

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Pamo am 17.09.2012, 8:28 Uhr

Meint er, das Kind kann etwas dafür dass es in einer Sexaffaire entstanden ist? Soll es deswegen keinen Umgang mit ihm haben dürfen?

Meine Meinung: Wer nicht verhütet, nimmt ein Kind billigend in Kauf und sollte dazu stehen.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von mf4 am 17.09.2012, 8:42 Uhr

Ich tippe mal auf Pille aber Antibiotikum oder Durchfall der Klassiker.
Der Perl-Index der Verhütungsmittel sollte unbedingt neu überarbeitet werden.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Pamo am 17.09.2012, 8:49 Uhr

Die wenigsten Männer nehmen die Pille. Der Mann hätte verhüten müssen, wenn er nicht von der Entscheidung der Frau abhängig sein will. Ist doch ganz einfach.

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Fairness?

Antwort von shinead am 17.09.2012, 8:49 Uhr

>>aus fairness und wunsch des kindsvaters gibt sie ihn behördlich nicht an.

Fairness? Der Mann hat offensichtlich nicht verhütet, ist also genauso für das Kind verantwortlich, wie die Frau.

Aktuell hat er rechtlich keine Verpflichtungen.
Moralisch hat er sie aber, seit der Geburt.

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Re: Fairness? >> Fairness!

Antwort von Boots2012 am 17.09.2012, 9:10 Uhr

Ich hoffe der Vater ist dann auch so FAIR und zahlt wenigstens Unterhalt.

Aber beim Stichwort Fairness geht's doch auch um die Fairness gegenüber dem Kind?! Wie UNfair ist es bitteschön einen Menschen wissent- und willentlich ohne die Gewissheit um den Erzeuger aufwachsen zu lassen?! Da sind doch BEIDE Eltern in der Pflicht.

Rechtlich ist die Sachlage ja leider klar aber moralisch ist die Geschichte schon sehr verwerflich.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.09.2012, 9:16 Uhr

Am moralisch schlimmsten finde ich, dass Vater und Mutter Kontakt haben und er dennoch das Kind ablehnt.

Wie muss man sich das denn vorstellen ?

Er kommt zum Schäferstündchen wenn das Kind im Bett ist ?
Oder wenn es in der Betreuung ist ?

Ansonsten, wenn sie sich selbst ohne Staat finanzieren kann bitte, muss sie ihn weder angeben, noch Geld fordern.
Auch über die Wurzeln kann das Kind ja dennoch aufgeklärt werden.

Aber jemanden moralisch zur Verantwortung ziehen zu wollen und rechtlich zu decken passt doch nicht zusammen.
Beide verleugnen doch.

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Re: Fairness? >> Fairness!

Antwort von Pamo am 17.09.2012, 9:17 Uhr

Ausserdem sollte er das Kind testamentarisch so bedenken, als sei es juristisch sein Kind.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von kravallie am 17.09.2012, 9:25 Uhr

was ist denn mit dem mann bzw lg der frau, der während der affaire der lg war?
sind die noch zusammen?
denkt das kind, er ist der vater?

moralische verpflichtung? er wíll nicht, dann hat er auch keine pflicht. wer will ihm denn die pflicht auferlegen?

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Skyla am 17.09.2012, 9:43 Uhr

"moralische verpflichtung? er wíll nicht, dann hat er auch keine pflicht. wer will ihm denn die pflicht auferlegen?"

Und da komm ich natürlich wieder ins Spiel ;D -> der Staat! Im Sinne des - genau: "Kindeswohls", weil ein Kind das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung und das Recht auf Umgang mit beiden (leiblichen/biologischen) Eltern hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

Also auch dann, wenn der Vater oder eben der andere Elternteil, bei/mit dem das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, NICHT sorgeberechtigt ist!


Ich habe auch nicht ganz die Sache mit dem Nicht-Nennen des Vaters bei Behörden verstanden - warum sollte er nicht genannt werden? Er IST der leibliche Vater - ob gewollt oder ungewollt - er hätte selbst eine Schwangerschaft vermeiden/ihr vorbeugen können (durch Benutzung von Kondomen) - und die Mutter ist ja offensichtlich bei dieser Beispielgeschichte (reine Affäre, beide in anderweitigen Paarbeziehungen ...) genauso UNFREIWILLIG schwanger geworden - somit haben doch beide die gleiche Ausgangssituation - warum sollte aber also dann NUR die Mutter sich nun um dieses "ungeplante" Kind kümmern (müssen), nicht aber der Vater bzw. der Vater/Erzeuger von allen rechtlichen wie moralischen Pflichten und Verantwortung (gegenüber dem KIND) entbunden werden - und das auch noch von der Mutter des Kindes? ??

Ganz zu schweigen wie gesagt von den RECHTEN DES KINDES, die damit vollständig übergangen werden! Also die Mutter bestimmt über das Kind hinweg, dass es seinen (leiblichen) Vater nie kennen/sehen/"haben" darf/kann -> DAS: geht gar nicht! Wirklich - BITTE NICHT so! !!

Wie oben schon gesagt wurde: wer vögelt, muss halt immer auch damit rechnen, dass im Zweifelsfall doch ein Kind entsteht.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von kravallie am 17.09.2012, 9:51 Uhr

ja und?
das kind hat das recht, den namen des erzeugers zu erfahren, dazu kann die mutter gezwungen werden.

was er hätte tun müssen/können/sollen/wollen im falle des kopulierens ist doch völlig wurscht, niemand wird ihn zum kontakt zwingen können.
das haben zwei mütter mit prominenten geschlechtspartnern und erzeugern schon versucht.
monti lüftner ( der ist mittlerweilen tot ) und udo jürgens.

ich kann mich nicht mehr erinnern, was rausgekommen ist, udo ist ja auch österreicher.
wer will einen erzwungenen vater?
willste ihn fesseln und sein dasein erzwingen?

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Skyla am 17.09.2012, 10:04 Uhr

Na also dazu hab ich ja nun unten schon jede Menge geschrieben - siehe insbesondere, was ich Petra28 aktuell noch mal unter "Irrtümer" geantwortet hatte (sie fragte mich, wie ich mir das konkret vorstelle ...). ;)

Nein, siehe BGB: Ein Kind hat das RECHT AUF UMGANG - nicht bloß auf Namensnennung! ^^

Bloß, dass das halt ein scheinheiliges, heuchlerisches Gesetz ist, weil: das Kind es in der Praxis - bisher - nicht durchsetzen kann - eben! ... ;)

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 10:05 Uhr

kontakt besteht zwischen mutter und vater, er besucht sie auch und sie treffen sich auch unterwegs ab und an mal, aber stets ohne kind.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 10:08 Uhr

die mutter ist vom ehemaligen lebensgefährten getrennt. da er aber vater von den beiden anderen kinder der mutter ist, kommt er ja auch öfters. und da bleibt die kleine maus natürlich nicht außen vor.

und ja, das kind sagt papa zu ihm.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 10:12 Uhr

ich denke mal, an das kind denken hier beide nicht. an umgang zwischen den beiden ist nicht zu denken, denn selbst wenn der vater sich es doch anders überlegt (ist ja nicht unwahrscheinlich, wenn er den kontakt zur mutter hält), wird wohl die mutter sich querstellen. das zeigt sie nämlich schon deutlich.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Skyla am 17.09.2012, 10:16 Uhr

Ja aber warum will die Mutter den Kontakt zwischen dem Kind und dessen leiblichen Vater nicht?

Und mit welchem (moralischen) Recht enthält sie dem Kind bewusst/absichtlich/gewollt den Vater vor? Wodurch, womit rechtfertigt sie das - vor allem mal eines Tages ihrem Kind gegenüber? (Denn das wird sich nicht ewig verheimlichen lassen.)

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 10:23 Uhr

sie äußerte sich mal, das sie das nicht möchte, weil der kindsvater die vaterschaft nicht anerkannt hat bzw auf seinen wunsch, sie ihn nicht angegeben hat. für sie war klar, das er mit dem kind nichts zu tun haben will. er solle auch seine meinung niemals ändern.

es war sein wunsch, kein vater sein zu wollen, denn sie wollte ihn angeben.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Skyla am 17.09.2012, 10:27 Uhr

Verstehe ich immer noch nicht - also macht sie es nur ihm zuliebe -weil er ihr das so abverlangt?

Aber mit so jemandem würde ich doch dann (spätestens) keine Beziehung mehr führen wollen - also auch keine rein sexuelle. ?

Also sie sollte sich wohl erst mal darüber klar werden, was ihre Entscheidung für vor allem langfristige Folgen hat: vor allem: für ihr KIND!

Es kann doch nicht sein, dass sie die Wünsche des Vaters über die Rechte des (ihres!) Kindes stellt? ??

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Leena am 17.09.2012, 10:31 Uhr

"Ich habe auch nicht ganz die Sache mit dem Nicht-Nennen des Vaters bei Behörden verstanden - warum sollte er nicht genannt werden? Er IST der leibliche Vater - ob gewollt oder ungewollt - er hätte selbst eine Schwangerschaft vermeiden/ihr vorbeugen können (durch Benutzung von Kondomen) - ... - somit haben doch beide die gleiche Ausgangssituation - warum sollte aber also dann NUR die Mutter sich nun um dieses "ungeplante" Kind kümmern (müssen), nicht aber der Vater bzw. der Vater/Erzeuger von allen rechtlichen wie moralischen Pflichten und Verantwortung (gegenüber dem KIND) entbunden werden - und das auch noch von der Mutter des Kindes? ??

Ganz zu schweigen wie gesagt von den RECHTEN DES KINDES, die damit vollständig übergangen werden! Also die Mutter bestimmt über das Kind hinweg, dass es seinen (leiblichen) Vater nie kennen/sehen/"haben" darf/kann -> DAS: geht gar nicht! Wirklich - BITTE NICHT so! !!"

Wie schön, dass Du meinst, entscheiden zu können, was "gar nicht geht" und erst recht "nicht so". Du hast ein Recht auf Deine Meinung - aber kein Recht darauf, dass Deine Meinung allgemein als allgemein gültig anerkannt wird.

Im Übrigen - Vater und Mutter haben nicht ganz dieselbe Ausgangslage. Die Mutter kann sich in den ersten 12 Wochen nach Zeugung noch überlegen, ob sie die (ggf. ungewollte) Schwangerschaft beenden lassen möchte. Sie kann also noch einmal "umentscheiden", gewissermaßen. Diese Möglichkeit hat der Vater nicht mehr, nachdem er einmal "seinen Samen gegeben" hat. Er steht dann quasi hilflos daneben und muss die Entscheidung der Frau, wie auch immer sie ausfällt, dann letztlich "annehmen" - auch keine "Gerechtigkeit", oder? Und ein wesentlicher Unterschied. (Wenn Du schon so für Gerechtigkeit ins Feld ziehen möchtest, solltest Du dabei auch ein Recht des Vaters auf Abtreibung auch gegen den Willen der Mutter fordern, das wäre nur konsequent.)

Ansonsten habe ich die "RECHTE MEINES KINDES" auch nicht "vollständig übergangen", und ich habe nicht über mein Kind hinweg entschieden, dass es den leiblichen Vater "nie kennen/sehen/'haben' darf/kann" - DAS war die Entscheidung des Vaters, in unserem Fall.

Mein Kind kennt seine Abstammung, und mein Kind hat Kontakt zur Familie des Vaters, den ich auch fördere, so gut ich kann. Der Vater hat ganz allein entschieden, dass er keinen Kontakt will. Ich habe lediglich seine Entscheidung akzeptiert und eben nicht seine Entscheidung übergangen und quasi mit Gewalt oder mittels staatlicher Gewalt versucht, ihn doch zum Umgang zu zwingen.

Meinst Du wirklich, Väter, die ihre Kinder nicht sehen wollen, mutieren zu verantwortungsvoller, liebevollen Vätern, wenn man sie nur nachhaltig genug zwingt, notfalls mit Erzwingungshaft etc. pp.? Das ist pure Illusion, fürchte ich - jedenfalls in der Mehrheit der Fälle.

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Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.09.2012, 11:11 Uhr

Habe ich die überlesen ?
Vater will Kind nicht, Mutter will Vater nicht am Kind.
Mutter und Vater treffen sich weiter ohne Kontakt von Vater zu Kind.

Welche Rolle hast Du da und wo ist das aktuelle Problem ?

Abgesehen davon dass ich das alles total daneben finde ...

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 11:22 Uhr

die mutter des kindes ist meine freundin. bin übrigens auch die einzige die weiß, wer der vater des kindes ist. es ist halt so, weil die mutter (meine freundin) davon ausgeht, das das das kind dem vater sowieso nicht interessiert, weil er es nicht gewollt hat. ich versuche mich da auch mal in die lage des vaters zu versetzen, der in einer beziehung lebt mit kind. ob meine freundin von ihm erwarten kann/könnte, das er sich auch um dieses kind kümmert. warum man einfach manche kinder weniger liebt, nur weil sie nicht in einer beziehung entstanden sind.

ich unterstütze sie, bin für sie da, aber es ist komisch mit anzusehen, wenn wir ihm über den weg laufen, wenn beide so tun, als wär nichts gewesen. und es darf ja keiner wissen, keiner soll was mitbekommen.

ich wollt halt mal aus sicht des vaters wissen, ob er sich um ein ungewolltes kind kümmern sollte. und ob meine freundin von ihm überhaupt was zu erwarten hätte.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Pamo am 17.09.2012, 11:23 Uhr

"Es kann doch nicht sein, dass sie die Wünsche des Vaters über die Rechte des (ihres!) Kindes stellt? ??"

Natürlich kann das sein.

Der Stecher will keine Verantwortung übernehmen und die Kindsmutter nimmt "Rücksicht" auf seine Wünsche. Das ist kein ungewöhnlicher Fall. Manche Leute gehen eben den Weg des geringsten Widerstands.

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von Leena am 17.09.2012, 11:29 Uhr

"ich wollt halt mal aus sicht des vaters wissen, ob er sich um ein ungewolltes kind kümmern sollte. und ob meine freundin von ihm überhaupt was zu erwarten hätte."

Nun ja, rein rechtlich - wenn sie ihn als Vater nicht angibt, hat sie rein rechtlich von ihm gar nichts zu erwarten. Wenn sie ihn angibt - muss er in jedem Fall im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit Unterhalt zahlen. Das Umgangsrecht würde gegen den Willen des Vaters aber nicht mit staatlicher Gewalt durchgesetzt werden, gibt es auch entsprechende Urteile dazu, z.B. dieses hier (BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04).

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.09.2012, 11:37 Uhr

Also mein ex war auch in einer mir damals nicht bekannten Beziehung mit Kind und ich habe 6 Jahre nichts mehr von ihm gehört.
Ihn aber sehr wohl als Vater angegeben, der er nun einmal ist.
Er hat sich bewusst gegen das Kind entschieden, ich mich bewusst für die Rechte des Kindes.
Abstammung, Erbanspruch etc.

Kontakt oder gar Liebe kann man nicht erzwingen, das geht nicht, und dafür ist mir das Kind auch zu schade, als es ihm hinterher zu tragen.
Er weiß wo wir wohnen, er weiß dass er darf, den Weg muss er gehen.
Ich zumindest kann in den Spiegel schauen.
Was das Kind später daraus macht werden wir sehen, aber es wird niemals entwurzelt werden.

Was will Deine Freundin denn dem Kind erzählen wer der Vater ist ?
Wovon lebt sie ? Macht sie sich strafbar, oder kommt sie ohne Unterhaltsvorschuss und staatliche Leistungen aus ?

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 11:41 Uhr

meine freundin weiß noch nicht was sie ihr mal sagen will. nett wird es sicher nicht.

sie selbst erhält derzeit staatliche leistungen, jedoch kein unterhalt und unterhaltsvorschuss. sie übt einen nebenjob aus, der den unterhalt auffängt.

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von 32+4 am 17.09.2012, 11:43 Uhr

welche staatl. leistungen erhält sie denn?!
irgendwo ist dann das kind ja auch mit drin im topf

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.09.2012, 11:45 Uhr

Also doch Betrug, wenn sie staatliche Leistungen bekommt obwohl bei einem Zweijährigen ja auch der Vater für sie zuständig wäre.

Sehen die sich denn nun nur zufällig auf der Straße, oder treffen die sich richtig bewusst ?

Sorry, aber was ist das für eine Mutter, wenn sie sich weiter zum ... ( was eigentlich ? ) mit ihm trifft, und ihr eigen Fleisch und Blut verleugnet.
Sie genauso wie er.

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 11:54 Uhr

betrug? keine ahnung, warum betrug? für das kind erhält sie keine leistungen, weder von der arge noch vom jugendamt. sie erhält kindergeld und das was sie dazuverdient.

beides. und beides hat nix mit kind zu tun. sie verleugnet doch nicht ihr kind, aber den vater. (in meinen augen aber keiner). sie selbst will aber den kontakt bald abbrechen, bestimmt dann, wenn das kind fragen stellen wird.

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.09.2012, 11:59 Uhr

Eben schriebst Du doch dass sie staatliche Leistungen bekommt ?
Muss ich gleich noch einmal gucken....

Ich finde schon dass sie ihr Kind verleugnet, wenn sie sich mit dem Vater trifft.
( was machen die denn dann ? Kaffee trinken oder Beischlaf ? , verhütet er denn nun zusätzlich ? )

Ich meine, erzählt sie ihm von seinem Kind, wa es macht, wie es ihm geht, zeigt sie ihm Bilder ? Fragt er nach ?
Wenn nein, dann verleugnet sie es.

Welche Abhängigkeit hat sie von ihm, wenn sie ihn nicht als Vater angibt ?
Frag sie mal warum sie ihn nicht angibt, was sagt sie denn dann ?

Gut, dass Du die Wahrheit kennst, ich hoffe das Kind behält Kontakt zu Dir und Vertrauen.
Schlimm wenn der Mutter was passieren sollte und es somit nie die Chance hätte seine Wurzeln zu finden.

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 12:08 Uhr

ja staatliche leistungen für sich und ihre anderen kids. für die jüngste erhält sie nur kindergeld und das was sie dazu verdient.

tja zum kaffee trinken sagt sie. sie selbst ist mittlerweile sterilisiert. über das kind sprechen sie nicht. es sind aber bilder in der wohnung und gesehen hat er das kind ja schon. sie merkte mal an, das sie zwar schon den eindruck hat, als wenn ihm das kind zumindest innerlich interessiert, es aber nur nicht zeigt. dennoch will sie zwischen den beiden keine beziehung aufbauen, weil sie angst hat, das er bei einer neuen freundin dann sowieso weg wäre, weil es dann ja auch sie nicht wissen darf.

ich denke, sie hängt an ihm, sie kennen sich schon lange.

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.09.2012, 12:14 Uhr

Ja, so Abhängigkeiten können echt mies sein.

Aber wenn sie ihn angibt, dann ist das nur im Interesse ihres Kindes und zwingt ihn noch zu nix.
Außer Unterhalt, aber den müsste sie ja auch erst einmal fordern.

Wieso wäre er mit einer neuen Freundin weg ?
Das ist doch gar nicht gesagt.
Hat sie den anderen beiden Kindern auch den Umgnag mit dem Vater verboten, weil der bei einer neuen Freundin dann vielleicht auch weg ist ?

Nee, sie hat Angst, sie macht was er sagt und stellt seine Wünsche vor die Rechte des Kindes und ihre eigenen.

Sehr ungesund.

Du schreibst hier und willst ihr eine Freundin sein, dann schupse sie mal in die Richtung dass sie endlich Farbe bekennt.
Die anderen beiden dürfen einen Papa haben, und den Vater vom 3. wird dem Kind verheimlicht ?

Ne, gar nicht gut, das geht mächtig nach hinten los.

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von 32+4 am 17.09.2012, 12:18 Uhr

"ja staatliche leistungen für sich und ihre anderen kids. für die jüngste erhält sie nur kindergeld und das was sie dazu verdient."

was genau sind denn staatliche leistungen?

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Vor allem wie geht das ?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.09.2012, 12:22 Uhr

Ich hätte gerne ALG2 für mich und 2 Kinder. habe zwar 3 , aber bitte zahlen sie nur für 2 davon ?

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Re: Was ist denn jetzt eigentlich Deine Frage ?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 12:25 Uhr

der vater selbst lebt noch in einer beziehung. diese will er irgendwann verlassen. dennoch soll keiner davon wissen.

ja, ich sehe es auch so, das sind die befindlichkeiten des vaters und der schuss geht nach hinten los. weil eben alle wissen, zumindest das umfeld der mutter, das die kleine einen anderen vater hat. und es wird ihr sicher mal zugetragen werden. im moment merkt sie es noch nicht, weil alle normal miteinander umgehen. aber später....

sie geht davon aus, das er bei einer neuen freundin weg ist, weil er ja, wenn es unbekannt bleiben soll, wieder keine zeit haben wird. die neue dürfte es dann auch nicht wissen.

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Re: Vor allem wie geht das ?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 12:28 Uhr

die arge hat unterhalt angerechnet den sie nicht erhält. sie hat keinen widerspruch eingereicht, nimmt es hin. sie erhält leistungen von der arge für sich und anteilig für die beiden anderen. für die jüngste wird kindergeld angerechnet und unterhalt, den sie ja nicht bekommt. dafür der nebenjob, der den unterhalt auffängt.

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Re: Vor allem wie geht das ?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.09.2012, 12:35 Uhr

Hat sie Dir das erzählt ?
Sorry, ich glaube Dir dass Du ihr glaubst, aber für sowas will die Arge Nachweise haben.
Kontosuszug, Titel, oder sonstiges.

Woher hat sie das ?

Du schreibst hier ja nicht wenn alles so unproblematisch und super ist.
Was wäre denn Deine Wunschlösung ?

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Re: Vor allem wie geht das ?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 12:42 Uhr

sie hat die ablehnung des unterhaltsvorschusses (hab ich gesehen) und im bescheid der arge ist definitiv der unterhalt des kindes berücksichtigt (auch gesehen).

unproblematisch und super find ich hier gar nix. aber das ist halt meine meinung, nicht ihre. sie scheint damit klar zu kommen. aus geld macht sie sich nicht sehr viel, sie hat die liebe ihrer kleinen und macht vieles wieder gut. (ihre worte)

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von Milia80 am 17.09.2012, 14:25 Uhr

war die KM denn verheiratet?

Rechtlich muss er gar nichts, er taucht ja nirgends als Vater auf.
Moralisch sollte er sich shcin kümmern.

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von nane973 am 17.09.2012, 18:12 Uhr

Hm... vor zehn Jahren ging das....

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Re: Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?

Antwort von jule1973 am 17.09.2012, 21:02 Uhr

danke für eure antworten.

also den antworten zu entnehmen, vertreten die meisten die meinung, das auch ein ungewollter vater sich kümmern sollte. glaubt ihr denn, das ein kind aus einer affäre platz in der familie des kindsvaters finden könnte? ich denke mal, das beide wohl wissen, das es dann böses blut geben wird und das kind mit verachtung leben wird. zumindest stellt sich die mutter das so vor.

also ich muss sagen, ich kann es mir im moment auch nicht wirklich vorstellen, wie der vater sich kümmern sollte. (ja finanziell wäre sicher richtig). seine freundin wird schluss machen, er muss sich selbst was aufbauen. hat 2 jobs, weil geringverdiener, wenig zeit, zwei andere kinder. das andere kind kann er nicht zu sich nehmen, weil familie es sicher nicht will. das merkt doch das kind, das es nicht willkommen ist. macht es dann sinn?

wie soll kümmern in dieser form aussehen?

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Re: Fairness? >> Fairness!

Antwort von desireekk am 17.09.2012, 21:56 Uhr

Dann muss das arme unanerkannte Kind aber kräftig Erbschaftssteuer zahlen.
Ergo müsste er dann dieses Kind MEHR nedenken um dies wieder auszugleichen...

beisst sich die Katze bald in den Schwanz?

Viele Grüße

Désirée

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Alles was Du anführst...

Antwort von Ralph am 17.09.2012, 23:20 Uhr

... betrifft die Baustelle ausschließlich des Vaters, das muß er regeln, er ganz allein. Vergnüge ich mich mit einer Frau ohne Gummi, kann ein Braten in die Röhre geschoben werden, das lernt man spätestens auf dem Schulhof oder ehemals bei Dr.Sommer - sein Problem, wenn er das nicht ernst genommen hat. Er ist zu 50% am Kind beteiligt, da hilft kein Greinen. Es liegt in seiner Verantwortung, dazu zu stehen. Da er es nicht tut, ist er ein Labbeduddel, ein Schwächling, ein Feigling.

Ralph

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Ich empfinde den Tenor hier anders.

Antwort von Sternenschnuppe am 18.09.2012, 9:36 Uhr

Ich lese nicht heraus dass er sich kümmern sollte wenn er dies gar nicht will.
Das bringt dem Kind auch nichts wenn es Ablehnung spürt.

Der Tenor hier ist doch eindeutig, dass die Mutter die Unlust des Vaters nicht länger decken sollte.
Ihn angeben, wenn jemand fragt wer der Vater ist, was sagt sie denn da ?

Das sollte richtiggestellt werden.

Das Kind gehört von klein auf aufgeklärt.

Er soll in die Geburtsurkunde !

Liebe und Fürsorge kann man nicht erzwingen und auch nicht erwarten bei einem Kind welches er nie wollte.
Zumindest nicht auf Knopfdruck.
Aber Verantwortung übernehmen, das sollten sie beide !
Und dazu zählt als erstes ihn als Vater anzugeben.

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Re: Ich empfinde den Tenor hier anders.

Antwort von jule1973 am 18.09.2012, 9:57 Uhr

der vater kommt nicht zur sprache. niemals. das umfeld weiß, das die kleine einen anderen vater hat, aber keiner weiß wer, nur ich. und sie möchte das es so bleibt. sie hat gesagt, das es ein ONS war. macht zwar kein gutes bild, aber ist ihr egal.

das kind lebt momentan recht zufrieden. der expartner und vater der anderen beiden nimmt sich auch ihrer an. aber er wird klarstellen, das er nicht ihr vater ist. er wird auch nicht vor ihr papa genannt. es stört der kleinen jedoch nicht. wie auch. sie kann mit einem namen sowieso nix anfangen.

und was das rechtliche betrifft, das ist wirklich schwer, sie da zu überzeugen. will alles selbst übernehmen (finanziell) und nicht auf ihn angewiesen sein. so kann er ihr nämlich nix.

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